Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
438 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
31.05.17, 11:33
Aktualisiert
31.05.17, 11:33
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Merkblatt
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK und des Landes Nordrhein-Westfalen
Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen
Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
Ziel des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ist,
die Modernisierung des Bildungsstandortes NordrheinWestfalen weiter voranzutreiben. Den Kommunen in
Nordrhein-Westfalen soll eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung, die Modernisierung und den
Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung
gestellt werden.
1. Antragsteller
– Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen)
in Nordrhein-Westfalen
Den Antragstellern werden Kreditkontingente, die sich aus
dem „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen
für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in NordrheinWestfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)“
ergeben, zur Verfügung gestellt.
2. Verwendungszweck
Es werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen
Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel
des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in
die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu zählen
– die Sanierung und Modernisierung,
– der Neu- und Umbau der kommunalen
Schulinfrastruktur,
– Digitalisierungsmaßnahmen,
– Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines
aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind
(sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor
der Antragstellung erfolgte).
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für
Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine
Kapitalanlagen, Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen Leasingbegriffs) sowie Liquiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgelände befinden, sind
von der Finanzierung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind
ferner Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von
bereits abgeschlossenen und durchfinanzier-ten Vorhaben.
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Volkshochschulen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Für Investitionen in Volkshochschulen kann das
Förderprogramm „NRW.BANK.Moderne Schule“ genutzt
werden.
3. Umfang der Förderung
Die Darlehen werden in Abhängigkeit der zugewiesenen
Kontingente, die sich aus dem Schuldendiensthilfegesetz
Nordrhein-Westfalen ergeben, zugesagt.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Liegt der Finanzierungsbedarf über den zugesagten Kontingenten, können unter Berücksichtigung der programmspezifischen Voraussetzungen gegebenenfalls weitere Finanzierungsmittel über das Programm „NRW.BANK.Moderne
Schule“ oder „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ beantragt werden.
4. Darlehenskonditionen
Laufzeit:
Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre bei 1 tilgungsfreien
Jahr.
Zinssatz:
Die Zinsbindung beträgt 20 Jahre.
Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktrenditen und wird täglich angepasst.
Der indikative Zinssatz ist im Internet unter www.nrwbank.de/
konditionen abrufbar.
Für das Darlehen kommt der am Tag der Antragstellung
geltende Programmzinssatz zur Anwendung, sofern die
NRW.BANK das Konditionenangebot des Antragstellers
innerhalb von 6 Wochen nach Eingang bei der NRW.BANK
angenommen hat. Die verbindliche Annahme der NRW.BANK
erfolgt nach Antragsprüfung durch eine schnellstmögliche
Darlehenszusage sowie einem Auszahlungsavis, in dem
die Kondition fixiert wird. Die Auszahlung des Darlehens
erfolgt jeweils am 15. des auf die Darlehenszusage folgen
den Monats, sofern der 15. kein Bankarbeitstag ist, am
darauffolgenden Bankarbeitstag.
Der vorgenannte Programmzinssatz enthält eine Zinsver
billigung durch die NRW.BANK.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die Europäische
Investitionsbank (EIB), die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW), die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) oder die
Entwicklungsbank des Europarates (CEB) refinanziert.
Tilgung:
Nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres in gleich hohen
vierteljährlichen Raten. Während des Tilgungsfreijahres sind
lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu
leisten. Außerplanmäßige Tilgungen sind ausgeschlossen.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision:
Es wird keine Bereitstellungsprovision berechnet.
5. Besicherung
Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen
Voraussetzungen gebunden.
6. Antrags-/Zusageverfahren
Die Darlehen werden mit dem Antragsformular direkt bei
der NRW.BANK beantragt. Zusammen mit dem Antrags
formular reicht der Antragsteller der NRW.BANK ein Konditionenangebot ein. An dieses Konditionenangebot ist
der Antragsteller maximal 6 Wochen ab Eingang bei der
NRW.BANK gebunden. Nach erfolgter Darlehenszusage
wird der Darlehensbetrag automatisch am 15. des auf die
Zusage folgenden Monats in einer Summe an den Antragsteller ausgezahlt, sofern der 15. kein Bankarbeitstag ist,
am darauffolgenden Bankarbeitstag.
Der Antragsteller wird mit der Darlehenszusage dazu verpflichtet, im Rahmen der Fördermaßnahme in geeigneter
Weise darauf hinzuweisen, dass die Fördermaßnahme aus
Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und Mitteln der
NRW.BANK finanziert wurde. Nähere Informationen hierzu
sind unter www.nrwbank.de/guteschule veröffentlicht.
