Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung FIM)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
155 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:01
Aktualisiert
04.07.17, 18:01
Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung FIM) Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung FIM) Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung FIM) Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung FIM) Beschlussvorlage (Kooperationsvereinbarung FIM)

öffnen download melden Dateigröße: 155 kB

Inhalt der Datei

Kooperationsvertrag FIM - Gemeinnützige Beschäftigung in der Gemeinde Weilerswist zwischen dem Verein wirkstatt e.V., Aachener Str. 52, 53925 Kall, vertreten durch Veronika Neumann, Vorsitzende des Vereins wirkstatt e.V., - nachfolgend Projektträger genannt - und der Gemeinde Weilerswist vertreten durch -. - nachfolgend Projektpartner genannt - wird folgender Vertrag getroffen: Präambel: 1 Ziel der Vereinbarungspartner ist es, für Asylbewerber , die in der Gemeinde Weilerswist gemeldet sind und dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, ein Beschäftigungsangebot vorzuhalten, das gleichzeitig die Vorgaben der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit erfüllt. Als rechtliche Grundlage gelten die Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die – bei erfolgreicher Antragstellung – Inhalte des Vertrages über die Durchführung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Maßnahmeträger wirkstatt e.V. Das Beschäftigungsangebot dient dem Ziel, den Asylbewerbern eine sinnstiftende strukturierte Tätigkeit zu bieten, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen und Schritte zu einer Integration in das gesellschaftliche Umfeld zu fördern. 1. Gegenstand der Vereinbarung Grundlage der Vereinbarung ist das in der Fachausschutzsitzung Soziales (08.06.2017) vorgestellte Konzept „FIM – Flüchtlingsintergrationsmaßnahme in Weilerswist“. das in der Ratssitzung am --. angenommen worden ist. Der Projektträger ist für die Durchführung des Beschäftigungsangebotes verantwortlich. Es wird – entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Projektträger - eine Laufzeit des Beschäftigungsangebotes von 12 Monaten vereinbart, beginnend am ----.... 1 Der besseren Lesbarkeit halber ist die männliche Form gewählt, es sind aber männliche wie weibliche Personen gemeint. wi-3.3.3.4-F2-1-02/16 1 von 3 Für die geleisteten Beschäftigungsstunden erhält der Teilnehmer eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 € entsprechend Asylbewerberleistungsgesetz. 2. Aufgaben der Vertragspartner a) Der Projektpartner weist dem Projektträger die Teilnehmer zu. Der Projektträger erhält über die Dauer der Zuweisung eine schriftliche Mitteilung. Es werden acht Teilnahmeplätze vorgehalten. Frei werdende Plätze werden seitens des Projektpartners nachbesetzt. Der Projektpartner stellt dem Projektträger einen Raum kostenlos zur Verfügung, der folgendermaßen genutzt wird: Treffpunkt zum Arbeitsbeginn, morgendliche Ansprache, Treffpunkt zum Arbeitsschluss, Büroarbeiten des Vorarbeiters, Einzel-/ Gruppengespräche mit dem Sozialpädagogen, Unterweisungen. Ferner wird ein Abstellraum für die Werkzeuge und Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Schlechtwettertage wird die Möglichkeit der Nutzung eines überdachten Geländes geboten. Es wird ein Ansprechpartner benannt, der die durchzuführenden zusätzlichen Grünpflegearbeiten benennt. Sind zur Durchführung von Arbeiten Materialien notwendig, werden diese vom Projektpartner gestellt. Die Flüchtlingsbeauftragte des Projektpartners ist die Ansprechpartnerin für die MitarbeiterInnen des Projektträgers. b) Der Projektträger ist für die Organisation der Beschäftigung zuständig. Er führt in Absprache mit dem Ansprechpartner des Projektpartners die Grünpflegearbeiten