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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
192 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
30.05.17, 18:02
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Satzungsbeschluss)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_76/2016 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 6 61 26 04:81 10. Änderung Betreff 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs 2. Satzungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 30.03.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 27.04.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 18.05.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 76/2016 – 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung. Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 76/2016 – 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung, Textteil, Planzeichnung) bei. Abstimmergebnis: 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs 2. Satzungsbeschluss Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Baugenehmigung für das Flüchtlingsheim an der Martin-Luther-Straße wurde aufgrund § 246 Abs. 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BauGB erlassen. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der heutigen Flüchtlingssituation nicht mehr das komplette Gebäude als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden muss, hat der Rat die Nutzung des Erdgeschosses für schulische Zwecke beschlossen. Mittel- bis langfristig ist von einer weiteren Inanspruchnahme des Gebäudes für schulische Zwecke auszugehen. Aus Rechtssicherheitsgründen bedarf es einer Anpassung der derzeitigen Festsetzungen im Bebauungsplan. Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2106 den Aufstellungsbeschluss zur 10.Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 im vereinfachten Verfahren gefasst, um die als Zweckbestimmung „Kirche“ festgesetzte Gemeinbedarfsfläche innerhalb des Änderungsbereichs nicht weiter zu verfolgen und in die Zweckbestimmung Schule“ zu ändern. Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 09.02.2107 bis 15.03.2017 durchgeführt. Die gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 31.01.2017 (einmonatige Frist zur Stellungnahme nach Anschreiben). Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlage 2) zu fassen. Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Anlage 1: Abwägungsentscheidung Anlage 2: Planunterlagen (Begründung, Textteil, Planzeichnung) 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs 2. Satzungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 4.000 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € 4.000 € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ja nein Einplanung erfolgt im HHJahr 2017 nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.12.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)