Für die Beantragung reichen die auf dem Antragsformular
einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende
Projektbeschreibung regelmäßig aus. Bei Antragstellung
ist zu bestätigen, dass alle erforderlichen Genehmigungen
(z. B. kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigungen) vorliegen. Nach Antragstellung wird die NRW.BANK dem
Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren
Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags erforderlich
sind.
Spätestens 30 Monate nach Auszahlung ist der Verwendungsnachweis der NRW.BANK einzureichen. Zeitgleich
mit Einreichung des Verwendungsnachweises muss die
Kommune bestätigen, dass der Beschluss des Rats, des
Kreistags beziehungsweise der Landschaftsversammlung
über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen
dieses Programms eingeräumten Kreditkontingente gemäß
§ 1 Absatz 2 des Schuldendiensthilfegesetzes NordrheinWestfalen vorliegt.
Die Zweckbindungsfrist entspricht der Nutzungsdauer,
maximal der Darlehenslaufzeit.
Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine Antragstellung ist bis Anfang November 2020
möglich; der letzte Auszahlungstermin ist voraussichtlich
der 15. Dezember 2020.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm
besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
Friedrichstraße 1
40213 Düsseldorf
48145 Münster
Telefon:
+ 49 211 91741-4600
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de/guteschule
Gefördert durch:
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Antrag
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Antrag bitte vollständig ausfüllen und Zutreffendes x ankreuzen.
NRW.BANK
101-81310
40188 Düsseldorf
1. Antragstellerin/Antragsteller
Gemeinde, Kreis, Landschaftsverband
Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort)
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner Telefon
E-Mail-Adresse Aktenzeichen
2. Förderdarlehen
Bezeichnung des/der Vorhaben(s)
Beantragtes Förderdarlehen
(NRW.BANK.Gute Schule 2020)
€
Überweisungskonto
IBAN:
Kreditinstitut:
BIC:
J ahreskontingent der/des Antragstellerin/Antragstellers gemäß der Anlage zum Schuldendiensthilfegesetz
Nordrhein-Westfalen
Jahr:
8 20
Gesamtkontingent des Jahres inklusive gegebenenfalls
Restkontigent des Vorjahres:
Ausnutzung inklusive des hier beantragten Darlehens:
Verbleibendes Jahresrestkontingent*:
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€
€
€
* Das am Ende des laufenden Haushaltsjahres verbleibende Restkontingent kann für das darauf folgende Haushaltsjahr verwendet werden.
zurücksetzen
3. Erklärungen zur Darlehensaufnahme
Bei bereits in Kraft getretenem Haushalt der Gemeinde/des Kreises/des Landschaftsverbandes:
Wir bestätigen, dass die Ermächtigung zur Aufnahme des Kredits für das Jahr
vorliegt.
Bei nicht veröffentlichtem Haushalt der Gemeinde/des Kreises/des Landschaftsverbandes:
W
ir bestätigen, dass die Genehmigung der Kommunalaufsicht für die Darlehensaufnahme im Rahmen der geplanten
Kreditermächtigung für das Jahr
vorliegt.
Bei Darlehensaufnahme für ausschließlich konsumtive Verwendungszwecke:
Wir bestätigen, Liquiditätskredite nur in Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsicht aufzunehmen.
4. Bestätigung
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu diesem Antrag.
Mir/Uns ist bekannt, dass die zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck angegebenen Tatsachen
subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch sind und dass Subventionsbetrug strafbar ist. Ich/Wir
verpflichte(n) mich/uns, Ihnen unverzüglich Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sobald mir/uns diese
bekannt sind. Mir/Uns ist weiterhin § 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBI. I S. 2037) bekannt, wonach
insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weiter
gewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für
die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Mir/Uns sind die nach § 3 des Subventionsgesetzes bestehenden Mitteilungspflichten bekannt; insbesondere werde(n) ich/
wir jede Abweichung von den bestehenden Angaben unverzüglich schriftlich der NRW.BANK mitteilen, bei der der Antrag
eingereicht wurde.
versichere/Wir versichern und übernehme(n) Gewähr dafür, dass die Darlehensaufnahme unter Beachtung aller
Ich
gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften zustande kommen wird.
Ich/Wir bestätige(n), dass die Gesamtfinanzierung für das beantragte Vorhaben gesichert ist.
