Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
1,2 MB
Datum
18.05.2017
Erstellt
03.05.17, 18:00
Aktualisiert
03.05.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserbeseitigungskonzept
5. Fortschreibung 2014
Erläuterungsbericht
Im Auftrag der
Gemeinde Weilerswist
bearbeitet durch
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt
Dipl.-Ing. Stephan Bolm
B.Eng. André Köser
Erftstadt, im Mai 2017
© F. Fischer Ing.-Büro GmbH
21224.01 / 10115047
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Veranlassung und Aufgabenstellung
4
2.
Inhalt und Form der aktuellen 5. Fortschreibung
4
2.1.
Aufstellung der bereits durchgeführten Maßnahmen
5
2.2.
Maßnahmen, die sich in der Umsetzung befinden
8
2.3.
2.3.1.
2.3.2.
2.3.3.
2.3.4.
Aufstellung der Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt
Baumaßnahmen
Maßnahmen zur Erschließung von Erweiterungsflächen
Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation
Jährliche Maßnahmen und Maßnahmen die nach Erfordernis anfallen:
9
9
10
11
12
2.4.
Aufstellung der nicht mehr erforderlichen Maßnahmen
13
2.5.
Aufstellung der neu hinzugekommenen Maßnahmen
14
3.
Konzept zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation
15
3.1.
Vorgaben und Zielsetzung
15
3.2.
Ortslagenweise Schadensverteilung
17
3.3.
Fazit und Kostenübersicht
29
4.
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
30
4.1.
4.1.1.
4.1.2.
Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung
Misch- und Schmutzwasserkanalisation
Regenwasserkanalisation
31
31
32
4.2.
Niederschlagsentwässerung der Erweiterungsflächen
33
5.
Entwässerung von Außenbereichen
35
6.
Vorlage
36
2
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3-1:
Schadensverteilung in den Teilnetzen Weilerswist 01, 02 und 03
17
Tab. 3-2:
Schadensverteilung im Teilnetz Bodenheim
18
Tab. 3-3:
Schadensverteilung im Teilnetz Neukirchen
18
Tab. 3-4:
Schadensverteilung im Teilnetz Swisterberg
19
Tab. 3-5:
Schadensverteilung im Teilnetz Gewerbegebiet 80
20
Tab. 3-6:
Schadensverteilung im Teilnetz Lommersum
21
Tab. 3-7:
Schadensverteilung des Transportsammlers Metternich
22
Tab. 3-8:
Schadensverteilung des Transportsammlers Müggenhausen
22
Tab. 3-9:
Schadensverteilung des Transportsammlers Hausweiler
23
Tab. 3-10:
Schadensverteilung im Teilnetz Ottenheim
24
Tab. 3-11:
Schadensverteilung im Teilnetz Müggenhausen
25
Tab. 3-12:
Schadensverteilung im Teilnetz Derkum
25
Tab. 3-13:
Schadensverteilung im Teilnetz Hausweiler
26
Tab. 3-14:
Schadensverteilung im Teilnetz Groß-Vernich 07 und 08
27
Tab. 3-15:
Schadensverteilung im Teilnetz Klein-Vernich
28
Tab. 3-16:
Schadensverteilung im Teilnetz Metternich
29
Tab. 3-17:
Sanierungen der Stufe 1 - Sofortmaßnahmen
29
Tab. 3-18:
Sanierungen der Stufe 2 – Zustandsklassen 4 und 3
30
Tab. 4-1:
Regenüberlaufbecken im Gemeindegebiet Weilerswist
32
Tab. 4-2:
Einleitstellen der Gemeinde Weilerswist im Trennverfahren
32
Tab. 4-3:
Erschlossene Erweiterungsflächen im Zeitraum von 2008 bis 2016
34
Tab. 4-4:
Vorgesehene Erweiterungsflächen ab 2020
34
Tab. 5-1:
Anschluss von Außenbereichen an die Kanalisation
35
Tab. 5-2:
Geplante Kanalisierungen von Außenbereichen
35
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtsplan
Anlage 2:
Maßnahmentabelle
3
1.
Veranlassung und Aufgabenstellung
Nach § 47 (1) des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden
verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen. Für das
Gemeindegebiet Weilerswist wurde im Jahr 1988 die erste Fassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
aufgestellt. Im Jahr 1991 wurde das Abwasserbeseitigungskonzept zum ersten Mal, im Jahr 1996 zum
zweiten Mal, im Jahr 2002 zum dritten Mal und im Jahr 2008 zum vierten Mal fortgeschrieben. Im Jahr 2017
erfolgt die 5. Fortschreibung.
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Weilerswist ist im Abstand von sechs Jahren erneut zu
aktualisieren und der Oberen Wasserbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage der sechsten
Fortschreibung soll mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist - d.h. Ende des dritten Quartals 2019 – bei
der Oberen Wasserbehörde erfolgen.
Außerdem ist die Gemeinde Weilerswist verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde in jedem Jahr bis zum
31.03. über zeitliche und inhaltliche Änderungen im Abwasserbeseitigungskonzept zu berichten.
2.
Inhalt und Form der aktuellen 5. Fortschreibung
Inhalt und Form von Abwasserbeseitigungskonzepten sind in der „Verwaltungsvorschrift über die
Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ mit dem Runderlass des MUNLV vom 08.08.2008
festgelegt und bekannt gemacht.
Um den Anforderungen der oben genannten Verwaltungsvorschrift zu genügen, wird die fünfte
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist in einer datentechnisch
weiterverarbeitbaren Form erstellt. Grundlage hierfür ist die von den Wasserbehörden vorgegebene ExcelTabelle, in der die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten aller noch erforderlichen Maßnahmen
dargestellt sind.
Der beigefügte Übersichtsplan (i.M. 1 : 10.000) kann bei Bedarf in ein Geographisches Informationssystem
konvertiert werden. Hinsichtlich des Inhalts und der Symbolik entspricht der Übersichtsplan den Vorgaben
der Anlage 2 zum oben genannten Runderlass vom 08.08.2008.
In der vorliegenden 5. Fortschreibung wurden die Ordnungsnummern aus der 4. Fortschreibung
übernommen. Diese sind mit einer systematischen, fortlaufenden Nummerierung eindeutig den
Entwässerungsgebieten für Trenn- und Mischsysteme, den Übergabestellen an den Erftverband und
Einleitungen in Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) zugeordnet.
4
In der aktuellen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist werden
genannt und kenntlich gemacht:
Die Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden.
(Umsetzungszustand 0)
Die Maßnahmen, die im Bau sind.
(Umsetzungszustand 1)
Die Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt
(Umsetzungszustand 2)
Die Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind.
(Umsetzungszustand 3)
Die Maßnahmen, die neu hinzugekommen sind.
(Umsetzungszustand 4)
Als Ergebnis eines Vorgesprächs mit der Bezirksregierung Köln und der UWB des Kreises Euskirchen im
Dezember 2016 wurde bei der vorliegenden Fortschreibung besonders Augenmerk auf die Aufstellung
eines „Konzeptes zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation“ gelegt. In diesem Konzept soll der
Untersuchungs- und Sanierungsstand aus der Erstbefahrung sowie der aktuelle Untersuchungs- und
Sanierungszustand der Zweitbefahrung dargestellt werden. Ziel des Sanierungskonzeptes ist es, in den
kommenden Jahren den bestehenden Sanierungsstau abzuarbeiten.
Ein weiterer Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Es gibt einen vollständigen Überblick über alle heute im Gemeindegebiet vorhandenen
Niederschlagswassereinleitungen und der ggf. notwendigen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung. Sofern innerhalb des Fortschreibungszeitraums von 2014 bis 2019 neue, städtebauliche
Erweiterungsflächen erschlossen werden sollen, müssen Konzepte zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne des § 44 LWG erarbeitet werden.
In der vorliegenden 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird außerdem ein
flächendeckender Überblick zur Entwässerungssituation in den Außenbereichen des Gemeindegebietes
gegeben.
2.1.
Aufstellung der bereits durchgeführten Maßnahmen
Nachfolgend sind alle Maßnahmen dargestellt, deren Baubeginn gemäß der bisherigen 4. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2008) für die Jahre 2008 bis 2013 vorgesehen war und die auch
abgeschlossen wurden (Umsetzungszustand „0“). Zudem sind die Maßnahmen aufgelistet, die bis zum
Ende 2016 ebenfalls abgeschlossen wurden.
5
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
2008
31.12.05
Bodenheim
(2. TV Befahrung Ortsteil Bodenheim und Reinigung einschl.
