Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:01
Aktualisiert
04.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_41/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
60
Betreff
Widmung von öffentlichen Flächen
hier: Parkplatz Enggasse
Gemarkung Weilerswist; Flur: 18; Flurstücke: 152, 895
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
13.07.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, die Grundstücke Gemarkung Weilerswist; Flur 18;
Flurstücke: 152, 329 qm und 895, 213 qm (Ecke Kölner Str./ Enggasse); „Parkplatz Enggasse“,
dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung wird vom Straßenbaulastträger verfügt.
In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Euskirchen ist im Fall einer Widmung eine Baugenehmigung für den Parkplatz Enggasse nicht erforderlich.
Widmung von öffentlichen Flächen hier: Parkplatz Enggasse
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 30.06.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)