Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
190 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:01
Aktualisiert
04.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSSVORLAGE
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
Drucksachen Nr.
V_42/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
60 42 00
Betreff
Widmung von Gemeindestraßen
hier: Vernicher Straße (Südtangente)
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
13.07.2017
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die „Vernicher Straße“(Südtangente), früher Hauptstraße genannt, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung
Müggenhausen
Müggenhausen
Vernich
Vernich
Vernich
Vernich
Flur
7
8
8
16
16
16
Flurstück
68
122
162
24
25
28
qm
732
4.405
1.654
3.711
68
3.185
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung wird vom Straßenbaulastträger verfügt.
Widmung von Gemeindestraßen
hier: Vernicher Straße (Südtangente)
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.06.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)