Hausanschlüsse)
2008
47.71.02
Neukirchen (neuer Teil)
(2. TV Befahrung Ortsteil Neukirchen (neuer Teil) und
Reinigung einschl. Hausanschlüsse)
2008
51.75.01
Weilerswist
(Weilerswist-Süd, 2. BA, SW-Kanal)
2008
21.75.01
Weilerswist
(Weilerswist-Süd, 2.BA, RW-Kanal)
(2008)
tatsächlicher
Baubeginn 2009
20.76.01
Weilerswist
(BP 69 c: RKB 4 / RBF 3 (Zwischenzustand))
2008
51.76.01
Weilerswist
(BP 69 c, SW-Kanal (Prologis))
2008
51.76.02
Weilerswist
(BP 69, SW-Kanal (DM))
2008
20.80.01
Weilerswist
(BP 69: RKB 1 / RBF 1, 1. BA („DM“ – Sammler))
(2009)
tatsächlicher
Baubeginn 2010
26.80.02
Weilerswist
(Gewerbegebietserweiterung - RKB 3 / RBF 2 mit
Zulaufsammler)
2009
26.80.01
Weilerswist
(Erweiterung Industriegebiet (BP 71), RW-Sammler
„Industriegebiet“)
2009
45.80.04
Weilerswist
(Erweiterung Industriegebiet (BP 71), SW-Kanal
„Industriegebiet“)
2009
45.80.01
Weilerswist
(Erweiterung Industriegebiet (z.B. BP 66, 66a), SW-Kanal)
2009
26.80.03
Weilerswist
(Erweiterung Industriegebiet (z.B. BP 66, 66a), RW-Kanal)
2009
20.80.02
Weilerswist
(BP 69: RKB 1 / RBF 1, 2.BA)
(2009)
tatsächlicher
Baubeginn 2013
20.76.02
Weilerswist
(BP 69 c: RKB 4 / RBF 3 (Endzustand))
31.12.03
Lommersum
(2. TV-Befahrung Ortsteil Lommersum und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
2009
6
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
(2009)
tatsächlicher
Baubeginn 2011
51.78.01
Metternich
(FW-Konzept TPS Metternich, PW alte KA Metternich,
Bergstraße)
(2009)
tatsächlicher
Baubeginn 2010
51.78.02
Metternich
(2. TV-Befahrung TPS Metternich)
(2010)
tatsächlicher
Baubeginn 2009
51.74.01
Müggenhausen
(2. TV-Befahrung TPS Müggenhausen)
2010
35.20.01
Hausweiler
(2. TV-Befahrung TPS Hausweiler)
(2011)
tatsächlicher
Baubeginn 2008
33.16.02
Ottenheim
(2. TV-Befahrung Ortsteil Ottenheim und Reinigung einschl.
Hausanschlüsse)
(2012)
tatsächlicher
Baubeginn 2011
51.75.02
Weilerswist
(Weilerswist-Süd, 3.BA, SW-Kanal)
(2012)
tatsächlicher
Baubeginn 2011
21.75.02
Weilerswist
(Weilerswist-Süd, 3. BA, RW-Kanal)
33.14.02
Derkum
(2. TV-Befahrung Ortsteil Derkum, Hausweiler und
Reinigung einschl. Hausanschlüsse)
(2014)
tatsächlicher
Baubeginn 2008
47.71.03
Neukirchen (alter Teil)
(2. TV-Befahrung Ortsteil Neukirchen (alter Teil) und
Reinigung einschl. Hausanschlüsse)
(2015)
tatsächlicher
Baubeginn 2014
51.75.03
Weilerswist
(Weilerswist-Süd, 4. BA, SW-Kanal)
(2015)
tatsächlicher
Baubeginn 2014
21.75.03
Weilerswist
(Weilerswist-Süd, 4. BA, RW-Kanal)
(2015)
tatsächlicher
Baubeginn 2014
33.18.01
Ottenheim
(Erschließung GE Ottenheim BP 128)
2015
47.72.02
Müggenhausen
(Müggenhausen, 1. + 2. BA, BP 44 + 45)
2015
51.85.01
Weilerswist
(SW-Anschluss Hovenerhof)
2012
7
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
(2016)
tatsächlicher
Baubeginn 2015
39.07.01
Groß-Vernich
(2. TV-Befahrung Groß-Vernich, Teilnetz 7 und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
(2016)
tatsächlicher
Baubeginn 2015
35.08.03
Groß-Vernich
(2. TV-Befahrung Groß-Vernich, Teilnetz 8 und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
37.09.01
Klein-Vernich
(2. TV-Befahrung Ortsteil Klein-Vernich und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
2011
47.72.03
Müggenhausen
(2. TV-Befahrung Ortsteil Müggenhausen und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
2015
33.16.03
Ottenheim
(Ottenheim, Kaller Straße, MW-Kanal)
(2017)
tatsächlicher
Baubeginn 2016
2.2.
Maßnahmen, die sich in der Umsetzung befinden
Mit den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2008 bis 2016 begonnen. Diese
Maßnahmen befinden sich zum Zeitpunkt zur Aufstellung der vorliegenden 5. Fortschreibung noch in der
Umsetzung.
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
(2008)
tatsächlicher
Baubeginn 2009
41.01.01
Weilerswist
(Sanierung Weilerswist Teilnetz 01 einschl.
Hausanschlüsse)
2008
41.01.02
Weilerswist
(2. TV-Befahrung Weilerswist Teilnetz 01 und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
2009
43.02.02
Weilerswist
(2. TV-Befahrung Weilerswist Teilnetz 02 und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
(2009)
tatsächlicher
Baubeginn 2011
43.02.01
Weilerswist
(Sanierung Weilerswist Teilnetz 02 einschl.
Hausanschlüsse)
2009
45.80.02
Weilerswist
(2. TV-Befahrung Weilerswest Teilnetz 80 und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
(2009)
tatsächlicher
Baubeginn 2010
31.12.04
Lommersum
(Sanierung Ortsteil Lommersum einschl.
TPS und Hausanschlüsse)
8
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
2010
45.80.03
Weilerswist
(Sanierung Weilerswist, Teilnetz 80, einschl.
Hausanschlüsse)
2010
46.03.02
Weilerswist
(2. TV-Befahrung Weilerswist Teilnetz 03 und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
2011
46.03.01
Weilerswist
(Sanierung Weilerswist Teilnetz 03 einschl.
Hausanschlüsse)
2012
33.16.01
Ottenheim
(Sanierung Ortsteil Ottenheim einschl. Hausanschlüsse)
(2014)
tatsächlicher
Baubeginn 2016
33.17.01
Ottenheim
(RRB Ottenheim)
2010
51.78.03
Metternich
(Sanierung TPS Metternich)
47.72.01
Müggenhausen
(Sanierung Ortsteil Müggenhausen einschl.
Hausanschlüsse)
2012
2.3.
Aufstellung der Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt
In der vierten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurden für den Zeitraum von 2008 bis
2013 und darüber hinaus Baumaßnahmen, Maßnahmen zur Erschließung von Erweiterungsgebieten und
Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation festgelegt, deren Durchführung sich zeitlich
verschoben hat.
2.3.1.
Baumaßnahmen
Bei 12 Baumaßnahmen konnte der vorgesehene Baubeginn nicht eingehalten werden. Diese
12 Baumaßnahmen werden in der 5.Fortschreibung wie folgt berücksichtigt.
4. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2008
5. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2014
alter
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
neuer
Baubeginn
2010
47.73.01
Weilerswist
(Kanalisierung Schwarzmaar)
2017
2010
46.83.01
Weilerswist
2017
9
4. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2008
alter
Baubeginn
5. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2014
Ordnungsnummer
neuer
Baubeginn
Maßnahme
(Kanalisierung Maarweg)
2010
35.10.01
Weilerswist
(Kanalisierung Horchheim)
2017
2010
20.80.03
Gewerbegebiet
(Ausbau Müggenhausener Fließ)
2020
2011
25.12.01
Lommersum
(Mulde-Rigole mit RW-Kanal Walramstraße)
2020
2012
35.08.02
Groß-Vernich
(Kanalisierung Groß-Vernich, 2. BA (Außengebiete))
2020
2015
27.71.01
Neukirchen
(Reaktivierung Trennsystem Neukirchen)
2019
2015
49.77.03
Metternich
(Kanalisierung Metternich, Hemmericher Straße
(Ponyhof), SW-Kanal)
2020
2015
49.77.04
Metternich
(Am Ginsterberg, Kindergarten, SW-Kanal)
2020
2015
49.77.05
Metternich
(Kanalisierung Metternich, Am Ginsterberg,
SW-Anschluss)
2017
2015
16.77.01
Metternich
(Am Ginsterberg, RW-Kanal 1. + 2. BA)
2020
2.3.2.
