Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
98 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
30.05.17, 18:02
Aktualisiert
30.05.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_21/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
51 14 02
Betreff
Jugendbegegnungszentrum Weilerswist
Adressat
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.06.2017
() Anlage(n)
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur
Kenntnis.
SACHVERHALT:
Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich gemäß § 11 SGB VIII an junge Menschen. Diese sind
im Sinne des §7 SGB VIII Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welche das 27. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.
Hauptzielgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind Kinder und Jugendliche von zehn Jahren bis etwa 18 Jahre. In der Praxis richten sich die Angebote in Ausnahmefällen auch an Kinder
unter zehn Jahren oder Jugendliche über 18 Jahren.
Ziel der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung von jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit richten sich grundsätzlich
nach den Interessen, Ressourcen und Bedarfen der Zielgruppe und sollen von den Kindern und
Jugendlichen mitgestaltet werden.
Die Zielgruppe soll zur Selbstbestimmung befähigt werden. Zudem haben die Angebote das Ziel,
Kinder und Jugendliche zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anzuregen und das soziale Engagement der Zielgruppe zu stärken.
Die Gemeinde Weilerswist bietet bereits auf Grundlage von § 11 SGB VIII in Verbindung mit dem
Jugendförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Angebote und Maßnahmen für Kinder
und Jugendliche an.
Diese Maßnahmen werden zurzeit im Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ angeboten. Das Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab zehn Jahren können in der Einrichtung ihre Freizeit gestalten,
Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch nehmen und an verschiedenen Freizeitpädagogischen
Projekten teilnehmen.
Träger der Jugendhilfe ist die Abteilung Jugend und Familie des Kreises, durch die auch die Stellen im Haus Fuhrmann gefördert werden.
Jugendbegegnungszentrum Weilerswist
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Die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen überarbeitet derzeit die Konzeption zur
kreisweiten Jugendarbeit. Im Anschluss daran ist angedacht, dass die Städte und Gemeinden ihre
Konzeptionen hieran ausrichten.
Daher wird vorgeschlagen, zunächst die Erstellung kreisweiten Konzeption abzuwarten, bevor eine
Anpassung, bezogen auf die Gemeinde Weilerswist, erfolgt.
Aufgrund der räumlichen Distanz und der nicht optimalen Verbindungen über den ÖPNV ist aus
der Ortschaft Lommersum über den Ortsbürgermeister die Anfrage an uns herangetragen worden,
inwieweit dort die Einrichtung eines eigenen Angebots für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene möglich ist.
Grundbedingung für die offene Kinder- und Jugendarbeit stellen der Bedarf und der Wunsch der
Zielgruppe nach Angeboten dieser Art dar. Der Bedarf in Lommersum konnte im Rahmen einer
Bedarfsabfrage am 22.03.2017 ermittelt werden. 25 Kinder und Jugendlichen äußerten ihr großes
Interesse nach einem Jugendtreff in Lommersum und gaben verschiedene Wünsche zur Gestaltung eines solchen Treffs an.
Um valide darlegen zu können, ob hier ein dauerhaftes Interesse gegeben ist, werden in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister zunächst mehrere Projektangebote durchgeführt. Sollte sich hierauf aufbauend die Möglichkeit einer dauerhaften Implementierung ergeben, ist angedacht, diese,
unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Voraussetzungen, im Jahr 2018 umzusetzen.
53919 Weilerswist, den 28.04.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)