Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
27.06.17, 18:01
Aktualisiert
27.06.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_38/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 1
Betreff
Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und
Soziales vom 02.03.2017
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 06.07.2017
31.07.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales stellt fest, dass die Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 03.02.2017 folgenden Fehler enthält:
Herr Björn Völkel war nicht entschuldigt abwesend. Herr Völkel hat ab dem Tagesordnungspunkt
10 an der Ausschusssitzung teilgenommen.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt die oben genannte Unrichtigkeit durch
einen Hinweis zur Niederschrift der Ausschusssitzung vom 03.02.2017 zu berichtigen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die CDU-Fraktion teilte mit Schreiben vom 01.06.2017, dass Herr Björn Völkel, entgegen der Darstellung in der Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom
02.03.2017, an der Sitzung am 02.03.2017 ab dem Tagesordnungspunkt 10 teilgenommen hat.
Die entsprechend der Vorgaben des § 52 Abs. 1 gefertigte und unterzeichnete Sitzungsniederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415, 417, 418 ZPO und begründet folglich den vollen
Beweis der beurkundeten Vorgänge, ihres Inhalts und der darin bezeugten Tatsachen.
Eine nachträgliche Änderung der einmal durch Unterzeichnung zur öffentlichen Urkunde gewordenen Niederschrift durch Beschluss des Rates/Ausschusses oder die Unterzeichner selbst ist allerdings ausgeschlossen. Zulässig ist insoweit lediglich die durch einen neuen, nochmals zu protokollierenden Beschluss des Rates/Ausschusses zu treffende Feststellung, dass die Niederschrift fehlerhaft ist oder sonstige Ungenauigkeiten enthält. Dieser protokollierte feststellende Beschluss
Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017
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kann sodann als Urkunde zum Beweis der Unrichtigkeit der ersten Niederschrift dienen. Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin Einwendungen, die gegen die Richtigkeit der Niederschrift erhoben werden, dem Rat/Ausschuss zwecks Beschlussfassung zur Kenntnis zu bringen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
19,60 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
11111010-5421001
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 09.06.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)