Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
94 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
05.09.17, 18:01
Aktualisiert
05.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_74/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
40 20 20
Betreff
Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote
offener Ganztagsschulen im Primarbereich
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 14.09.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur
Kenntnis.
SACHVERHALT:
Mit Schreiben vom 31.08.2017 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist, die
Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung von Landeszuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen
im Primarbereich zu stellen. Dabei wurde auf den Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend
und Kinder vom 25.01.2017 Bezug genommen.
Mit dem angesprochenen Erlass wurde lediglich die sogenannte "Betreuungspauschale" für andere Betreuungsformen (z.B. Frühstücksangebote, Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien, Angebote nach 16:00 h, ergänzende Ferienangebote) an einer OGS (Ziffer 5.4.6 der Förderrichtlinie =
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 - Zuwendungen für die
Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich -) von
5.500,-- € auf 7.500,-- € bei Grundschulen erhöht.
Diese Erhöhung trat zum 01.02.2017 in Kraft und wurde mit Änderungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 06.03.2017 berücksichtigt. Die erhöhte Landeszuweisung wurde für das Schuljahr
2016/2017 an die Maßnahmenträger weitergeleitet.
Für das Schuljahr 2017/2018 wurden Landeszuweisungen antragsgemäß mit Bescheiden vom
13.07.2017 in Höhe von insgesamt 414.644,-- € gewährt. Die erhöhte Betreuungspauschale ist
darin enthalten. Die Bürgermeisterin weist im Übrigen darauf hin, dass jährlich zum 31.03. ein Antrag entsprechend der Förderrichtlinie bei der Bezirksregierung Köln gestellt wird.
Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im
Primarbereich
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53919 Weilerswist, den 01.09.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)