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Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen hier: Vernicher Straße (Südtangente) )

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
190 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:01
Aktualisiert
04.07.17, 18:01
Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen 
hier: Vernicher Straße (Südtangente) ) Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen 
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BESCHLUSSVORLAGE GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN Drucksachen Nr. V_42/2017 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 60 42 00 Betreff Widmung von Gemeindestraßen hier: Vernicher Straße (Südtangente) Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung 13.07.2017 () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die „Vernicher Straße“(Südtangente), früher Hauptstraße genannt, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Müggenhausen Müggenhausen Vernich Vernich Vernich Vernich Flur 7 8 8 16 16 16 Flurstück 68 122 162 24 25 28 qm 732 4.405 1.654 3.711 68 3.185 Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung wird vom Straßenbaulastträger verfügt. Widmung von Gemeindestraßen hier: Vernicher Straße (Südtangente) Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 29.06.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)