In
Maßnahmen zur Erschließung von Erweiterungsflächen
der
nachfolgenden
Tabelle
sind
die
Erweiterungsflächen
aufgelistet,
welche
im
vierten
Fortschreibungszeitraum und darüber hinaus noch nicht umgesetzt wurden. Die vier Erweiterungsflächen
werden in der 5. Fortschreibung wie folgt berücksichtigt:
4. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2008
5. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2014
alter
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
neuer
Baubeginn
2015
35.08.01
Groß-Vernich
(Erschließung Groß-Vernich 1. BA)
nach 2020
2015
31.12.01
Lommersum
(Erschließung Lommersum, 1. BA, SW-Kanal)
nach 2020
10
4. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2008
5. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2014
2015
31.12.02
Lommersum
(Erschließung Lommersum, 2. BA, SW-Kanal)
nach 2020
2015
33.14.04
Hausweiler / Derkum
(Erschließung Hausweiler / Derkum)
nach 2020
Begründungen
Im Zeitraum von 2008 bis 2016 bestand für keine der oben aufgelisteten Maßnahmen der Bedarf zur
Erschließung. Nach heutigem Kenntnisstand ist mit einer Erschließung der Erweiterungsflächen frühestens
im 6. Fortschreibungszeitraum auszugehen. Eine Festlegung des konkreten Baubeginns erfolgt mit der
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
2.3.3.
Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation
In der nachfolgenden Tabelle sind die Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgelistet, die in der
vierten Fortschreibung vorgesehen waren, jedoch nicht durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen werden
wie folgt in die 5. Fortschreibung übernommen.
4. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2008
5. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2014
alter
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
neuer
Baubeginn
2011
51.74.03
Müggenhausen
(Sanierung TPS Müggenhausen)
2021
33.15.01
Derkum
(Sanierung Ortsteil Derkum einschl.
Hausanschlüsse)
2020
2015
47.71.01
Neukirchen
(Sanierung Ortsteil Neukirchen einschl.
Hausanschlüsse)
2020
2015
33.14.01
Hausweiler
(Sanierung Ortsteil Hausweiler einschl.
Hausanschlüsse)
2020
2016
35.20.02
Hausweiler
(Sanierung TPS Hausweiler)
2020
2017
39.07.02
Groß-Vernich
(Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 07
einschl. Hausanschlüsse)
2018
2013
11
4. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2008
5. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2014
alter
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
neuer
Baubeginn
2017
35.08.04
Groß-Vernich
(Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 08
einschl. Hausanschlüsse)
2018
2018
49.77.02
Metternich
(2. TV-Befahrung Ortsteil Metternich und Reinigung
einschl. Hausanschlüsse)
2019
2019
49.77.01
Metternich
(Sanierung Ortsteil Metternich einschl.
Hausanschlüsse)
2021
Der aktuelle Untersuchungs- und Sanierungszustand, Begründungen für zeitliche Verschiebungen von
Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen sind unter Punkt 3 „Konzept zur Befahrung und Sanierung der
Kanalisation“ textlich begründet und tabellarisch dargestellt.
2.3.4.
Jährliche Maßnahmen und Maßnahmen die nach Erfordernis anfallen:
99.00.01: Erfüllung der SüwVO Abw
(jährliche Maßnahme)
Alle Aufgaben, die in der Gemeinde jährlich zur Erfüllung der „Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser“ (SüwVO Abw) anstehen, wurden im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Maßnahme
„Erfüllung der SüwVO Abw“ (Ordn.-Nr. 99.00.01) zusammengefasst. In den Jahren 2009 bis 2016
wurden hierzu die nachfolgend ausgeführten Arbeiten durchgeführt.
Reinigung der Kanalisation:
In den Jahren 2009 bis 2016 wurde das gesamte Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist durch einen
Vertragsunternehmer gereinigt. An Stellen mit besonders hohem Verschmutzungspotenzial erfolgte die
Reinigung auch mehrfach im Jahr.
Erstellung von Betriebsanweisungen für Bauwerke in der Kanalisation:
Für die Versickerungsbecken in Weilerswist-Süd und die Retentionsbodenfilterbecken RBF 1 und
RBF 2 wurden im Zeitraum von 2008 bis 2013 Betriebsanweisungen aufgestellt. Die Anlagen sind
zwischenzeitlich in den Besitz des Erftverbandes übergegangen.
99.00.03: Änderung der Netzanzeige
(Maßnahme nach Bedarf)
Die Aktualisierung der Kanalnetzanzeige für das Gemeindegebiet Weilerswist war für das Jahr 2014
vorgesehen. Da bis zu diesem Zeitraum keine größeren Erweiterungsflächen erschlossen wurden sind,
bestand keine Erfordernis zur Aktualisierung der Netzanzeige. Maßgebend für die Überrechnung der
12
Kanalnetzanzeige
ist
die
Berücksichtigung
möglicher
zukünftiger
Erweiterungsflächen
im
Gemeindegebiet Weilerswist.
Die Ergebnisse der TV-Untersuchungen der einzelnen Teilnetze sollen für die Kanalnetzanzeige
genutzt werden, um baulich und hydraulisch notwendige Sanierungen aufeinander abzustimmen, so
dass die Aktualisierung der Kanalnetzanzeige erst nach Abschluss der TV-Untersuchung aller
Kanalnetze für das Jahr 2021 vorgesehen ist.
99.00.04: Entwässerungskonzepte für Erweiterungsflächen
(Maßnahme nach Bedarf)
Um notwendige Mittel für die Aufstellung von Entwässerungskonzepte in den Haushalt der Gemeinde
Weilerswist einstellen zu können, enthält das Abwasserbeseitigungskonzept die Maßnahme
„Entwässerungskonzepte für Erweiterungsflächen“ (Ordn.-Nr. 99.00.04). Hierbei handelt es sich um
eine Maßnahme, die nur bei Bedarf anfällt.
99.00.05: Hydraulische Kanalnetzberechnung
(Maßnahme nach Bedarf)
Nach Abschluss der TV-Befahrung eines Teilnetzes beabsichtigt die Gemeinde Weilerswist, dieses
Teilnetz hydraulisch überrechnen zu lassen. Hierdurch soll die Aufstellung von Sanierungskonzepten
sichergestellt werden, die sowohl bauliche als auch hydraulische Sanierungen berücksichtigen.
2.4.
Aufstellung der nicht mehr erforderlichen Maßnahmen
Mit der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes entfallen drei Maßnahmen, die nicht mehr
erforderlich sind. Bei zwei der Maßnahmen handelt es sich um Fremdwasserkonzepte, die entfallen. Die
dritte Maßnahme betrifft den Aufbau eines Datenfernübertragungssystems für Sonderbauwerke, das
mittlerweile an den Erftverband abgegeben wurde.
Folgende drei Maßnahmen werden in die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes nicht
übernommen:
Ordnungsnummer
Maßnahme
Baubeginn
99.00.02
Weilerswist
(DFÜ-System Sonderbauwerke)
2013
35.20.03
Hausweiler
(FW-Konzept TPS Hausweiler)
2011
51.74.02
Müggenhausen
(FW-Konzept TPS Müggenhausen)
2011
13
Begründungen:
99.00.02: DFÜ-Systeme Sonderbauwerke
Die Gemeinde Weilerswist hatte für einen sicheren Betrieb und kontinuierliche Überwachung der
Sonderbauwerke ein Datenfernübertragungssystem (DFÜ-System) vorgesehen. Die Sonderbauwerke
wurden in der Zwischenzeit vom Erftverband übernommen. Aus diesem Grund ist diese Maßnahme
nicht länger erforderlich und entfällt.
35.20.03
und
51.74.02:
Fremdwasserkonzept
(Transportsammler
Hausweiler
und
Müggenhausen)
Im Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist sind insgesamt drei Transportsammler vorhanden. Anlass für
die Aufstellung der Fremdwasserkonzepte für die Transportsammler waren Betriebserfahrungen mit
dem Pumpwerk Metternich und punktuelle Beobachtungen. Die Erarbeitung des Fremdwasserkonzeptes für den Transportsammler Metternich (Ordn.-Nr. 51.78.01) ist abgeschlossen. Die
Auswertungen liegen vor und es ergeben sich keine Auffälligkeiten.
In den beiden anderen Transportsammlern Hausweiler und Müggenhausen wurden bei diversen
Regenereignissen Kontrollen durchgeführt. Es wurden keine Auffälligkeiten beobachtet. Die vermutete
Fremdwasserproblematik konnte in den Transportsammlern nicht bestätigt werden, so dass die
Maßnahmen künftig entfallen können.
2.5.
Aufstellung der neu hinzugekommenen Maßnahmen
In die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist werden insgesamt
sieben Maßnahmen neu aufgenommen. Sie betreffen im Wesentlichen die Sanierung von Schäden der
ZKL 5 (Sofortmaßnahmen) und tragen dazu bei, den bestehenden Sanierungsstau möglichst zügig
abzuarbeiten. Außerdem sind zwei Maßnahmen zum Umbau / Erweiterung der Kanalisation in Ottenheim
vorgesehen.
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
2017
31.12.06
Lommersum
(Sanierung Ortsteil Lommersum Schäden ZKL 5)
2017
33.15.02
Derkum
(Sanierung Ortsteil Derkum Schäden ZKL 5)
2017
33.14.03
Hausweiler
(Sanierung Ortsteil Hausweiler Schäden ZKL 5)
2017
39.07.03
Groß-Vernich
(Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 07
Schäden ZKL 5)
14
Baubeginn
Ordnungsnummer
Maßnahme
2017
35.08.05
Groß-Vernich
(Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 08
Schäden ZKL 5)
2017
33.16.04
Ottenheim
(Erneuerung Kanalisation Ortsdurchfahrt
Ottenheim – Derkum 1.BA)
2017
33.16.05
Ottenheim
(Kanalisierung Rüdesheimer Straße)
3.
