Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
155 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:01
Aktualisiert
04.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kooperationsvertrag
FIM - Gemeinnützige Beschäftigung in der Gemeinde Weilerswist
zwischen dem Verein wirkstatt e.V., Aachener Str. 52, 53925 Kall,
vertreten durch Veronika Neumann, Vorsitzende des Vereins wirkstatt e.V.,
- nachfolgend Projektträger genannt -
und der Gemeinde Weilerswist
vertreten durch -.
- nachfolgend Projektpartner genannt -
wird folgender Vertrag getroffen:
Präambel:
1
Ziel der Vereinbarungspartner ist es, für Asylbewerber , die in der Gemeinde Weilerswist gemeldet sind und
dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, ein Beschäftigungsangebot vorzuhalten, das gleichzeitig die
Vorgaben der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit erfüllt. Als rechtliche Grundlage gelten die Vorschriften
des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die – bei erfolgreicher Antragstellung – Inhalte des Vertrages über
die Durchführung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
der Agentur für Arbeit Brühl und dem Maßnahmeträger wirkstatt e.V.
Das Beschäftigungsangebot dient dem Ziel, den Asylbewerbern eine sinnstiftende strukturierte Tätigkeit zu
bieten, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen und Schritte zu einer Integration in das gesellschaftliche Umfeld zu fördern.
1. Gegenstand der Vereinbarung
Grundlage der Vereinbarung ist das in der Fachausschutzsitzung Soziales (08.06.2017) vorgestellte Konzept
„FIM – Flüchtlingsintergrationsmaßnahme in Weilerswist“. das in der Ratssitzung am --. angenommen
worden ist.
Der Projektträger ist für die Durchführung des Beschäftigungsangebotes verantwortlich.
Es wird – entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Projektträger - eine Laufzeit des Beschäftigungsangebotes von 12 Monaten vereinbart, beginnend am
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Der besseren Lesbarkeit halber ist die männliche Form gewählt, es sind aber männliche wie weibliche Personen
gemeint.
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Für die geleisteten Beschäftigungsstunden erhält der Teilnehmer eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe
von 0,80 € entsprechend Asylbewerberleistungsgesetz.
2. Aufgaben der Vertragspartner
a) Der Projektpartner weist dem Projektträger die Teilnehmer zu. Der Projektträger erhält über die Dauer der
Zuweisung eine schriftliche Mitteilung.
Es werden acht Teilnahmeplätze vorgehalten. Frei werdende Plätze werden seitens des Projektpartners
nachbesetzt.
Der Projektpartner stellt dem Projektträger einen Raum kostenlos zur Verfügung, der folgendermaßen genutzt wird: Treffpunkt zum Arbeitsbeginn, morgendliche Ansprache, Treffpunkt zum Arbeitsschluss, Büroarbeiten des Vorarbeiters, Einzel-/ Gruppengespräche mit dem Sozialpädagogen, Unterweisungen.
Ferner wird ein Abstellraum für die Werkzeuge und Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Schlechtwettertage wird die Möglichkeit der Nutzung eines überdachten Geländes geboten.
Es wird ein Ansprechpartner benannt, der die durchzuführenden zusätzlichen Grünpflegearbeiten benennt.
Sind zur Durchführung von Arbeiten Materialien notwendig, werden diese vom Projektpartner gestellt.
Die Flüchtlingsbeauftragte des Projektpartners ist die Ansprechpartnerin für die MitarbeiterInnen des Projektträgers.
b) Der Projektträger ist für die Organisation der Beschäftigung zuständig. Er führt in Absprache mit dem Ansprechpartner des Projektpartners die Grünpflegearbeiten durch und übernimmt Landschaftspflegearbeiten
in Absprache mit der UNB vorwiegend im Gemeindegebiet Weilerswist.
Der Projektträger weist die Teilnehmer in die Arbeiten ein und erläutert regelmäßig die Sicherheitsbestimmungen. Zu Beginn der Teilnahme erläutert der Projektträger dem Teilnehmer die Betriebsordnung.
Die Teilnehmer sind über den Projektträger haftpflicht- und unfallversichert.
Der Projektträger bzw. die Einsatzstelle ist zuständig für notwendige Arbeitskleidung.
