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Beschlussvorlage (Anlage 2: Planunterlagen - Textteil)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
144 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00
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Inhalt der Datei

Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Textteil zum Bebauungsplan Nr. 81 - 10. Änderung Stand: 16.03.2017 1 Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Bebauungsplan Nr. 81 – 10. Änderung TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gemäß § 9 und § 9a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)) 1. Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB) Innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule" sind nur Gebäude und Einrichtungen zulässig, die schulischen Zwecken dienen. 2. Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Höhe baulicher Anlagen Innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule" sind maximal drei Vollgeschosse bei den Gebäuden zulässig. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen definiert. 4. Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO) Nebenanlagen gem. § 14 (1) und (2) BauNVO sind gemäß § 23 (5) BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. B KENNZEICHNUNG (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) 1. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T, gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006); Karte zur DIN 4149. Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Textteil zum Bebauungsplan Nr. 81 - 10. Änderung Stand: 16.03.2017 2 In der DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten, Ausgabe April 2005, zu erwerben beim Beuth-Verlag GmbH, Berlin) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Diese sind zu berücksichtigen. C HINWEISE 1. Bodendenkmale Es wird auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) und hier insbesondere auf die §§ 15 und 16 DSchG hingewiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. Kampfmittelfunde Bei Kampfmittelfunden im Plangebiet während der Erd-/Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. 3. Wasserschutzgebiet Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der Zone III B des geplanten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage ErftstadtDirmerzheim. Siehe hierzu in der Begründung unter Punkt 6.6.1. 4. DIN-Normen DIN-Normen, auf die in diesem Textteil zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden in der Gemeindeverwaltung Weilerswist, im Fachbereich Planen und Bauen, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 5. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Grundwasserabsenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau. In Folge der bergmännischen Sümpfung kommt es zu Grundwasserabsenkungen bzw. zu Druckentspannungen der Grundwasserleiter, so dass während der Betriebszeit der rheinischen Braunkohlentagebaue sümpfungsbedingte Bodenbewegungen auftreten, die u.a. zu Senkungen und zur Schiefstellung der Geländeoberfläche führen können. Bei den anstehenden Planungen sollte daher berücksichtigt werden, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Textteil zum Bebauungsplan Nr. 81 - 10. Änderung Stand: 16.03.2017 3 Eine Zunahme der Beeinflussung durch steigende Grundwasserstände im Planungsgebiet ist nicht auszuschließen. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen wird sich ein Grundwasseranstieg einstellen, der erneut Bodenbewegungen zur Folge haben kann. 6. Aufhebung bisheriger Festsetzungen Mit der Rechtsverbindlichkeit dieser 10. Bebauungsplanänderung treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 81 und sonstige ihm entgegenstehende Festsetzungen, betreffend den Geltungsbereich der 10. Bebauungsplanänderung, außer Kraft.