Konzept zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation
3.1.
Vorgaben und Zielsetzung
Das Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist wird kontinuierlich durch Befahrungen mit der Kanal-TV-Kamera
inspiziert. Derzeit läuft die Zweitinspektion, die für den überwiegenden Teil des Gemeindegebiets bereits
abgeschlossen ist. Im Jahr 2017 ist die Untersuchung des restlichen Teils der Ortslage Weilerswist
eingeplant. Im Jahr 2018 sollen die notwendigen ergänzenden Voruntersuchungen für die gebietsweise
Sanierung durchgeführt werden. Als letzte Ortslage soll im Jahr 2019 Metternich untersucht werden, so
dass nach aktueller Planung die Zweitinspektion ein Jahr früher – als gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser erforderlich – abgeschlossen wird. Die Drittinspektion des Kanals ist dann
turnusmäßig ab 2021 vorgesehen.
Die Gemeinde Weilerswist hat mit entsprechender Änderung der Entwässerungssatzung die Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche Abwasseranlage übernommen. Aus diesem Grund werden im Zuge
der Zweitinspektion auch die Grundstücksanschlussleitungen inspiziert. Mit Abschluss der Zweitinspektion
liegt eine lückenlose Kenntnis von Bestand und Zustand der Abwasserleitungen im Straßenbereich als
Grundlage für die weiteren Planungen vor. Da das Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist nicht in einem
Wasserschutzgebiet liegt und das Wiederholungsintervall der Abwasserleitungen ohnehin 30, statt wie bei
den Kanälen 15 Jahren beträgt, sollen bei der Drittinspektion ab 2021 nur die Kanäle untersucht werden.
Die Kanalsanierung im Gemeindegebiet Weilerswist konzentrierte sich bisher vor allem auf die Behebung
der dringlichsten Schäden, der Zustandsklasse ZKL 5 sowie kostenintensive Erneuerungsmaßnahmen,
insbesondere in Außenortslagen, wo in verschiedenen Bereichen die Kanäle in baulich sehr schlechtem
Zustand und stellenweise hydraulisch überlastet waren.
Infolgedessen sind derzeit im Kanalnetz in größerem Umfang Kanalhaltungen vorhanden, welche ein oder
mehrere Schäden der Zustandsklassen 3 oder 4 (ISYBAU) aus der Erst- und der Zweitbefahrung aufweisen.
15
Als Grundlage für die Festlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurde im Rahmen der
Bearbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zunächst der aktuelle Schadens- und Sanierungsstand
erhoben. Dabei wurden zunächst Zustand und Sanierung im Ergebnis der Erstinspektion betrachtet und
anschließend die neuen Erkenntnisse aus der Zweitinspektion hinzugefügt, so dass sich daraus der aktuelle
Zustand für die einzelnen Ortslagen ergibt.
Im Ergebnis weisen zum aktuellen Zeitpunkt, verteilt über die einzelnen Ortslagen, Kanalhaltungen mit einer
Gesamtlänge von ca. 21 km Schäden der Zustandsklasse 4 und zusätzlich ca. 8 km Schäden der
Zustandsklasse 3 (ISYBAU) auf. Darüber hinaus wurden bei aktuellen Untersuchungen in einigen
Kanalhaltungen (ca. 700 m) Schäden der Zustandsklasse ZKL 5 mit umgehendem Handlungsbedarf
vorgefunden.
Zur zügigen Behebung der noch vorhandenen Schäden und entsprechenden Anpassung des Kanalnetzes
an den Stand der Technik ist ein Dreistufenprogramm für die Kanalsanierung vorgesehen. Dabei wird wie
bei der Kanalinspektion ortslagenweise vorgegangen.
In der ersten Stufe werden noch im Jahr 2017 die vorgefundenen Schäden mit dringendem
Handlungsbedarf als Sofortmaßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig werden vorbereitende Arbeiten und erste
Planungen für die gebietsweise Sanierung der Stufe 2 durchgeführt.
In der zweiten Stufe sollen dann die vorhandenen Schäden der Zustandsklasse 3 und 4 in allen Ortslagen
behoben werden. Die gebietsweise Sanierung der zweiten Stufe ist innerhalb von vier Jahren von 2018 bis
2022 eingeplant. Um einen schnellen Sanierungsfortschritt bei vertretbarem finanziellem Aufwand zu
erreichen, werden in der zweiten Stufe ausschließlich Reparaturen und Renovierungen in geschlossener
Bauweise ausgeführt.
Die kostenaufwendigen Erneuerungen aus baulichen oder hydraulischen Gründen werden entsprechend
ausgesetzt. Auf diese Weise soll die gebietsweise Schadensbehebung möglichst zügig und wirtschaftlich
innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden, damit der bestehende Sanierungsstau abgebaut wird.
Im Anschluss sind ab dem Jahr 2023 in der dritten Sanierungsstufe die kostenintensiveren Erneuerungsmaßnahmen aus baulichen oder hydraulischen Gründen eingeplant. Dabei wird vorab der Zeitraum der
Umsetzung der 2. Sanierungsstufe genutzt, um diese Maßnahmen einer Prüfung auf Notwendigkeit und
Wirtschaftlichkeit zu unterziehen. So ist zum Beispiel für die vorgesehenen, hydraulischen Sanierungen
eine Verifizierung durch Kalibrierung des hydraulischen Modells durch Niederschlagsabflussmessungen
sowie Vor-Ort-Prüfung der tatsächlichen Problemsituation geplant. Parallel zur 3. Sanierungsstufe werden
die bei der Drittuntersuchung vorgefundenen Schäden systematisch ortslagenweise behoben.
16
3.2.
Ortslagenweise Schadensverteilung
Mit der nachfolgenden Ausführung wird die aktuelle Verteilung der Schäden aus Erst- und Zweitbefahrung
für die einzelnen Ortslagen des Gemeindegebietes dargestellt. Außerdem sind die nach der Erstbefahrung
sanierten Schäden aufgelistet.
Weilerswist Teilnetze (01, 02, 03)
(25,8 km):
Die Mischwasserkanalisation der Ortschaft Weilerswist ist in die Teilnetze 01, 02 und 03 eingeteilt. Das
gesamte Netz der Ortschaft Weilerswist umfasst eine Länge von rd. 25,8 km.
Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden im Kanalnetz Schäden in allen Zustandsklassen, der ZKL 5 bis
ZKL 2 vorgefunden. Alle Schäden der Zustandsklasse 5 wurden als Sofortmaßnahme umgehend saniert.
Zusätzlich wurden zudem ca. 27 % der Schäden der Zustandsklasse 4 saniert.
Im Jahr 2008 wurde mit der Zweitbefahrung der Kanalisation begonnen. Diese soll im Jahr 2018
abgeschlossen werden. Der bisherige Stand der Auswertung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammen
mit der Auswertung der Erstbefahrung zusammengestellt.
Tab. 3-1:
Schadensverteilung in den Teilnetzen Weilerswist 01, 02 und 03
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
2,74
8,37
0,93
2,45
11,56
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
2,74
2,24
0,27
0,29
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
6,13
1,02
2,15
16,50
Die Sanierung der Kanalisation des Ortskerns von Weilerswist (Teilnetze 01, 02 und 03) ist für das Jahr
2019 vorgesehen. Dabei sollen die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 saniert werden. Die
Sanierungskosten werden auf ca. 920.000 € geschätzt.
Ortsteil Bodenheim
(3,2 km):
Die südlich von Lommersum liegende Ortschaft Bodenheim wird im Trennverfahren entwässert. Die
Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 3,2 km. Die Kanalisation wurde Anfang der Jahrtausendwende
neu verlegt.
17
Mit Auswertung der Erst- wie auch der Zweitbefahrung wurden im Kanalnetz des Ortsteils Bodenheim
keinerlei Schäden vorgefunden.
Tab. 3-2:
Schadensverteilung im Teilnetz Bodenheim
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,00
0,00
0,00
0,00
3,19
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,00
0,00
0,00
3,19
Für das Kanalnetz des Ortsteils Bodenheim sind keine Sanierungsmaßnahmen notwendig. Eine erneute
Zustandserfassung erfolgt mit der Drittbefahrung der Kanalisation ab dem Jahr 2023.
Ortsteil Neukirchen
(2,0 km):
Südöstlich im Gemeindegebiet von Weilerswist liegt die Ortschaft Neukirchen. Diese wird im Trennverfahren
entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 2,0 km.
Die Erstbefahrung wurde in den Jahren von 2003 bis 2006 vorgenommen. Dabei wurden in ca. 21 % des
Kanalnetzes Schäden der Zustandsklassen 2, 3 und 4 festgestellt. Es wurden keine Sanierungen
vorgenommen.