I ch/Wir werde(n) die notwendigen kommunalrechtlichen Unterlagen – jeweils als beglaubigte Kopie auf Anforderung der
NRW.BANK – einreichen.
Ich/Wir bestätige(n), dass alle Arbeiten, Lieferungen und Leistungen für die Ausführung des zugrunde liegenden Projekts,
sofern erforderlich, entsprechend den nationalen Vorschriften ausgeschrieben wurden und das anwendbare Vergaberecht
eingehalten wird.
5. Einwilligung in die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung und Nutzung
personenbezogener Daten
I ch/Wir erkläre(n) meine/unsere Einwilligung, dass alle in diesem Antrag angegebenen personenbezogenen Daten von den
am Verfahren Beteiligten zum Zweck der Antragsbearbeitung und Darlehensverwaltung, soweit es zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zwischen den Beteiligten erforderlich ist, erhoben, gespeichert und genutzt sowie zwischen diesen gegenseitig übermittelt werden dürfen.
Beteiligte können die NRW.BANK, die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen und die von diesen beauftragten
Stellen sein sowie die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), der CEB (Council of Europe Development Bank) und die
LR (Landwirtschaftliche Rentenbank), sofern sie an der Refinanzierung beteiligt sind.
Ich/Wir erkläre(n) meine/unsere Einwilligung, dass die NRW.BANK sofern Anhaltspunkte für eine nicht zweckentsprechende
Verwendung der Kreditmittel aus dem Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ vorliegen, diese Informationen an die
jeweils zuständige Bezirksregierung schriftlich übermittelt.
Wir versichern, zur Vertretung berechtigt zu sein. Der NRW.BANK wird dies auf Verlangen nachgewiesen.
Ort, Datum
1. Unterschrift, Name,
Siegel
2. Unterschrift, Name,
Amtsbezeichnung Amtsbezeichnung
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zurücksetzen
Anlage
1. Liste Schulen
Lfd. Nr.
Einzelprojekt
Name der Schule, Adresse
Beantragtes Volumen in €
2. Verwendung des beantragten Volumens nach Investitionsmaßnahme
(ohne MwSt., soweit abzugsfähig, und ohne Finanzierungskosten; Angaben in T€) Summe aller Einzelprojekte
NRW.BANK.Gute Schule 2020
davon:
– Sanierung/Modernisierung
(investiv)
– Neu-/Umbau
(konsumtiv)
(investiv)
(konsumtiv)
– Digitalisierungsmaßnahmen
(investiv)
– Sportstätten
(konsumtiv)
– Schwimmbäder
(konsumtiv)
(investiv)
(investiv)
(konsumtiv)
– Grundstücke
(investiv)
0,00
Summe
davon
(investiv) 0,00
0,00
(konsumtiv)
3. Weitere Angaben zum Vorhaben
Beschreibung (gegebenenfalls Anlage beifügen)
Mit der Durchführung des/der zu fördernden Vorhaben(s) wird am
begonnen.
Voraussichtliche Beendigung des/der Vorhaben(s):
Erläuterungen zum Antrag
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Mit dem Antrag können mehrere Vorhaben gleichzeitig beantragt werden.
Nicht förderbar sind Grundstücke, deren Erwerb mehr als zwei Jahre vor Antragstellung erfolgte.
zurücksetzen
Konditionenangebot
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Bitte vollständig und erst kurz vor Absendung an die NRW.BANK ausfüllen.
NRW.BANK, Düsseldorf
0211 91741-1919
Endkreditnehmer
Gemeinde, Kreis, Landschaftsverband
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Finanzierungsantrag
Betrag in T€
vom (Datum)
Konditionenangebot
Prozentsatz p. a. nominal
Auf der Grundlage unseres Finanzierungsantrags und unter Anerkennung der gültigen Allgemeinen Bestimmungen
für NRW.BANK.Gute Schule 2020 und des aktuell gültigen Merkblatts unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, bis zu den
oben genannten Konditionen einen Darlehensvertrag abzuschließen.
Wir sind an unser Angebot an die NRW.BANK 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs unseres Angebots bei der
NRW.BANK, gebunden. Fällt das Ende dieser Frist nicht auf einen Bankarbeitstag der NRW.BANK, so gilt der nächste
Bankarbeitstag der NRW.BANK als das Ende der Frist.
