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Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
27.06.17, 18:01
Aktualisiert
27.06.17, 18:01
Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017) Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_38/2017 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 1 Betreff Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017 Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 06.07.2017 31.07.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales stellt fest, dass die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 03.02.2017 folgenden Fehler enthält: Herr Björn Völkel war nicht entschuldigt abwesend. Herr Völkel hat ab dem Tagesordnungspunkt 10 an der Ausschusssitzung teilgenommen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt die oben genannte Unrichtigkeit durch einen Hinweis zur Niederschrift der Ausschusssitzung vom 03.02.2017 zu berichtigen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die CDU-Fraktion teilte mit Schreiben vom 01.06.2017, dass Herr Björn Völkel, entgegen der Darstellung in der Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017, an der Sitzung am 02.03.2017 ab dem Tagesordnungspunkt 10 teilgenommen hat. Die entsprechend der Vorgaben des § 52 Abs. 1 gefertigte und unterzeichnete Sitzungsniederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415, 417, 418 ZPO und begründet folglich den vollen Beweis der beurkundeten Vorgänge, ihres Inhalts und der darin bezeugten Tatsachen. Eine nachträgliche Änderung der einmal durch Unterzeichnung zur öffentlichen Urkunde gewordenen Niederschrift durch Beschluss des Rates/Ausschusses oder die Unterzeichner selbst ist allerdings ausgeschlossen. Zulässig ist insoweit lediglich die durch einen neuen, nochmals zu protokollierenden Beschluss des Rates/Ausschusses zu treffende Feststellung, dass die Niederschrift fehlerhaft ist oder sonstige Ungenauigkeiten enthält. Dieser protokollierte feststellende Beschluss Korrektur der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 02.03.2017 Seite 2 von 2 kann sodann als Urkunde zum Beweis der Unrichtigkeit der ersten Niederschrift dienen. Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin Einwendungen, die gegen die Richtigkeit der Niederschrift erhoben werden, dem Rat/Ausschuss zwecks Beschlussfassung zur Kenntnis zu bringen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 19,60 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ja nein 11111010-5421001 nicht relevant 53919 Weilerswist, den 09.06.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)