Nach Auswertung der Zweitbefahrung haben sich keine Veränderungen im Schadensbild ergeben. Die
Auswertung der Erst- und der Zweitbefahrung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.
Tab. 3-3:
Schadensverteilung im Teilnetz Neukirchen
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,00
0,16
0,15
0,11
1,58
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,16
0,15
0,11
1,58
18
Die Sanierung der Kanalisation des Ortsteils Neukirchen ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Dabei sollen die
Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 saniert werden. Die Sanierungskosten werden auf ca. 32.000 €
geschätzt.
Ortsteil Swisterberg
(1,5 km):
Der nördlich von Weilerswist liegende Ortsteil Swisterberg wird im Trennverfahren entwässert. Die
Gesamtlänge der Schmutzwasserkanalisation beträgt ca. 1,5 km.
Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden in ca. 2 % der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 2
vorgefunden.
Mit Auswertung der Zweitbefahrung wurden keine neuen Schäden der Schadensklasse 3, 4 oder 5
festgestellt. Die Auswertung der Erst- und Zweitbefahrung ist in der nachfolgenden Tabelle
zusammengefasst.
Tab. 3-4:
Schadensverteilung im Teilnetz Swisterberg
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,00
0,00
0,00
0,03
1,45
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,00
0,00
0,03
1,45
Für die Kanalisation des Ortsteils Swisterberg sind im Fortschreibungszeitraum der fünften Fortschreibung
keine Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Weilerswist Gewerbegebiet Teilnetze (80, 76 und 81)
(11,3 km):
Das östlich von Weilerswist liegende Gewerbe- und Industriegebiet wird im Trennverfahren entwässert. Die
Gesamtlänge der Kanalisation beträgt heute ca. 11,3 km. Das Teilnetz umfasst das Gewerbe- und
Industriegebiet 80 Weilerswist sowie die erschlossenen Erweiterungsflächen am Rand des Gewerbe- und
Industriegebietes.
Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden in der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 5 festgestellt.
Diese wurden umgehend saniert. Zusätzlich wurden ca. 40 % der vorgefundenen Schäden der Zustandsklasse 4 direkt mitsaniert.
19
Die Auswertung der
Zweitbefahrung ergab bislang keine Verschlechterungen des Schadenbilds. Die
Zweitbefahrung soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Der aktuelle Stand der Schadensverteilung nach
der Zweitbefahrung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Tab. 3-5:
Schadensverteilung im Teilnetz Gewerbegebiet 80
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,22
1,34
0,37
0,67
3,39
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,22
0,53
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,81
0,37
0,49
9,61
Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2018 nach Abschluss der TVBefahrung umgesetzt werden. Hierfür werden bislang Sanierungskosten von ca. 135.000 € abgeschätzt.
Ortsteil Lommersum
(14,3 km):
Der Ortsteil Lommersum liegt im Südwesten des Gemeindegebietes von Weilerswist. Das Wohngebiet wird
im Mischverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 14,3 km.
In den Jahren 2003 bis 2007 wurde die Kanalisation erstbefahren. Die Auswertung ergab ein großes, breites
Schadensbild. In ca. 7 % der Kanalisation wurden Schäden der Zustandsklassen 5 vorgefunden, welche
umgehend saniert wurden. Ca. 39% des Netzes wiesen Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Von
diesen Schäden wurden bis 2015 ca. 20 % saniert.
In den Jahren von 2008 bis 2016 wurde die Mischwasserkanalisation zum zweiten Mal untersucht. Ca. 100
m der Mischwasserkanalisation weisen Schäden der Zustandsklasse 5 auf. Das Schadensbild hat sich im
Vergleich zur Erstbefahrung aber nur geringfügig verschlechtert. In ca. 36 % der Kanalisation sind Schäden
der Zustandsklassen 3 und 4 vorhanden. Die aktuelle Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefasst.
20
Tab. 3-6:
Schadensverteilung im Teilnetz Lommersum
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
1,06
3,69
1,87
2,76
4,95
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
1,06
1,06
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,01
3,40
1,70
1,73
7,41
Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3, 4 und 5 soll in zwei Abschnitten abgearbeitet werden.
Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 als Sofortmaßnahme zeitnah im
Jahr 2017 umgesetzt werden. Hierfür sind Kosten von ca. 25.000 € vorgesehen.
Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen ab dem Jahr
2021 saniert werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf ca. 551.000 € abgeschätzt.
TPS Metternich
(2,8 km):
Der Transportsammler Metternich verläuft vom Ortsteil Metternich entlang des Swistbaches in Richtung des
Ortskerns von Weilerswist. Der Sammler hat eine Länge von ca. 2,8 km.
Die Erstbefahrung fand in den Jahren 2004 und 2005 statt. Dabei wurden in ca. 5 % des Sammlers Schäden
der Zustandsklasse 5 vorgefunden. Diese wurden umgehend saniert. In ca. 36 % des Sammlers wurden
zudem Schäden der Schadensklasse 3 und 4 vorgefunden. Bis zum Jahr 2015 wurden alle Schäden der
Zustandsklasse 4 saniert (ca. 19 %).
Die Zweitbefahrung wurde in den Jahren von 2011 bis 2013 durchgeführt. Das Schadensbild des
Transportsammlers hat sich nicht verschlechtert. Die aktuelle Schadensverteilung ist in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefasst.
21
Tab. 3-7:
Schadensverteilung des Transportsammlers Metternich
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,13
0,53
0,47
0,65
1,02
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,13
0,53
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,00
0,47
0,65
1,68
Die Schäden der Zustandsklasse 3 sollen im Jahr 2021 saniert werden. Hierfür werden die Kosten auf
ca. 37.000 € abgeschätzt.
TPS Müggenhausen
(3,7 km):
Der südlich des Gemeindegebiets Weilerswist verlegte Transportsammler Müggenhausen verläuft vom
Ortsteil Müggenhausen in nördliche Richtung. Nach ca. 3,7 km schließt der Transportsammler am
Pumpwerk Metternich an.
Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden im Transportsammler Müggenhausen geringe Schäden
festgestellt. In ca. 7 % des Sammlers wurden Schäden der Zustandsklassen 4 und 2 vorgefunden.
Sanierungen wurden keine vorgenommen.
Die Zweitbefahrung des Transportsammlers Müggenhausen hat in den Jahren 2010 bis 2013 stattgefunden.
Das Schadensbild hat sich im Gegensatz zur Erstbefahrung nur geringfügig verändert. Die Auswertungen
der Befahrungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tab. 3-8:
Schadensverteilung des Transportsammlers Müggenhausen
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,00
0,07
0,00
0,18
3,36
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,07
0,00
0,53
3,08
Die Schäden der Zustandsklasse 4 sollen im Jahr 2020 saniert werden. Hierfür wurden Kosten in Höhe von
ca. 9.000 € abgeschätzt.
22
TPS Hausweiler
(2,3 km):
Der Transportsammler Hausweiler leitet das anfallende Mischwasser der Ortschaften Lommersum,
Ottenheim, Derkum, Bodenheim und Hausweiler in nördliche Richtung. Der Transportsammler verläuft über
eine Länge von ca. 2,3 km parallel zur Erft.
Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 begonnen und abgeschlossen. Dabei wurden Schäden in den
Zustandsklassen 3, 4 und 5 vorgefunden. Die Schäden der Zustandsklassen 5 wurden als Sofortmaßnahmen umgehend saniert. Des Weiteren wurden keine Sanierungen am Transportsammler vorgenommen.
Der Transportsammler Hausweiler wurde im Jahr 2016 zweitbefahren. Das Schadensbild hat sich im
Vergleich zur Erstbefahrung nicht verändert. Ca. 40 % des Sammlers weisen Schäden der Zustandsklassen
3 und 4 auf. Die aktuelle Schadensverteilung ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Tab. 3-9:
Schadensverteilung des Transportsammlers Hausweiler
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,06
0,10
0,50
0,28
1,36
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,06
0,00
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,29
0,66
0,39
0,96
Die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2020 saniert werden. Hierfür fallen voraussichtlich
Kosten in Höhe von ca. 87.000 € an.
Ortsteil Ottenheim
(4,9 km)
Die Ortschaft Ottenheim liegt im südlichen Gemeindegebiet von Weilerswist, rechtsseitig der Erft. Der
Ortsteil wird über eine ca. 4,9 km lange Mischwasserkanalisation entwässert.
Die Mischwasserkanalisation wurde in den Jahren 2003 bis 2004 erstbefahren. Dabei wurden größere
Schäden in der Kanalisation festgestellt. Ca. 6 % der Mischwasserkanalisation wiesen Schäden der
Zustandsklasse 5 auf. Diese Schäden wurden umgehend saniert. Ansonsten wurden damals keine weiteren
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
23
Das Kanalnetz der Ortslage Ottenheim wurde in den Jahren 2010 bis 2016 zweitbefahren. Ca. 43 % des
Kanalnetzes Ottenheim weisen Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die genaue Verteilung der
Zustandsklassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tab. 3-10:
Schadensverteilung im Teilnetz Ottenheim
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,27
1,93
0,17
0,29
2,20
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,27
0,03
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
1,91
0,17
0,29
2,50
Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sind für das Jahr 2020 vorgesehen. Hierfür
werden die Kosten auf ca. 148.000 € abgeschätzt.