Der Projektträger führt eine Anwesenheitsliste, er informiert die zuständigen Mitarbeiter des Projektpartners
regelmäßig über die Anwesenheit der Teilnehmer. Bei Fehlzeiten kontaktieren die Mitarbeiter des Projektträgers den Teilnehmer mit der Zielsetzung, eine regelmäßige Teilnahme wiederherzustellen.
Bei Beeinträchtigung des Arbeitsklimas durch einen Teilnehmer wird dies durch den Projektträger kommuniziert und in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner eine Vorgehensweise abgestimmt. Bei nachhaltiger Störung des Arbeitsklimas ist eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme in Abstimmung mit dem Projektpartner
möglich.
Der Projektträger ist zuständig für die monatliche Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung.
Der Projektträger ist zuständig für die Berichterstattung gegenüber der Agentur für Arbeit Brühl und übermittelt die Abrechnungsunterlagen regelmäßig an diese.
3. Kommunikation
Zwischen den Vertragspartnern finden regelmäßig Informations- und Abstimmungsgespräche statt.
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4. Datenschutz
Persönliche Daten der Teilnehmer dürfen ohne deren Einverständnis nicht Personen oder Institutionen bekannt gegeben werden, ausgenommen ist die Agentur für Arbeit Brühl. Hierbei haftet der Projektträger auch
für ihre MitarbeiterInnen und Beauftragten (§78 SGB X).
5. Finanzielle Regelungen
Der Projektträger erhält entsprechend der Richtlinie FIM eine monatliche Pauschale durch die Agentur für
Arbeit Brühl nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen (250 €/ Monat/ Teilnehmer).
Wird ein Teilnahmeplatz frei und seitens des Projektpartners nicht zeitnah besetzt, obwohl potenziell Teilnehmer vorhanden sind, werden die nicht besetzten Teilnehmertage dem Projektträger erstattet.
6. Sonstiges
Soweit in diesem Vertrag keine besondere Regelung getroffen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung verlieren die übrigen Bestimmungen nicht die Gültigkeit. Für
eine infolge Unwirksamkeit entstehende Lücke ist eine dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende Regelung anzuwenden.
Diese Vereinbarung erlischt durch Erreichen der vereinbarten Laufzeit.
Eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages ist möglich, wenn die Maßnahmeplätze nicht mehr in ausreichendem Maße nachbesetzt werden können und damit die Auskömmlichkeit für den Projektträger nicht mehr gegeben ist.
Seitens des Projektträgers besteht keinerlei Verpflichtung der Übernahme eines Teilnehmers in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine
gütliche Einigung unter Mitwirkung aller Vertragsparteien zu versuchen.
Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Beide Vertragspartner erhalten jeweils eine von beiden Parteien unterschriebene Ausfertigung.
Ort, Datum
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Projektpartner
Ort, Datum
Projektträger
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FIM - Flüchtlingsintegrationsmaßnahme
Gemeinnützige Arbeit für und in der Gemeinde Weilerswist
Träger: wirkstatt e.V., Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen, 02251-5066315
Zielgruppe
Insbesondere Asylbewerberinnen (vorzugsweise aus Ländern mit mittlerer Bleibeper-spektive)
wird durch diese Maßnahme die Möglichkeit geboten,
• eine Beschäftigung aufzunehmen
• ihre Deutschkenntnisse zu erweitern
•
berufliche Kenntnisse in Deutschland zu erwerben
Auswahl der Teilnehmer/innen: Zuweisung durch die Gemeinde Weilerswist
Einsatzplätze sollen in folgenden Bereichen angeboten werden:
1. Grün- und Landschaftspflege (6 Plätze)
2. Sozialer Bereich (2 Plätze):
•
in Kindertageseinrichtungen
•
in Offenen Ganztagsschulen
•
in Seniorenheimen
Tätigkeitsbereiche (beispielhaft):
a) Grün- und Landschaftspflege
Verbesserung des Landschaftsbildes: zusätzliche Pflegegänge auf öffentlichen Plätzen,
Freischneidearbeiten an Wanderwegen, Anstreicharbeiten von Bänken, Wanderhütten und
Wanderwegmarkierpfählen, Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten in Zusammenarbeit mit der
Biologischen Station Euskirchen e.V., der Unteren Naturschutzbehörde sowie den regionalen
Naturschutzverbänden, Durchführung von Dorfverschönerungsarbeiten in Absprache mit den
Vereinskartellen der einzelnen Dörfer.