Der Darlehensvertrag mit der NRW.BANK kommt zu Stande, wenn wir eine Darlehenszusage sowie ein Auszahlungsavis
von der NRW.BANK erhalten und die Kreditmittel an uns ausgezahlt werden.
Uns ist bekannt, dass bei einer Ablehnung dieses Angebots durch die NRW.BANK zum Abschluss eines Darlehensvertrags
ein neues Angebot unsererseits erforderlich ist. Die NRW.BANK wird sich in diesem Fall unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.
Die Auszahlung erfolgt ohne einen Abzug vom Nennbetrag am 15. des auf die Darlehenszusage folgenden Monats, sofern
der 15. kein Bankarbeitstag ist, am darauffolgenden Bankarbeitstag.
Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Darlehensvertrags berechtigen würden, kann die NRW.BANK die
Auszahlung des Kredits ablehnen.
Die NRW.BANK haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Fristen entstehen, es sei denn, die
NRW.BANK hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
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zurücksetzen
Die Verzinsung des Kredits beginnt jeweils mit dem auf die Auszahlung durch die NRW.BANK (Wertstellung bei der
NRW.BANK) folgenden Tag und endet mit dem Tag des Eingangs des Tilgungsbetrags auf dem Konto der NRW.BANK. Die
Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Zinsen werden nach der deutschen
Zinsmethode berechnet.
Die Tilgung des Darlehens setzt nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres ein. Die Tilgung ist vierteljährlich nachträglich
zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Wir versichern, zur Vertretung berechtigt zu sein. Der NRW.BANK wird dies auf Verlangen nachgewiesen.
Ort, Datum
1. Unterschrift, Name,
Siegel
Amtsbezeichnung
2. Unterschrift, Name,
Amtsbezeichnung
Bitte orientieren Sie sich an den Konditionen, die im Internetauftritt der NRW.BANK v eröffentlicht werden. Ein Vertragsschluss
erfolgt maximal zu den oben angegebenen Konditionen. Liegen die aktuellen Konditionen unter Ihrem Angebot, erfolgt der Vertragsschluss zu diesen niedrigeren Sätzen.
Einsehbar unter www.nrwbank.de/guteschule
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NRW.BANK.Gute Schule 2020
Allgemeine Bestimmungen
1.
Verwendung der Mittel
1.1 Die Kreditmittel dürfen nur zur (anteiligen) Finanzie
rung des in der Kreditzusage genannten geförderten
Vorhabens eingesetzt werden.
1.2
Spätestens 30 Monate nach Vollauszahlung der
Kredit
mittel weist die Kreditnehmerin/der Kredit
nehmer die Verwendung unaufgefordert durch Vor
lage des Verwendungsnachweises gegenüber der
NRW.BANK nach. Bei Finanzierungen in Haushalts
jahresabschnitten oder Tranchen gilt als Vorhaben
jeder von der NRW.BANK refinanzierte Maßnahme
abschnitt.
2. Kürzungsvorbehalt
2.1
Die NRW.BANK ist berechtigt, den Kreditbetrag
anteilig zu kürzen, wenn sich die förderbaren Kosten
des Vorhabens ermäßigen. Betrifft die Kürzung
bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungs
beträge von der Kreditnehmerin/dem Kreditnehmer
unverzüglich an die NRW.BANK zurückzuzahlen. In
diesen Fällen trägt die Kreditnehmerin/der Kredit
nehmer die Vorfälligkeitsentschädigung für den
zurückgezahlten Kreditbetrag.
2.2
Die zurückgezahlten Kürzungsbeträge werden
grundsätzlich gleichmäßig auf die Restlaufzeit ver
teilt.
3.
Vorzeitige Rückzahlung
3.1 Eine freiwillige vorzeitige Rückzahlung des Kredites
ist ausgeschlossen.
3.2 Bei programmbedingten außerplanmäßigen Tilgun
gen trägt die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer die
Vorfälligkeitsentschädigung.
4.
Auskunftspflicht
Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist verpflich
tet, der EIB (Europäische Investitionsbank), der KfW,
der CEB (Council of Europe Development Bank), der
LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) sowie der Lan
desregierung Nordrhein-Westfalen – sofern sie an
der Refinanzierung beteiligt sind – oder den von ihr
Beauftragten sowie der NRW.BANK über das geför
derte Investitionsvorhaben Auskünfte zu erteilen und
insoweit Einblick in den Haushaltsplan beziehungs
weise die Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die
NRW.BANK ist gleichfalls zur Auskunft gegenüber
den oben genannten Stellen verpflichtet und insoweit
von einer Schweigepflicht entbunden.
