Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:01
Aktualisiert
04.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_15/2014 27. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
Betreff
FB 1
Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung,
Jugend und Soziales
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
13.07.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages,
Herrn Volker Kurth als weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales zu bestellen und damit die Ausschussbesetzung entsprechend des von
der FDP-Fraktion eingereichten und als Anlage beigefügten Antrages zu ändern und somit die
Änderung der Ratsbeschlüsse vom 04.09.2014, 11.12.2014, 19.03.2015, 18.06.2015, 21.10.2015,
28.01.2016, 21.04.2016, 08.07.2016, 29.09.2016, 09.02.2017 und 27.04.2017.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die FDP-Fraktion hat eine Änderung bei den Ausschussbesetzungen beantragt (siehe Anlage zur
V_15/2014 27. Ergänzung).
Es wird empfohlen, gem. §§ 58 Abs. 5 und 50 Abs. 3 GO NRW einen einstimmigen Beschluss zu
fassen.
Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales sowie im
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.04.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)