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Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht_ABK_5.Fortschreibung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
1,2 MB
Datum
18.05.2017
Erstellt
03.05.17, 18:00
Aktualisiert
03.05.17, 18:00

Inhalt der Datei

Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2014 Erläuterungsbericht Im Auftrag der Gemeinde Weilerswist bearbeitet durch Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt Dipl.-Ing. Stephan Bolm B.Eng. André Köser Erftstadt, im Mai 2017 © F. Fischer Ing.-Büro GmbH 21224.01 / 10115047 INHALTSVERZEICHNIS 1. Veranlassung und Aufgabenstellung 4 2. Inhalt und Form der aktuellen 5. Fortschreibung 4 2.1. Aufstellung der bereits durchgeführten Maßnahmen 5 2.2. Maßnahmen, die sich in der Umsetzung befinden 8 2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.3.4. Aufstellung der Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt Baumaßnahmen Maßnahmen zur Erschließung von Erweiterungsflächen Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation Jährliche Maßnahmen und Maßnahmen die nach Erfordernis anfallen: 9 9 10 11 12 2.4. Aufstellung der nicht mehr erforderlichen Maßnahmen 13 2.5. Aufstellung der neu hinzugekommenen Maßnahmen 14 3. Konzept zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation 15 3.1. Vorgaben und Zielsetzung 15 3.2. Ortslagenweise Schadensverteilung 17 3.3. Fazit und Kostenübersicht 29 4. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 30 4.1. 4.1.1. 4.1.2. Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung Misch- und Schmutzwasserkanalisation Regenwasserkanalisation 31 31 32 4.2. Niederschlagsentwässerung der Erweiterungsflächen 33 5. Entwässerung von Außenbereichen 35 6. Vorlage 36 2 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 3-1: Schadensverteilung in den Teilnetzen Weilerswist 01, 02 und 03 17 Tab. 3-2: Schadensverteilung im Teilnetz Bodenheim 18 Tab. 3-3: Schadensverteilung im Teilnetz Neukirchen 18 Tab. 3-4: Schadensverteilung im Teilnetz Swisterberg 19 Tab. 3-5: Schadensverteilung im Teilnetz Gewerbegebiet 80 20 Tab. 3-6: Schadensverteilung im Teilnetz Lommersum 21 Tab. 3-7: Schadensverteilung des Transportsammlers Metternich 22 Tab. 3-8: Schadensverteilung des Transportsammlers Müggenhausen 22 Tab. 3-9: Schadensverteilung des Transportsammlers Hausweiler 23 Tab. 3-10: Schadensverteilung im Teilnetz Ottenheim 24 Tab. 3-11: Schadensverteilung im Teilnetz Müggenhausen 25 Tab. 3-12: Schadensverteilung im Teilnetz Derkum 25 Tab. 3-13: Schadensverteilung im Teilnetz Hausweiler 26 Tab. 3-14: Schadensverteilung im Teilnetz Groß-Vernich 07 und 08 27 Tab. 3-15: Schadensverteilung im Teilnetz Klein-Vernich 28 Tab. 3-16: Schadensverteilung im Teilnetz Metternich 29 Tab. 3-17: Sanierungen der Stufe 1 - Sofortmaßnahmen 29 Tab. 3-18: Sanierungen der Stufe 2 – Zustandsklassen 4 und 3 30 Tab. 4-1: Regenüberlaufbecken im Gemeindegebiet Weilerswist 32 Tab. 4-2: Einleitstellen der Gemeinde Weilerswist im Trennverfahren 32 Tab. 4-3: Erschlossene Erweiterungsflächen im Zeitraum von 2008 bis 2016 34 Tab. 4-4: Vorgesehene Erweiterungsflächen ab 2020 34 Tab. 5-1: Anschluss von Außenbereichen an die Kanalisation 35 Tab. 5-2: Geplante Kanalisierungen von Außenbereichen 35 Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Maßnahmentabelle 3 1. Veranlassung und Aufgabenstellung Nach § 47 (1) des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen. Für das Gemeindegebiet Weilerswist wurde im Jahr 1988 die erste Fassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgestellt. Im Jahr 1991 wurde das Abwasserbeseitigungskonzept zum ersten Mal, im Jahr 1996 zum zweiten Mal, im Jahr 2002 zum dritten Mal und im Jahr 2008 zum vierten Mal fortgeschrieben. Im Jahr 2017 erfolgt die 5. Fortschreibung. Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Weilerswist ist im Abstand von sechs Jahren erneut zu aktualisieren und der Oberen Wasserbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage der sechsten Fortschreibung soll mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist - d.h. Ende des dritten Quartals 2019 – bei der Oberen Wasserbehörde erfolgen. Außerdem ist die Gemeinde Weilerswist verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde in jedem Jahr bis zum 31.03. über zeitliche und inhaltliche Änderungen im Abwasserbeseitigungskonzept zu berichten. 