Weitere Arbeiten, die von diesem Arbeitstrupp durchgeführt werden sollen: Unterstützung von
Ehrenamtlern der Flüchtlingshilfe, die anerkannten Flüchtlingen bei ihrem Umzug aus der
Unterkunft in die eigene Wohnung helfen.
b) Kindertageseinrichtungen
zusätzliche Betreuung bei Mahlzeiten, zusätzliche Begleitung in Spielsituationen, zusätzliche
Begleitung bei Ausflügen/Besichtigungen, Zubereiten typischer Speisen aus dem jeweiligen
Herkunftsland, Spiele aus den Herkunftsländern
c) Offene Ganztagsschulen
zusätzliche Betreuungsangebote für die OGS-Kinder: beim Essen durch Bildung kleinerer
Tischgemeinschaften, beim Spielen durch zusätzliche Spielangebote (Gesellschaftsspiele), bei der
Freizeitgestaltung im Außenbereich, Mithilfe bei der Vorbereitung von Festen und Ausflügen,
zusätzliche Begleitung bei Ausflügen/Besichtigungen, Kennen-lernen von Spielen, Bräuchen,
Liedern aus anderen Ländern
d) Seniorenheime
Zusätzliche Betreuungs- und Freizeitangebote: Ausfahren, Vorlesen, Spazieren, Spielen, Singen,
Kochen, gemeinsames Anschauen von Fotoalben, Begleitdienste bei Festen und Feiern,
Gesprächsangebote in der Sprache des Herkunftslandes für Bewohner mit Migrationshintergrund
Leistungen des Trägers wirkstatt e.V.:
Einführung (u.a. Kompetenzermittlung, Vermittlung in Einsatzstellen, falls notwendig: Erweitertes
polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsbelehrung)
Anleitung in der Grün- und Landschaftspflege: Einweisung in die Arbeiten und Anleitung,
Organisation der Beschäftigung, Führen der Anwesenheitsliste, Unfallversicherung für die
TeilnehmerInnen
Begleitung während der Beschäftigung durch Sozialpädagogin, individuelle Reflexion, individuelle
Zukunftsplanung
falls erforderlich: Einsatz eines Sprachmittlers
Teilnahmebescheinigung in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle zum Abschluss; Übermittlung
des Teilnehmeprofils an die Arbeitsagentur Brühl
Auszahlung einer Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmer/innen/ Abrechnung gegenüber
der Arbeitsagentur
Rechtzeitige Mitteilung bei einem drohenden Maßnahmeabbruch
Leistungen der Gemeinde Weilerswist:
Zuweisung der TeilnehmerInnen, zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Plätze, Bereitstellung
geeigneter Räumlichkeiten, Benennung von AnsprechpartnerInnen a) für die Zuweisung und
Absprachen zu den TeilnehmerInnen, b) für die Erteilung von „Aufträgen“ in der Grün- und
Landschaftspflege
Ausgleichszahlung bei nicht zeitnaher Nachbesetzung: 8,33 €/Tag/ Teilnehmer. [Beispiel: 2
Wochen (14 Tage) frei: 14 Tage x 8,33€ = 116,62 €]
Rahmenbedingungen
In einer Vereinbarung zwischen Teilnehmer/in und Einsatzstelle werden die Pflichten dieser beiden
Partner festgelegt.
Mit den Einsatzstellen im sozialen Bereich wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Zwischen der Gemeinde Weilerswist und dem Verein wirkstatt e.V. wird ein Kooperationsvertrag
geschlossen. In diesem werden die Aufgaben der Vertragspartner geregelt.
Gegenüber der Agentur für Arbeit Brühl ist die Gemeinde Weilerswist der Antragsteller, wirkstatt
e.V. bereitet die Antragsstellung vor und ist der Vertragspartner zur Arbeitsagentur.