Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
192 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
30.05.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_76/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
61 26 04:81 10. Änderung
Betreff
10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist
im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße
1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2
und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs
2. Satzungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
30.03.2017
Rat der Gemeinde Weilerswist
27.04.2017
Rat der Gemeinde Weilerswist
18.05.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt
den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 76/2016 – 1. Ergänzung als
Anlage 1 beigefügt sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
2.
Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der
Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung.
Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 76/2016 – 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung,
Textteil, Planzeichnung) bei.
Abstimmergebnis:
10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße
1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs
2. Satzungsbeschluss
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Baugenehmigung für das Flüchtlingsheim an der Martin-Luther-Straße wurde aufgrund § 246
Abs. 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BauGB erlassen. Vor dem
Hintergrund, dass aufgrund der heutigen Flüchtlingssituation nicht mehr das komplette Gebäude
als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden muss, hat der Rat die Nutzung des Erdgeschosses für
schulische Zwecke beschlossen. Mittel- bis langfristig ist von einer weiteren Inanspruchnahme des
Gebäudes für schulische Zwecke auszugehen. Aus Rechtssicherheitsgründen bedarf es einer Anpassung der derzeitigen Festsetzungen im Bebauungsplan. Der Rat hat in seiner Sitzung am
15.12.2106 den Aufstellungsbeschluss zur 10.Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 im vereinfachten Verfahren gefasst, um die als Zweckbestimmung „Kirche“ festgesetzte Gemeinbedarfsfläche innerhalb des Änderungsbereichs nicht weiter zu verfolgen und in die Zweckbestimmung
Schule“ zu ändern.
Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2
BauGB wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 09.02.2107 bis 15.03.2017
durchgeführt. Die gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 31.01.2017 (einmonatige
Frist zur Stellungnahme nach Anschreiben).
Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu
nehmen und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlage 2)
zu fassen.
Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt.
Anlage 1: Abwägungsentscheidung
Anlage 2: Planunterlagen (Begründung, Textteil, Planzeichnung)
10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Gesamtschule an der Martin-Luther-Straße
1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs
2. Satzungsbeschluss
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
4.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
4.000 €
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
Einplanung erfolgt im HHJahr 2017
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.12.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)