durch und übernimmt Landschaftspflegearbeiten in Absprache mit der UNB vorwiegend im Gemeindegebiet Weilerswist. Der Projektträger weist die Teilnehmer in die Arbeiten ein und erläutert regelmäßig die Sicherheitsbestimmungen. Zu Beginn der Teilnahme erläutert der Projektträger dem Teilnehmer die Betriebsordnung. Die Teilnehmer sind über den Projektträger haftpflicht- und unfallversichert. Der Projektträger bzw. die Einsatzstelle ist zuständig für notwendige Arbeitskleidung. Der Projektträger führt eine Anwesenheitsliste, er informiert die zuständigen Mitarbeiter des Projektpartners regelmäßig über die Anwesenheit der Teilnehmer. Bei Fehlzeiten kontaktieren die Mitarbeiter des Projektträgers den Teilnehmer mit der Zielsetzung, eine regelmäßige Teilnahme wiederherzustellen. Bei Beeinträchtigung des Arbeitsklimas durch einen Teilnehmer wird dies durch den Projektträger kommuniziert und in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner eine Vorgehensweise abgestimmt. Bei nachhaltiger Störung des Arbeitsklimas ist eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme in Abstimmung mit dem Projektpartner möglich. Der Projektträger ist zuständig für die monatliche Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung. Der Projektträger ist zuständig für die Berichterstattung gegenüber der Agentur für Arbeit Brühl und übermittelt die Abrechnungsunterlagen regelmäßig an diese. 3. Kommunikation Zwischen den Vertragspartnern finden regelmäßig Informations- und Abstimmungsgespräche statt. wi-3.3.3.4-F2-1-02/16 2 von 3 4. Datenschutz Persönliche Daten der Teilnehmer dürfen ohne deren Einverständnis nicht Personen oder Institutionen bekannt gegeben werden, ausgenommen ist die Agentur für Arbeit Brühl. Hierbei haftet der Projektträger auch für ihre MitarbeiterInnen und Beauftragten (§78 SGB X). 5. Finanzielle Regelungen Der Projektträger erhält entsprechend der Richtlinie FIM eine monatliche Pauschale durch die Agentur für Arbeit Brühl nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen (250 €/ Monat/ Teilnehmer). Wird ein Teilnahmeplatz frei und seitens des Projektpartners nicht zeitnah besetzt, obwohl potenziell Teilnehmer vorhanden sind, werden die nicht besetzten Teilnehmertage dem Projektträger erstattet. 6. Sonstiges Soweit in diesem Vertrag keine besondere Regelung getroffen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung verlieren die übrigen Bestimmungen nicht die Gültigkeit. Für eine infolge Unwirksamkeit entstehende Lücke ist eine dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende Regelung anzuwenden. Diese Vereinbarung erlischt durch Erreichen der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages ist möglich, wenn die Maßnahmeplätze nicht mehr in ausreichendem Maße nachbesetzt werden können und damit die Auskömmlichkeit für den Projektträger nicht mehr gegeben ist. Seitens des Projektträgers besteht keinerlei Verpflichtung der Übernahme eines Teilnehmers in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung aller Vertragsparteien zu versuchen. Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Beide Vertragspartner erhalten jeweils eine von beiden Parteien unterschriebene Ausfertigung. Ort, Datum wi-3.3.3.4-F2-1-02/16 Projektpartner Ort, Datum Projektträger 3 von 3 FIM - Flüchtlingsintegrationsmaßnahme Gemeinnützige Arbeit für und in der Gemeinde Weilerswist Träger: wirkstatt e.V., Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen, 02251-5066315 Zielgruppe Insbesondere Asylbewerberinnen (vorzugsweise aus Ländern mit mittlerer Bleibeper-spektive) wird durch diese Maßnahme die Möglichkeit geboten, • eine Beschäftigung aufzunehmen • ihre Deutschkenntnisse zu erweitern • berufliche Kenntnisse in Deutschland zu erwerben Auswahl der Teilnehmer/innen: Zuweisung durch die Gemeinde Weilerswist Einsatzplätze sollen in folgenden