Ortsteil Müggenhausen
(3,7 km):
Der Ortsteil Müggenhausen liegt südöstlich im Gemeindegebiet von Weilerswist. Der Ortsteil wird im
Mischverfahren über eine ca. 3,7 km lange Kanalisation entwässert.
Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 begonnen und abgeschlossen. In ca. 6 % der Kanalisation wurden
Schäden der Zustandsklasse 5 gefunden, die umgehend saniert wurden. Ansonsten wurden keine
Sanierungen vorgenommen.
Die Zweitbefahrung wurde in den Jahren 2012 bis 2015 durchgeführt. Das Schadensbild hat sich im
Vergleich zur Erstbefahrung nur geringfügig verändert. Ca. 26 % der Kanalisation weisen Schäden der
Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die aktuelle Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle
aufgelistet.
24
Tab. 3-11:
Schadensverteilung im Teilnetz Müggenhausen
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,24
0,90
0,05
0,11
2,43
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,24
0,00
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
0,90
0,18
0,17
2,48
Die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2020 saniert werden. Die Sanierungskosten
werden auf ca. 125.000 € geschätzt.
Ortsteil Derkum
(3,5 km):
Der Ortsteil Derkum liegt im Süden des Gemeindegebietes von Weilerswist unterhalb der Ortsteils
Hausweiler. Das von Wohnbebauung und vereinzelten Gewerbeflächen geprägte Gebiet entwässert im
Mischverfahren. Die Kanalisation des Teilnetzes ist ca. 3,5 km lang.
Die Erstbefahrung des Ortsteils Derkum wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Dabei wurde in ca. 7 % der
Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 5 vorgefunden. Diese wurden als Sofortmaßnahme umgehend
saniert. Zusätzlich wurden in ca. 150 m Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 4 saniert.
Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2012 begonnen und im Jahr 2015 abgeschlossen. Hierbei wurde eine
Verschlechterung des Zustandes der Kanalisation festgestellt. Ca. 3 % der Kanalisation weisen Schäden
der Zustandsklasse 5 auf. In ca. 48 % der Mischwasserkanalisation sind Schäden der Zustandsklassen 3
und 4 vorhanden. Die genaue Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tab. 3-12:
Schadensverteilung im Teilnetz Derkum
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,26
0,52
0,26
0,61
1,81
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,26
0,15
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,11
0,39
1,28
0,44
1,24
25
Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3, 4 und 5 soll in zwei Abschnitten abgearbeitet werden.
Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 als Sofortmaßnahme zeitnah im
Jahr 2017 umgesetzt werden. Hierfür wurden die Kosten auf ca. 27.000 € abgeschätzt.
Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen im Jahr 2020
saniert werden. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 147.000 €.
Ortsteil Hausweiler
(2,8 km):
Der Ortsteil Hausweiler liegt im Süden des Gemeindegebietes von Weilerswist, oberhalb des Ortsteils von
Derkum. Das von Wohnbebauung geprägte Gebiet entwässert im Mischverfahren. Die Kanalisation ist
ca. 2,8 km lang.
Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. In 2 % der Kanalisation wurden Schäden der
Zustandsklasse 5 entdeckt. Zudem wurden in 16 % der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 4
vorgefunden. Die Schäden der Zustandsklasse 5 wurden als Sofortmaßnahme umgehend saniert. Zudem
wurden ca.170 m Kanal der Zustandsklasse 4 mitsaniert.
In den Jahren 2010 bis 2015 hat die Zweitbefahrung stattgefunden. Es wurde eine Verschlechterung des
Schadensbildes festgestellt. In ca. 5 % des Teilnetzes wurden neue Schäden der Zustandsklasse 5
entdeckt. Ca. 33 % der Kanalisation weisen zudem Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die aktuelle
Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Tab. 3-13:
Schadensverteilung im Teilnetz Hausweiler
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,06
0,45
0,06
0,47
1,83
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,06
0,17
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,14
0,78
0,18
0,31
1,47
Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3, 4 und 5 soll in zwei Abschnitten abgearbeitet werden.
Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 zeitnah – das heißt noch im Jahr
2017 – umgesetzt werden. Hierfür werden Kosten von ca. 36.000 € angesetzt.
Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen im Jahr 2020
saniert werden. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 110.000 €.
26
Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 07 und 08
(13,0 km):
Groß-Vernich liegt südlich des Ortskerns von Weilerswist. Der Ortsteil ist durch Wohnbebauung geprägt
und wird im Mischverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 13,0 km.
Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2005 abgeschlossen. In ca. 7 % der Kanalisation wurden Schäden der
Zustandsklasse 5 gefunden, welche als Sofortmaßnahme umgehend saniert wurden. Zudem wurden
teilweise Bereiche mit Schäden der Zustandsklasse 4 mitsaniert.
Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2015 begonnen und im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Zweitbefahrung
weist in 3 % des Teilnetzes Schäden der Zustandsklasse 5 auf. Außerdem sind ca. 25 % der Kanalisation
der Zustandsklasse 4 zuzuordnen. Die genaue Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
Tab. 3-14:
Schadensverteilung im Teilnetz Groß-Vernich 07 und 08
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,87
2,22
0,98
2,19
6,58
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,87
0,32
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,38
3,17
1,49
1,22
6,70
Für den Ortsteil Groß-Vernich ist vorgesehen, die Schäden in der Mischwasserkanalisation in zwei
Sanierungsabschnitten zu sanieren. Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 saniert werden. Die Sanierung soll zeitnah im Jahr 2017 umgesetzt werden. Hierfür werden Kosten
von ca. 96.000 € angenommen.
Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen im Jahr 2018
saniert werden. Die Kosten für die Sanierung werden auf ca. 506.000 € abgeschätzt.
Ortsteil Klein-Vernich
(4,8 km):
Die Ortschaft Klein-Vernich liegt westlich von Groß-Vernich. Die Ortschaft ist durch Wohnbebauung mit
einzelnen, umliegenden Höfen geprägt. Das anfallende Abwasser wird im Mischverfahren entwässert. Die
Kanalisation hat eine Länge von ungefähr 4,8 km Länge.
27
Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Die aus der Erstbefahrung ermittelten Schäden der
Zustandsklasse 5 wurden umgehend saniert. Zudem wurden ca. 15 % der Schäden der Zustandsklasse 4
mitsaniert.
Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2016 begonnen und auch abgeschlossen. In der Befahrung wurden
keine Schäden der Zustandsklasse 5 vorgefunden. Ca. 33 % der Kanalisation weisen Schäden der
Zustandsklasse 3 und 4 auf. Eine vollständige Übersicht über die Schadensverteilung ist in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tab. 3-15:
Schadensverteilung im Teilnetz Klein-Vernich
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,37
0,49
0,35
0,94
2,11
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,37
0,07
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung nach
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
1,51
0,10
0,37
2,84
Die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen in einer gemeinsamen Maßnahme im Jahr 2018 saniert
werden. Die Sanierungskosten werden auf ca. 194.000 € geschätzt.
Ortsteil Metternich
(11,7 km):
Die Ortschaft Metternich liegt südöstlich im Gemeindegebiet von Weilerswist. Die Ortschaft Metternich ist
durch reine Wohnbebauung geprägt. Die Entwässerung des Gebietes findet im Misch- und im
Trennverfahren statt. Die Kanalisation hat eine Länge von ca. 11,7 km.
Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2005 abgeschlossen. Die aus der Erstbefahrung ermittelten Schäden der
Zustandsklasse 5 wurden umgehend saniert. Zusätzlich wurde ein kleiner Teil von Schäden der
Zustandsklasse 4 mitsaniert.
Die Zweitbefahrung der Kanalisation des Ortsteils Metternich soll im Jahr 2019 beginnen und im Jahr 2020
abgeschlossen werden. Um einen Ansatz für die anstehenden Sanierungskosten zu bekommen, wurde ein
ungefährer Mittelwert, der Schäden aus den anderen Netzen gewählt. Da bislang keine Zweitbefahrung
vorgenommen wurde, bildet die nachstehende Tabelle die Schadensverteilung nach der Erstbefahrung ab.
28
Tab. 3-16:
Schadensverteilung im Teilnetz Metternich
ZKL 5
[ km ]
ZKL 4
[ km ]
ZKL3
[ km ]
ZKL2
[ km ]
ZKL1
[ km ]
Schadensverteilung nach
Auswertung der 1. Befahrung
0,62
1,98
0,31
1,82
6,20
Sanierte Schäden aus der
1. Befahrung
0,62
0,08
0,00
0,00
0,00
Schadensverteilung vor
Auswertung der 2. Befahrung
(Stand 2016)
0,00
1,90
0,31
1,82
7,67
Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2021 umgesetzt werden. Hierfür
werden die Sanierungskosten auf ca. 270.000 € abgeschätzt.
3.3.
