Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_47/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
FB 6 - H
Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
Hier: Einleitung des Verfahrens
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
28.09.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 in Weilerswist-Lommersum einzuleiten. Die Änderung betrifft
das Grundstück Gemarkung Lommersum, Flur 18, Nr. 88, Ecke Niederberger Straße 6 h / Türnicher Straße. Der hintere nördliche Teil des Grundstücks Niederberger Straße 6 h (an der Türnicher
Straße gelegen) soll einer künftigen Wohnhausbebauung dienen Um die Voraussetzungen hierfür
zu schaffen, wird eine Änderung des Bebauungsplanes mit entsprechender Festlegung einer
überbaubaren Fläche durchgeführt.
Da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen
und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch Einholung der Stellungnahmen zum
Planentwurf erfolgen. Die Antragstellerin verpflichtet sich vertraglich, die Kosten des Verfahrens zu
übernehmen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Das Grundstück Niederberger Straße 6h / Türnicher Straße befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 110. Die Grundstückseigentümerin möchte das Grundstück teilen. Der sich
auf dem Teilstück an der Türnicher Straße befindliche Schuppen soll abgerissen werden. Die entstehende Freifläche soll für eine künftige Wohnhausbebauung verwendet werden. Hierzu ist allerdings die Ausweisung einer entsprechenden überbaubaren Fläche erforderlich.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher
Straße in Weilerswist-Lommersum
Hier: Einleitung des Verfahrens
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Seitens der Bürgermeisterin wird empfohlen, dem Änderungswunsch stattzugeben und die Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die östlich angrenzenden Grundstückseigentümer haben
bereits ihre Zustimmungserklärung abgegeben. Die nördlich angrenzenden Flurstücke befinden
sich im Besitz der Antragstellerin, die sich im übrigen verpflichtet, die durch das Änderungsverfahren entstehenden Kosten zu übernehmen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 04.09.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)