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Mitteilungsvorlage (Gespräche über eine mögliche Kooperation mit der Stadt Erftstadt zur Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist am Standort Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
111 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
05.09.17, 18:01
Aktualisiert
05.09.17, 18:01
Mitteilungsvorlage (Gespräche über eine mögliche Kooperation mit der Stadt Erftstadt zur Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist am Standort Weilerswist) Mitteilungsvorlage (Gespräche über eine mögliche Kooperation mit der Stadt Erftstadt zur Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist am Standort Weilerswist)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN MITTEILUNGSVORLAGE Drucksachen Nr. A_71/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 3 40 10 00 Betreff Gespräche über eine mögliche Kooperation mit der Stadt Erftstadt zur Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist am Standort Weilerswist Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 14.09.2017 () Anlage(n) Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis. SACHVERHALT: Bezugnehmend auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 und die Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 06.07.2017 stellen sich nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine derartige Kooperation wie folgt dar: Da dauerhaft Kapazitäten ausgebaut werden sollen, handelt es sich um die Änderung einer bestehenden Schule und somit um eine genehmigungspflichtige schulorganisatorische Maßnahme. Der Schulträger hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung den Bedarf für den Ausbau nachzuweisen; dies erfolgt durch eine gemeinsame Bedarfsprognose der Gemeinde Weilerswist und der Stadt Erftstadt und zwar für fünf Jahre ab Beginn des Schuljahres, zu dem die Maßnahme starten soll; hierbei sind dann sowohl Weilerswister als auch Erftstädter Kinder zu berücksichtigen. Die Zustimmung der Stadt Erftstadt ist erforderlich (Rats- oder Ausschussbeschluss, je nach Zuständigkeitsordnung). Die Regelungen zur Kostenbeteiligung der Stadt Erftstadt können sowohl über eine genehmigungspflichtige öffentlich-rechtliche Vereinbarung als auch über eine Verwaltungsvereinbarung erfolgen. In diesem Fall ist die Gemeinde Weilerswist alleiniger Schulträger. Alternativ hierzu können sich die Gemeinde Weilerswist und die Stadt Erftstadt gemäß § 78 Absatz 8 Satz 1 Schulgesetz zu einem Schulverband als Zweckverband zusammenschließen (nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit). Sie sind dann beide Schulträger in gemeinsamer Schulträgerschaft mit einem Standort. Entscheidungen werden dann in der Schulverbandsversammlung getroffen. Betroffene Nachbarkommunen mit Gesamtschule sind im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu beteiligen. Gespräche über eine mögliche Kooperation mit der Stadt Erftstadt zur Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist am Standort Weilerswist Seite 2 von 2 53919 Weilerswist, den 01.09.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)