Fazit und Kostenübersicht
Das Sanierungskonzept sieht vor, im Jahr 2017 die dringlichsten Schäden der Sanierung der
Zustandsklasse 5 vorzunehmen. Diese wurden in den Ortslagen Groß-Vernich, Hausweiler, Derkum und
Lommersum angetroffen.
Tab. 3-17:
Sanierungen der Stufe 1 - Sofortmaßnahmen
Ortslage
Länge ZKL 5
[ km ]
Kosten
[€]
Groß-Vernich
0,38
96.000
Hausweiler
0,14
36.000
Derkum
0,11
27.000
Lommersum
0,10
25.000
Summe
0,73
184.000
Hierfür sind im Jahr 2017 Sanierungskosten in Höhe von 184.000 € vorgesehen.
Die zweite Stufe des Sanierungskonzeptes erstreckt sich über den Zeitraum von 2018 bis 20122. In dieser
Zeit sollen alle Schäden der Zustandsklasse 4 und der Zustandsklasse 3 ortslagenweise beseitigt werden.
Dabei sind ausschließlich Reparaturen und Renovierungen in geschlossener Bauweise vorgesehen, um
einen zügigen Sanierungsfortschritt zu gewährleisten.
29
Sanierungen der Stufe 2 – Zustandsklassen 4 und 3
Tab. 3-18:
Länge SK 4
[ km ]
Ortslage
Länge SK 3
[ km ]
Kosten
[€]
Groß-Vernich
3,17
1.49
506.000
Klein-Vernich
1.51
0,10
194.000
Gewerbegebiet (80,
76,81)
0,81
0,37
135.000
Weilerswist (01, 02, 03)
6,13
1.02
885.000
Hausweiler
0,78
0,18
110.000
Derkum
0,39
1.28
147.000
Ottenheim
1,91
0,17
148.000
TPS Hausweiler
0,29
0,66
87.000
Neukirchen
0,16
0,15
32.000
Müggenhausen
0,90
0,18
125.000
TPS Müggenhausen
0,07
0,00
9.000
Lommersum
3,40
1,70
551.000
Metternich
1.90
0,31
270.000
TPS Metternich
0,00
0,47
37.000
Summe
21.42
8.08
3.236.000
Die Zweitbefahrung der Kanalisation ist in den Teilnetzen Weilerswist 01, 02 und 03, dem Gewerbegebiet
(Teilnetz 80) und der Ortslage Metternich noch nicht abgeschlossen. In den Kostenansätzen der Tab.3-18
sind für diese Teilnetze deshalb Zulagen für derzeit noch nicht bekannte Schäden enthalten.
Die Sanierungskosten sind teilweise dem investiven Bereich (Renovierung) und teilweise im konsumtiven
Bereich (Reparatur) zuzuordnen.
4.
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept ist ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vorzulegen, das
zwei Schwerpunkte hat:
Die Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung.
Die Niederschlagsentwässerung der städtebaulichen Erweiterungsflächen.
30
Für die Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung ist darzulegen, ob die vorhandenen
Einleitungen in Oberflächengewässer den a.a.R.d.T. entsprechen. Diese sind in zwei Verwaltungsvorschriften beschrieben. Für die Einleitungen von Mischwasser gilt der Runderlass des MURL vom 3. Januar
1995 „Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Mischverfahren“. Mit der Einführung
des Runderlasses „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ („Trennerlass“)
hat das MUNLV die Randbedingungen für die Einleitung von Niederschlagswasser aus Trennsystemen am
26.05.2004 neu formuliert.
Wird Niederschlagswasser versickert, ist der Runderlass „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a
des Landeswassergesetzes“ des MURL vom 18.05.1998 anzuwenden.
Bei der Niederschlagsentwässerung für städtebauliche Erweiterungsflächen steht die ortsnahe
Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne des § 44 LWG im Vordergrund. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept soll für die jeweiligen Plangebiete erste Aussagen zu einer Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung, Verrieselung, Einleitung) aufzeigen. Diese Aussagen sind zu einem späteren
Zeitpunkt durch Entwässerungskonzepte zu konkretisieren, die parallel zu den städtebaulichen Verfahren
der jeweiligen Erweiterungsflächen aufzustellen sind.
Um die notwendigen Mittel für die Aufstellung von Entwässerungskonzepten in den Haushalt der Gemeinde
Weilerswist einstellen zu können, wird in der 5. Fortschreibung die Maßnahme „Entwässerungskonzepte
für Erweiterungsflächen“ (Ordn.-Nr. 99.00.04) aus der 4. Fortschreibung übernommen.
4.1.
Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung
4.1.1.
Misch- und Schmutzwasserkanalisation
Die vorhandene Kanalisation der Gemeinde Weilerswist verläuft in Richtung der Kläranlage Weilerswist –
„Auf die Hochfahrt“. Für das Einzugsgebiet liegt eine Kanalnetzanzeige gem. § 57.1 LWG vor. Die
Kanalnetzanzeige soll im Jahr 2021 (KA Weilerswist) überarbeitet werden (Ord.-Nr. 99.00.03). Dabei
werden bis dahin aktuelle Erweiterungsflächen mit berücksichtigt.
Im Gemeindegebiet von Weilerswist sind insgesamt zehn Regenüberlaufbecken und fünf Pumpwerke
vorhanden. Alle Regenüberlaufbecken und Pumpwerke im Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist werden
vom Erftverband betrieben. In der nachfolgenden Tabelle sind die zehn Regenüberlaufbecken
zusammengestellt.
31
Tab. 4-1:
Regenüberlaufbecken im Gemeindegebiet Weilerswist
Bauwerksbezeichnung mit Nr.
des Erftverbandes
Amtliche
Bauwerks-Nr.
Bauwerksbezeichnung mit Nr.
des Erftverbandes
Amtliche
Bauwerks-Nr.
RÜB 1 (283) - Lommersum
570
RÜB 6 (288) - Saarstraße
566
RÜB 2 (284) - Hausweiler
569
RÜB 7 (172) - Kläranlage
564
RÜB 3 (285) - Groß - Vernich
567
RÜB 8 (289) - Auf der Hochfahrt
565
RÜB 4 (286) - Klein – Vernich
568
RÜB 9 (291) - Müggenhausen
892
RÜB 5 (287) - Groß - Vernich
834
RÜB 10 (292) - Metternich
891
In der vorliegenden 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist sind
keine Maßnahmen zur Sanierung der Niederschlagswasserbehandlung im Mischverfahren aufzunehmen.
Sollten sich bei der Überarbeitung der Kanalnetzanzeige im Jahr 2021 Notwendigkeiten zur Veränderung
an bestehenden Regenüberlaufbecken ergeben, werden ggf. Maßnahmen neu aufgenommen und im
jährlichen Bericht zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes berichtet.
4.1.2.
Regenwasserkanalisation
Im Gemeindegebiet von Weilerswist sind derzeit fünf Einleitungsbauwerke vorhandenen, an denen
Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation von Trennverfahren in Oberflächengewässer
eingeleitet wird. Außerdem wird Niederschlagswasser über eine zentrale Anlage in den Untergrund
versickert.
Alle Einleitstellen sind im beiliegenden Übersichtsplan i.M. 1:10.000 (Blatt 1) dargestellt. In der
nachfolgenden Tabelle sind alle Einleitstellen der Gemeinde Weilerswist zusammengefasst.
Tab. 4-2:
Einleitstellen der Gemeinde Weilerswist im Trennverfahren
Nr. der Einleitstelle
Bezeichnung
Art der Einleitung
E 06.01
Groß - Vernich – Zum Sportzentrum
Direkteinleitung
E 77.02
Metternich – Karolingerstraße
Direkteinleitung
E 77.03
Metternich – Pfingstmühlenweg
Direkteinleitung
E 77.04
Metternich – Am Ginsterweg
Direkteinleitung
E 77.05
Metternich – Zum Blauen Stein
Direkteinleitung
E 13.06
Bodenheim
Versickerung
32
Kenndaten und Erlaubnisbescheide gem. § 8 WHG:
Mit der Aufstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die vorliegende 5. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurden alle vorhandenen Einleitungsstellen erfasst, deren Kenndaten
zusammengetragen und die vorliegenden Erlaubnisbescheide nach § 8 WHG zusammengestellt.
Für vier Einleitstellen (E 77.02, E 77.03, E 77.04, E 77.05) liegen zum Zeitpunkt der 5. Fortschreibung
gültige Erlaubnisbescheide vor.
Für die Einleitstelle E 06.01 Groß-Vernich – Zum Sportzentrum hängt die Erlaubnis noch von dem Ergebnis
des ausstehenden BWK-Nachweises ab. Für die Einleitstelle Bodenheim (E13.01), die momentan über
keine gültige Erlaubnis verfügt, wurde ein Einleitungsantrag erarbeitet und der zuständigen Wasserbehörde
vorgelegt. Das wasserrechtliche Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Eine zusätzliche Einleitstelle soll in Lommersum an der Walramstraße geschaffen werden (Ordn.-Nr.
