Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
30.05.17, 18:02
Aktualisiert
30.05.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_33/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
51 13 00
Betreff
Zuschüsse Kindertagesstätten
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.06.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, die mit dem Trägerwechsel verbundenen finanziellen Vorteile in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen ergebniswirksamen
Haushaltsverbesserungen nach dem Vorschlag auf die einzelnen Einrichtungen zu verteilen, der
als Anlage beigefügt ist.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Vertrag zum Wechsel der Trägerschaft der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
enthält u.a. ergänzende Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und zum Mitarbeiterschutz.
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht konnte seinerzeit, trotz der angespannten Haushaltslage, eine Regelung zu Gunsten der Einrichtungen und der Mitarbeiter/innen gefunden werden.
Diese beinhaltet, dass jährlich bis zu 75% der mit dem Trägerwechsel verbundenen finanziellen
Vorteile „für notwendige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Bestandssicherung von übergegangenen Einrichtungen sowie zum Mitarbeiterschutz“ eingesetzt werden können.
Voraussetzung ist, dass es sich um „nachgewiesene ergebniswirksame Haushaltsverbesserungen“
handelt. Ein Anspruch des Trägers hierauf besteht ausdrücklich nicht.
Die Berechnung der Haushaltsverbesserungen basiert grundsätzlich auf einem Vergleich der
Kindpauschalen, die die Gemeinde beim Weiterbetrieb der Kindertageseinrichtungen erhalten hätte und denen, die das DRK als neuer Träger der Einrichtungen nunmehr erhält.
Im Weiteren finden dann noch Veränderungen bei den Aufwendungen, etwa durch unterschiedliche Berücksichtigung in der Kreisumlage, ihren Niederschlag.
Aufgrund der mit der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen abgestimmten Planung
erhält der Träger der Kindertageseinrichtung im Verlauf des Jahres Abschläge auf die voraussichtliche Höhe der Kindpauschalen im laufenden Kindergartenjahr. Nach dessen Ablauf erhält er, unter
Zuschüsse Kindertagesstätten
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Berücksichtigung der unterjährigen Änderungen, eine endgültige Bewilligung.
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 entsprechen 75 Prozent der Haushaltsverbesserungen einem
Betrag von rund 85.000 Euro.
Neben den erläuterten 85.000 Euro stehen aus dem gemeindlichen Haushalt 50.000 Euro und
vom DRK 30.000 Euro für Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung.
Dies entspricht einer Gesamtsumme in Höhe von 165.000 Euro. Hiervon können weitere Maßnahmen umgesetzt werden, die im Rahmen einer Prioritätenfestlegung ausgewählt worden sind.
Eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Nach Abschluss der Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2015/2016 werden die
noch offenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung im Rahmen einer Prioritätenfestlegung
dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Zuschüsse Kindertagesstätten
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
135.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 18.05.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)