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5.
Prüfungsrecht
Die EIB, die KfW, die CEB, die LR sowie die Landes
regierung Nordrhein-Westfalen – sofern sie an der
Refinanzierung beteiligt sind – oder die von ihr Be
auftragten sowie die NRW.BANK sind berechtigt, die
bestimmungsgemäße Verwendung des Kredites bei
der Kreditnehmerin/dem Kreditnehmer und bei der
NRW.BANK zu überprüfen. Die Kreditnehmerin/der
Kreditnehmer räumt zu d
iesem Zweck den prüfenden
Stellen und ihren Beauftragten ein Betretungsrecht
ein. Durch die Prüfung gegebenenfalls entstehende
Kosten können der Kreditnehmerin/dem Kreditneh
mer belastet werden.
6. Besondere Pflichten der Kreditnehmerin/
des Kreditnehmers
Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist verpflichtet,
6.1 mit der Kreditzusage verbundene Bedingungen und
Auflagen zu erfüllen,
6.2 die NRW.BANK unverzüglich zu unterrichten, wenn
6.2.1 die der Kreditzusage zugrunde liegenden Investitio
nen beziehungsweise Aufwendungen und/oder deren
Finanzierung sich ändern,
6.2.2
sich die Fertigstellung oder Inbetriebnahme des
Vorhabens ändert,
6.2.3 die Stilllegung, Veräußerung, Vermietung oder Ver
pachtung des geförderten Vorhabens beziehungs
weise geförderter Anlagen ganz oder teilweise bevor
steht,
6.2.4 wesentliche Vorkommnisse vorliegen, die das in der
Kreditzusage aufgeführte Vorhaben betreffen oder
die die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits ge
fährden könnten,
6.2.5
einer der unter Nr. 8 aufgeführten Sachverhalte
vorliegt.
7.
Widerruf der Kreditzusage
Die NRW.BANK kann aus wichtigen Gründen von
ihrer Kreditzusage vor Auszahlung des Kreditbetrages
zurücktreten beziehungsweise die Kreditzusage
widerrufen. Dies gilt insbesondere, wenn Förde
rungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
8.
Kündigung nach Auszahlung des Kredites
Die NRW.BANK kann den Kredit jederzeit aus wich
tigem Grund zur sofortigen Rückzahlung kündigen
und der Kreditnehmerin/dem Kreditnehmer eine Vor
fälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen, insbe
sondere wenn
8.1 die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer den Kredit zu
Unrecht, vor allem durch unzutreffende Angaben,
erlangt hat,
8.2
sie/er das geförderte Vorhaben nicht beziehungs
weise nicht innerhalb des Fertigstellungszeitraums
verwirklicht oder von den der Kreditzusage zugrunde
liegenden Investitionen wesentlich abweicht, ohne
dass diesen Änderungen zugestimmt wird,
8.3 sie/er den Kredit nicht dem in der Kreditzusage ge
nannten Verwendungszweck entsprechend einsetzt,
8.4 sie/er mit der Kreditzusage verbundene Bedingungen
und Auflagen nicht erfüllt,
8.5
sie/er den Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß führt oder nicht rechtzeitig vorlegt,
8.6
Förderungsvoraussetzungen nachträglich entfallen
sind,
8.7
das geförderte Vorhaben beziehungsweise geförderte
Anlagen ganz oder teilweise stillgelegt, veräußert,
vermietet oder verpachtet wird/werden,
8.8
die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer länger als
einen Monat mit Zahlungen im Verzug ist, sofern die
Zahlungen nicht von einem Dritten erbracht wurden.
9.
Zinszuschlag
Der von der Kreditnehmerin/vom Kreditnehmer zu
entrichtende Zinssatz kann von der NRW.BANK auf
bis zu 5
Prozentpunkte über dem jeweiligen Basis
zinssatz gemäß § 247 BGB festgesetzt werden, und
zwar
9.1 in den unter Nr. 8.1 bis 8.5 genannten Fällen vom
Tage der Auszahlung durch die NRW.BANK an,
10. Verzugszinsen
Wird eine vereinbarte Leistung bei Fälligkeit nicht
erbracht, kann die NRW.BANK ihren Verzugsschaden
in Rechnung stellen.
