Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum Hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
Hier: Einleitung des Verfahrens) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
Hier: Einleitung des Verfahrens)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_47/2017 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 FB 6 - H Betreff 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum Hier: Einleitung des Verfahrens Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 28.09.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 in Weilerswist-Lommersum einzuleiten. Die Änderung betrifft das Grundstück Gemarkung Lommersum, Flur 18, Nr. 88, Ecke Niederberger Straße 6 h / Türnicher Straße. Der hintere nördliche Teil des Grundstücks Niederberger Straße 6 h (an der Türnicher Straße gelegen) soll einer künftigen Wohnhausbebauung dienen Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wird eine Änderung des Bebauungsplanes mit entsprechender Festlegung einer überbaubaren Fläche durchgeführt. Da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch Einholung der Stellungnahmen zum Planentwurf erfolgen. Die Antragstellerin verpflichtet sich vertraglich, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Das Grundstück Niederberger Straße 6h / Türnicher Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110. Die Grundstückseigentümerin möchte das Grundstück teilen. Der sich auf dem Teilstück an der Türnicher Straße befindliche Schuppen soll abgerissen werden. Die entstehende Freifläche soll für eine künftige Wohnhausbebauung verwendet werden. Hierzu ist allerdings die Ausweisung einer entsprechenden überbaubaren Fläche erforderlich. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum Hier: Einleitung des Verfahrens Seite 2 von 2 Seitens der Bürgermeisterin wird empfohlen, dem Änderungswunsch stattzugeben und die Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die östlich angrenzenden Grundstückseigentümer haben bereits ihre Zustimmungserklärung abgegeben. Die nördlich angrenzenden Flurstücke befinden sich im Besitz der Antragstellerin, die sich im übrigen verpflichtet, die durch das Änderungsverfahren entstehenden Kosten zu übernehmen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 04.09.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)