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Beschlussvorlage (Einrichtung einer temporären U3-Gruppe)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
179 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
30.05.17, 18:02
Aktualisiert
30.05.17, 18:02
Beschlussvorlage (Einrichtung einer temporären U3-Gruppe) Beschlussvorlage (Einrichtung einer temporären U3-Gruppe)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_36/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 51 15 00 Betreff Einrichtung einer temporären U3-Gruppe Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.06.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, dass bis zur Fertigstellung der neuen 4-gruppigen Kindertagesstätte in Weilerswist-Süd in der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Gesamtschule eine temporäre U3-Gruppe eingerichtet wird. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die neue 4-gruppige Kindertagesstätte in Weilerswist-Süd wird bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres noch nicht bezugsfertig sein. Um im Übergangszeitraum weitere Platzangebote vorhalten zu können, wurden daher mit der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen und dem Träger der Kindertagesstätten, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), verschiedene Optionen in Augenschein genommen. Dabei ist eine Verständigung dahingehend erfolgt, dass die Einrichtung einer U3-Gruppe der Gruppenform II in der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Gesamtschule kurzfristig möglich ist. Es ist vorgesehen, diese zum 01.08.2017 in Betrieb zu nehmen. Sobald die neue Kindertagesstätte in Weilerswist-Süd bezugsfertig ist, ist angedacht, die Gruppe dorthin umzuziehen. Zu dieser Vorgehensweise hat neben den o. g. Beteiligten auch der Landschaftsverband Rheinland als Landesjugendamt bereits seine Zustimmung erteilt. Da neben den üblichen Renovierungsarbeiten keine Umbauarbeiten notwendig sind, wird vorgeschlagen, die Einrichtung zum 01.08.2017 in Betrieb zu nehmen. Einrichtung einer temporären U3-Gruppe Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 24.05.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)