11. Belassung oder Übertragung
11.1
Die NRW.BANK kann der Kreditnehmerin/dem
Kreditnehmer den Kredit zu den bisherigen Bedin
gungen belassen, wenn das geförderte Vorhaben
oder die geförderte Anlagen an einen Dritten vermietet
oder verpachtet werden und der Förderungszweck
weiterhin gegeben ist.
11.2 Die NRW.BANK kann den Kredit zu den bisherigen
Bedingungen auf die Erwerberin/den Erwerber des
geförderten Betriebes oder geförderter Anlagen
übertragen, wenn der Förderzweck weiterhin gege
ben ist. Die NRW.BANK kann die Übertragung von
weiteren Bedingungen (z. B. von der Besicherung)
abhängig machen.
12. Leistungseinzug
Die NRW.BANK wird fällige Leistungen – auch für
den Fall einer vorzeitigen Kündigung – im Lastschrift
verfahren einziehen.
13. Gebühren, Steuern oder sonstige Kosten
Gebühren, Steuern oder sonstige Kosten, die aus
dem Vertragsverhältnis zwischen der NRW.BANK
und der Kreditnehmerin/dem Kreditnehmer erwach
sen, sind von der Kreditnehmerin/vom Kreditnehmer
zu erstatten.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
9.2 in den unter Nr. 8.6 bis 8.9 genannten Fällen von dem
Tag an, an dem die Voraussetzungen für eine Rück
forderung eingetreten sind.
Gefördert durch:
20571
Fassung 01/17
2/2
Verwendungsnachweis
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Zeichen der NRW.BANK
bitte stets angeben
Hinweise
Fragen bitten wir mit „entfällt” zu kennzeichnen, wenn sie nach Maßgabe der Zusage nicht zutreffen. Wenn der Raum
des Vordrucks nicht ausreicht, bitten wir, die Fragen in Anlagen zu beantworten.
Die in diesem Formular aufgeführten Beträge sind in Euro ausgewiesen.
1. Kreditnehmerin/Kreditnehmer
Gemeinde, Kreis, Landschaftsverband
2. Höhe des zugesagten Kredits
3. Datum der Zusage
4. Bezeichnung des/der Vorhaben(s)
beziehungsweise des Sammelantrags
Das obige Investitionsvorhaben beziehungsweise
der Bauabschnitt wurde mit Gesamtkosten von
€ abgerechnet.
5. Liste Schulen
Lfd. Nr.
Einzelprojekt
20560
Fassung 01/17
1/2
Name der Schule, Adresse
Tatsächliches Volumen in €
zurücksetzen
6. Finanzierung des/der geförderten Vorhaben(s)
Vorgesehene Finanzierung
laut Zusage
Tatsächliche Finanzierung
NRW.BANK.Gute Schule 2020 (Gesamtdarlehensbetrag)
davon:
– Sanierung/Modernisierung
(investiv)
(konsumtiv)
– Neu-/Umbau
(investiv)
(konsumtiv)
(investiv)
– Sportstätten
– Schwimmbäder
(konsumtiv)
(investiv)
(konsumtiv)
(investiv)
(konsumtiv)
(investiv)
– Digitalisierungsmaßnahmen
– Grundstücke
0,00
0,00
(investiv)
0,00
0,00
(konsumtiv)
0,00
0,00
Monat
Jahr
Summe
davon
Beginn des/der Vorhaben(s)
Beendigung des/der Vorhaben(s)
Ich/Wir bestätige(n), dass ein Beschluss der zuständigen Vertretungskörperschaft der/des Kreditnehmerin/Kredit
nehmers über ein Konzept zur Inanspruchnahme der im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
eingeräumten Kreditkontingente des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt.
Ich/Wir bestätigen, dass die Publizitätspflichten von uns entsprechend den Vorgaben der NRW.BANK eingehalten und
umgesetzt wurden.
Ich/Wir bestätige(n), dass das Darlehen entsprechend des Merkblatts „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingesetzt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass die in Nr. 2 bis 6 angegebenen Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 des Landessubventionsgesetzes vom 24. März 1977 (GV NWR, S. 136/SGV NRW, S. 74) und
dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBI. I, S. 2037) sind.
Mir/Uns sind ferner die nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 bestehenden Mitteilungspflichten bekannt.
Ort, Datum (Siegel) Unterschrift(en)/Dienststellung(en) bzw. Stempel
und Unterschrift(en) der/des Kreditnehmerin/Kreditnehmers
20560
Fassung 01/17
2/2
zurücksetzen