Bereichen angeboten werden: 1. Grün- und Landschaftspflege (6 Plätze) 2. Sozialer Bereich (2 Plätze): • in Kindertageseinrichtungen • in Offenen Ganztagsschulen • in Seniorenheimen Tätigkeitsbereiche (beispielhaft): a) Grün- und Landschaftspflege Verbesserung des Landschaftsbildes: zusätzliche Pflegegänge auf öffentlichen Plätzen, Freischneidearbeiten an Wanderwegen, Anstreicharbeiten von Bänken, Wanderhütten und Wanderwegmarkierpfählen, Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Euskirchen e.V., der Unteren Naturschutzbehörde sowie den regionalen Naturschutzverbänden, Durchführung von Dorfverschönerungsarbeiten in Absprache mit den Vereinskartellen der einzelnen Dörfer. Weitere Arbeiten, die von diesem Arbeitstrupp durchgeführt werden sollen: Unterstützung von Ehrenamtlern der Flüchtlingshilfe, die anerkannten Flüchtlingen bei ihrem Umzug aus der Unterkunft in die eigene Wohnung helfen. b) Kindertageseinrichtungen zusätzliche Betreuung bei Mahlzeiten, zusätzliche Begleitung in Spielsituationen, zusätzliche Begleitung bei Ausflügen/Besichtigungen, Zubereiten typischer Speisen aus dem jeweiligen Herkunftsland, Spiele aus den Herkunftsländern c) Offene Ganztagsschulen zusätzliche Betreuungsangebote für die OGS-Kinder: beim Essen durch Bildung kleinerer Tischgemeinschaften, beim Spielen durch zusätzliche Spielangebote (Gesellschaftsspiele), bei der Freizeitgestaltung im Außenbereich, Mithilfe bei der Vorbereitung von Festen und Ausflügen, zusätzliche Begleitung bei Ausflügen/Besichtigungen, Kennen-lernen von Spielen, Bräuchen, Liedern aus anderen Ländern d) Seniorenheime Zusätzliche Betreuungs- und Freizeitangebote: Ausfahren, Vorlesen, Spazieren, Spielen, Singen, Kochen, gemeinsames Anschauen von Fotoalben, Begleitdienste bei Festen und Feiern, Gesprächsangebote in der Sprache des Herkunftslandes für Bewohner mit Migrationshintergrund Leistungen des Trägers wirkstatt e.V.: Einführung (u.a. Kompetenzermittlung, Vermittlung in Einsatzstellen, falls notwendig: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsbelehrung) Anleitung in der Grün- und Landschaftspflege: Einweisung in die Arbeiten und Anleitung, Organisation der Beschäftigung, Führen der Anwesenheitsliste, Unfallversicherung für die TeilnehmerInnen Begleitung während der Beschäftigung durch Sozialpädagogin, individuelle Reflexion, individuelle Zukunftsplanung falls erforderlich: Einsatz eines Sprachmittlers Teilnahmebescheinigung in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle zum Abschluss; Übermittlung des Teilnehmeprofils an die Arbeitsagentur Brühl Auszahlung einer Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmer/innen/ Abrechnung gegenüber der Arbeitsagentur Rechtzeitige Mitteilung bei einem drohenden Maßnahmeabbruch Leistungen der Gemeinde Weilerswist: Zuweisung der TeilnehmerInnen, zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Plätze, Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, Benennung von AnsprechpartnerInnen a) für die Zuweisung und Absprachen zu den TeilnehmerInnen, b) für die Erteilung von „Aufträgen“ in der Grün- und Landschaftspflege Ausgleichszahlung bei nicht zeitnaher Nachbesetzung: 8,33 €/Tag/ Teilnehmer. [Beispiel: 2 Wochen (14 Tage) frei: 14 Tage x 8,33€ = 116,62 €] Rahmenbedingungen In einer Vereinbarung zwischen Teilnehmer/in und Einsatzstelle werden die Pflichten dieser beiden Partner festgelegt. Mit den Einsatzstellen im sozialen Bereich wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Zwischen der Gemeinde Weilerswist und dem Verein wirkstatt e.V. wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. In diesem werden die Aufgaben der Vertragspartner geregelt. Gegenüber der Agentur für Arbeit Brühl ist die Gemeinde Weilerswist der Antragsteller, wirkstatt e.V. bereitet die Antragsstellung vor und ist der Vertragspartner zur Arbeitsagentur.