25.12.01). Mit Umsetzung dieser Baumaßnahme im sechsten Fortschreibungszeitraum im Jahr 2020 soll
anfallendes Niederschlagwasser über ein Mulden-Rigolen-System in den Untergrund versickert werden.
Im vierten Fortschreibungszeitraum wurden von 2008 bis 2013 zur Entwässerung der neu erschlossenen
Gewerbegebiete drei Retentionsbodenfilter gebaut. Mit den Retentionsbodenfiltern wurden auch drei neue
Einleitstellen geschaffen:
RKB 1 / RBF 1
(Ordn.-Nr.: 20.80.02)
RKB 3 / RBF 2
(Ordn.-Nr.: 26.80.02)
RKB 4 / RBF 3
(Ordn.-Nr.: 20.76.02)
Mit der Erschließung des Neubaugebietes Weilerswist-Süd wurden zur Entwässerung des anfallenden
Niederschlagswassers das Regenklärbecken RKB 2 und vier Versickerungsbecken (E 75.1 / 75.2) errichtet.
Alle drei Retentionsbodenfilter sowie die Versickerungsbecken Weilerswist-Süd wurden dem Erftverband
übertragen.
4.2.
Niederschlagsentwässerung der Erweiterungsflächen
Im Gemeindegebiet Weilerswist wurden im Zeitraum von 2008 bis 2016 neun Erweiterungsflächen
erschlossen. Südlich von Weilerswist und östlich von Groß-Vernich wurden mit den Bauabschnitten 2 – 4
Wohngebiete erschlossen. Südlich des Gewerbe- und Industriegebietes 80 wurden weitere Gewerbe- und
Industrieflächen geschaffen. In Ottenheim wurde eine Gewerbefläche erschlossen. In Müggenhausen
wurden mit dem 1. und 2. BA Baulücken geschlossen. Die erschlossenen Erweiterungsflächen sind in
nachfolgender Tabelle zusammengefasst:
33
Tab. 4-3:
Erschlossene Erweiterungsflächen im Zeitraum von 2008 bis 2016
Ordn.-Nr.:
Bezeichnung
51.75.01 ; 21.75.01
Weilerswist - Süd; 2.BA (2. Abschnitt des Wohngebietes
Weilerswist - Süd
51.76.02 ; 20.80.01 ; 20.80.02
Weilerswist (Gewerbegebietserweiterung – Teil 1; BP 69)
51.76.01 ; 20.76.01 ; 20.76.02
Weilerswist (Gewerbegebietserweiterung – Teil 2; BP 69c)
45.80.04 ; 26.80.01
Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet – BP71)
26.80.03 ; 45.80.01
Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet – BP 66 / 66a)
51.75.02 ; 21.75.02
Weilerswist – Süd; 3.BA (3. Bauabschnitt des Wohngebietes
Weilerswist – Süd)
51.75.03 ; 21.75.03
Weilerswist – Süd; 4.BA (4. Bauabschnitt des Wohngebietes
Weilerswist – Süd)
33.18.01
Ottenheim – Erschließung GE Ottenheim BP 128
47.72.02
Müggenhausen – 1. und 2. BA (BP 44 + 45)
Für alle o.g. Erweiterungsflächen hat die Gemeinde Weilerswist Konzepte zur Niederschlagswasserbeseitigung erstellt, Planungen erarbeitet und diese auch umgesetzt. Dabei wurde der Forderung des
§ 44 LWG nach einer ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung oder Direkteinleitung
in ein Oberflächengewässer bei allen Plangebieten entsprochen. Notwendige wasserrechtliche Verfahren
wurden im Vorfeld oder mit Erarbeitung der Detailplanung beantragt.
Im Gemeindegebiet Weilerswist sind fünf weitere Erweiterungsflächen ausgewiesen. Für diese Flächen
besteht derzeit kein Bedarf, weshalb die Maßnahmen in den Zeitraum der sechsten Fortschreibung
verschoben werden. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen sind in der Tabelle 4-4 zusammengefasst.
Tab. 4-4:
Vorgesehene Erweiterungsflächen ab 2020
Ordn.-Nr.:
Bezeichnung
35.08.01
Erschließung Groß-Vernich 1. BA
31.12.01 ; 31.12.02
Erschließung Lommersum 1. + 2. BA, SW-Kanal
33.14.04
Erschließung Hausweiler / Derkum
49.77.04
Metternich, Am Ginsterberg, Kindergarten SW-Kanal
16.77.01
Metternich, Am Ginsterberg, RW-Kanal 1. + 2. BA
Südlich der Gewerbegebietserweiterungsflächen BP 69 c und östlich des erschlossenen Wohngebietes von
Weilerswist-Süd war bislang die Erweiterungsfläche 81 vorgesehen. Da für diese Fläche kein Bedarf mehr
besteht, wird sie aus dem Übersichtsplan der 5. Fortschreibung entfernt.
34
5.
Entwässerung von Außenbereichen
Mit Aufstellung der vierten Fortschreibung waren im Gemeindegebiet Weilerswist nur noch wenige
Außenbereiche nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Eine größere Anzahl von Einzelhäusern,
Gehöften oder Grundstücken sind jedoch noch nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Hierbei
handelte es sich um insgesamt 78 Einzelgrundstücke.
Im vierten Fortschreibungszeitraum von 2008 bis 2013 wurden zwei Baumaßnahmen umgesetzt, wodurch
drei private dezentrale Kleinkläranlagen / Gruben entfallen sind. Die Anzahl konnte auf 75 nicht
angeschlossene Einzelgrundstücke reduziert werden. Bei den umgesetzten Maßnahmen handelt es sich
um:
Tab. 5-1:
Anschluss von Außenbereichen an die Kanalisation
Ordn.-Nr.:
Bezeichnung
45.80.01
Erweiterung Industriegebiet (BP 66, BP 66a, BP 67), SW-Kanal
51.85.01
SW-Anschluss Hovenerhof
Im fünften Fortschreibungszeitraum sollen insgesamt fünf Maßnahmen umgesetzt werden. Neben der
Kanalisierung in Metternich – Am Ginsterberg und der Sanierung des Ortsteils Ottenheim (mit Umschluss
von Einzelgrundstücken an die SW-Kanalisation) sollen vor allem die Außenbereiche Maarweg,
Schwarzmaar und Horchheim im Jahr 2017 kanalisiert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen
werden künftig ca. 35 Einzelgrundstücke an die Kanalisation angeschlossen.
Tab. 5-2:
Geplante Kanalisierungen von Außenbereichen
Ordn.-Nr.:
Bezeichnung
Baubeginn
33.16.01
Sanierung Ortsteil Ottenheim einschl. Hausanschlüsse
2016
47.73.01
Kanalisierung Schwazmaar
2017
46.83.01
Kanalisierung Maarweg
2017
35.10.01
Kanalisierung Horchheim
2017
49.77.05
Kanalisierung Metternich, Am Ginsterberg, SW-Anschluss
2017
Die Kanalisierung des Außenbereiches von Groß- Vernich (Ordn-Nr. 35.08.02) soll zusammen mit der
Erschließungsmaßnahme (Ordn.-Nr. 35.08.01) umgesetzt werden. Da für die Erschließung der Baulücken
derzeit kein Bedarf besteht, wird die Maßnahme in den sechsten Fortschreibungszeitraum verschoben.
Langfristig werden im Gemeindegebiet Weilerswist ca. 35 Einzelgrundstücke verbleiben, die ihr
Schmutzwasser dezentral über private Kleinkläranlagen oder Gruben beseitigen. Zur Bestandserfassung
35
wurden im September 2009 auf den betreffenden Grundstücken Ortsbegehungen durchgeführt. Dabei
wurde die Art der Kleinkläranlage unterschieden in:
Geschlossene Gruben
abflusslose Gruben
Jauchegrube
Vorklärung
1-Kammergrube
3-Kammergrube
2-Kammergrube
4-Kammergrube
Nachreinigungsart
Tropfkörperanlage
Membranbelebungsstufe
Tauchkörperanlage
Abwasserteich
belüftetes Festbett
Filterkörper
Belebungsstufe
Pflanzenkläranlage
Einleitung
Untergrundverrieselung
Gewässer / Graben
Sickerschacht
Regenwasserkanal
Straßengraben
Eine Beurteilung des baulichen Zustands der Anlagen erfolgte nicht. Bei der Bestandserfassung wurden auf
den 35 Grundstücken folgende Anlagen vorgefunden:
6.
14 Stück
Geschlossene Gruben
14 Stück
Mehrkammergruben mit Untergrundverrieselung / Sickerschacht
1 Stück
Mehrkammergrube mit Einleitung in private Weiher
1 Stück
Mehrkammergrube mit Tropfkörperanlage und Untergrundverrieselung
Vorlage
Im Jahr 2017 erfolgt für das Gemeindegebiet Weilerswist die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Mit den beigefügten Unterlagen kommt die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist zur Vorlage.
36
Anlage 1
Übersichtsplan
Anlage 2
Maßnahmentabelle