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Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffe)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffe) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffe)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_28/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:050 30.11.2017 Betreff 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; hier: Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 28.09.2017 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen des Bürgermeisters, die der Vorlage V_28/2017 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die auf der Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 28/2017 1. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen den Aufstellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich gefasst. Die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB umfasst die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der öffentlichen durch einmonatige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. Erweiterung der Grundschule Metternich Seite 2 von 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 26.06.2017 bis 31.07.2017 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 23.06.2017. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung zu beschließen. Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Die Bezirksregierung Köln wurde auf dem Dienstweg über den Landrat des Kreises Euskirchen gemäß § 34 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gefragt, ob die 50. Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Mit Schreiben vom 01.09.2017 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass die in der v. g. Anfrage vom 23.06.2017 dargestellte 50. Änderung des Flächennutzungsplans in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 12.09.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)