Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
207 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
30.05.17, 18:02
Aktualisiert
14.06.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_48/2016 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
Betreff
Bewerbung der Gemeinde Weilerswist für das Landesprogramm "Gute Schule 2020"
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
08.06.2017
Rat der Gemeinde Weilerswist
13.07.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist,
die Bürgermeisterin zu beauftragen, in den Jahren 2017 bis 2020 bei der NRW.Bank die Anträge
auf Gewährung der Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zu stellen und die Maßnahmen entsprechend dem vorgeschlagenen Konzept umzusetzen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Auf die Vorlage A_48/2016 1. Ergänzung nimmt die Bürgermeisterin Bezug. Zwischenzeitlich hat
der Landtag NRW das Schuldendiensthilfegesetz am 14.12.2016 verabschiedet. Die Schulleitungen haben ihre Vorschläge zu den nach ihrer Auffassung erforderlichen Maßnahmen inclusive der
voraussichtlichen Kosten eingereicht. Diese sind der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbedarfsliste zu entnehmen.
Das als Anlage 2 beigefügte Merkblatt der NRW.Bank stellt Informationen bereit zu
Antragsteller
Verwendungszweck
Umfang der Förderung
Darlehenskonditionen
Besicherung
Antrags-, Zusageverfahren.
Weitere Anlagen sind
Bewerbung der Gemeinde Weilerswist für das Landesprogramm "Gute Schule 2020"
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das Antragsformular (Anlage 3)
das Konditionenangebot (Anlage 4)
der Verwendungsnachweis (Anlage 5)
die Allgemeinen Bestimmungen (Anlage 6)
die F&Q-Liste der NRW.Bank (Stand: 21.03.2017) zu einzelnen Fragestellungen des Verfahrens (Anlage 7).
Grundlage der Antragstellung bildet das zu erstellende und vom Rat der Gemeinde Weilerswist zu
beschließende Konzept. Dies setzt voraus, in welcher Weise die in der Anlage 1 vorgestellten
Maßnahmen nach Priorität und Berücksichtigung des jährlichen Kreditkontingents in den Jahren
2017 bis 2020 umgesetzt und die im Rahmen des Förderprogramms eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden. Allerdings ist dieses Konzept nicht als absolut verbindlich
zu betrachten. Nach Auskunft der NRW.Bank können Maßnahmen, die sich während der Laufzeit
des Förderprogramms als nicht mehr vordringlich und zwingend erforderlich erweisen, zurückgestellt oder gestrichen und dafür andere Maßnahmen des erstellten Konzepts vorgezogen bzw.
auch sich heute nicht absehbare ergebende neue Maßnahmen in das Konzept aufgenommen
werden. Eine Konzeptänderung und somit Umschichtung der finanziellen Mittel ist also situationsund bedarfsabhängig im Rahmen des Kreditkontingents jederzeit möglich. Eine Abweichung von
den jährlichen Kreditkontingenten ist allerdings nur insofern möglich, als dass nicht genutzte Mittel
einer Kommune im jeweiligen Folgejahr für sie noch verfügbar sind. Werden die Mittel dann nicht
abgerufen, verfallen diese. Eine Übertragung der Kontingente auf das Jahr 2021 ist ausgeschlossen.
Für die Antragstellung ist das als Anlage 3 beigefügte Antragsformular inclusive Anlage sowie das
Konditionenangebot (Anlage 4) zu verwenden (zu den Konditionen verweist die Bürgermeisterin
auf die Fußnote 1 der Anlage 4). Ausweislich der Antwort der NRW.Bank zu Frage 9 der F&Q-Liste
ist ein Sammelantrag für verschiedene Projekte möglich. Die Übermittlung des Verwendungsnachweises erfolgt gemäß Nummer 6 Abschnitt 4 des Merkblatts (Anlage 2).
Am 23.05.2017 fand eine Begehung der gemeindlichen Schulstandorte mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, der Verwaltung sowie der jeweiligen Schulleitung statt. Anlässlich dieser Begehung wurden die Maßnahmen gemäß Anlage 1 nochmals im Detail sowie deren Erforderlichkeit
erörtert. Die Reihenfolge der Maßnahmen während der Laufzeit des Programms entspricht soweit
wie möglich den Vorschlägen der Schulleitungen zu ihren gewünschten Prioritäten.
Die Bürgermeisterin weist ausdrücklich darauf hin, dass der für 2019 veranschlagte Jahresbetrag
(Anlage 1c) sich aus dem jährlichen Kreditkontingent in Höhe von 281.474 € sowie den für 2018
nicht genutzten Mitteln in Höhe von 76.868 € zusammensetzt.
In Präzisierung der Stellungnahme zu Frage 26 der F&Q-Liste teilte die NRW.Bank anlässlich einer telefonischen Nachfrage am 24.05.2017 mit, dass auch Maßnahmen, deren Einbeziehung in
die Jahresplanung das jährliche Kreditkontingent überschreiten (hier: Schulhof Weilerswist, Lehrerzimmer Vernich), von der Gemeinde vorfinanziert und durchgeführt werden können. Der spätere
Abruf der Mittel ist zulässig (laut Anlage 1c und 1d für 2019 und 2020 beabsichtigt). Es soll lediglich verhindert werden, dass das gesamte Kreditkontingent in einem Jahr abgerufen wird und der
Mittelabruf sich auf das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent beschränkt. Der Eintrag von
sogenannten Platzhaltermaßnahmen ist ebenfalls zulässig, da eine Änderung und Anpassung des
Konzepts jederzeit möglich ist.
Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Maßnahmen entsprechend den Anlagen 1a bis 1d sowie den
obigen Erläuterungen zu beschließen, umzusetzen und entsprechende Anträge zu stellen.
Bewerbung der Gemeinde Weilerswist für das Landesprogramm "Gute Schule 2020"
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 14.06.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)