2. Inhalt und Form der aktuellen 5. Fortschreibung Inhalt und Form von Abwasserbeseitigungskonzepten sind in der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ mit dem Runderlass des MUNLV vom 08.08.2008 festgelegt und bekannt gemacht. Um den Anforderungen der oben genannten Verwaltungsvorschrift zu genügen, wird die fünfte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist in einer datentechnisch weiterverarbeitbaren Form erstellt. Grundlage hierfür ist die von den Wasserbehörden vorgegebene ExcelTabelle, in der die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten aller noch erforderlichen Maßnahmen dargestellt sind. Der beigefügte Übersichtsplan (i.M. 1 : 10.000) kann bei Bedarf in ein Geographisches Informationssystem konvertiert werden. Hinsichtlich des Inhalts und der Symbolik entspricht der Übersichtsplan den Vorgaben der Anlage 2 zum oben genannten Runderlass vom 08.08.2008. In der vorliegenden 5. Fortschreibung wurden die Ordnungsnummern aus der 4. Fortschreibung übernommen. Diese sind mit einer systematischen, fortlaufenden Nummerierung eindeutig den Entwässerungsgebieten für Trenn- und Mischsysteme, den Übergabestellen an den Erftverband und Einleitungen in Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) zugeordnet. 4 In der aktuellen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist werden genannt und kenntlich gemacht:  Die Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden. (Umsetzungszustand 0)  Die Maßnahmen, die im Bau sind. (Umsetzungszustand 1)  Die Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt (Umsetzungszustand 2)  Die Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind. (Umsetzungszustand 3)  Die Maßnahmen, die neu hinzugekommen sind. (Umsetzungszustand 4) Als Ergebnis eines Vorgesprächs mit der Bezirksregierung Köln und der UWB des Kreises Euskirchen im Dezember 2016 wurde bei der vorliegenden Fortschreibung besonders Augenmerk auf die Aufstellung eines „Konzeptes zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation“ gelegt. In diesem Konzept soll der Untersuchungs- und Sanierungsstand aus der Erstbefahrung sowie der aktuelle Untersuchungs- und Sanierungszustand der Zweitbefahrung dargestellt werden. Ziel des Sanierungskonzeptes ist es, in den kommenden Jahren den bestehenden Sanierungsstau abzuarbeiten. Ein weiterer Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Es gibt einen vollständigen Überblick über alle heute im Gemeindegebiet vorhandenen Niederschlagswassereinleitungen und der ggf. notwendigen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung. Sofern innerhalb des Fortschreibungszeitraums von 2014 bis 2019 neue, städtebauliche Erweiterungsflächen erschlossen werden sollen, müssen Konzepte zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne des § 44 LWG erarbeitet werden. In der vorliegenden 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird außerdem ein flächendeckender Überblick zur Entwässerungssituation in den Außenbereichen des Gemeindegebietes gegeben. 2.1. Aufstellung der bereits durchgeführten Maßnahmen Nachfolgend sind alle Maßnahmen dargestellt, deren Baubeginn gemäß der bisherigen 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2008) für die Jahre 2008 bis 2013 vorgesehen war und die auch abgeschlossen wurden (Umsetzungszustand „0“). Zudem sind die Maßnahmen aufgelistet, die bis zum Ende 2016 ebenfalls abgeschlossen wurden. 5 Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme 2008 31.12.05 Bodenheim (2. TV Befahrung Ortsteil Bodenheim und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2008 47.71.02 Neukirchen (neuer Teil) (2. TV Befahrung Ortsteil Neukirchen (neuer Teil) und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2008 51.75.01 Weilerswist (Weilerswist-Süd, 2. BA, SW-Kanal) 2008 21.75.01 Weilerswist (Weilerswist-Süd, 2.BA, RW-Kanal) (2008) tatsächlicher Baubeginn 2009 20.76.01 Weilerswist (BP 69 c: RKB 4 / RBF 3 (Zwischenzustand)) 2008 51.76.01 Weilerswist (BP 69 c, SW-Kanal (Prologis)) 2008 51.76.02 Weilerswist (BP 69, SW-Kanal (DM)) 2008 20.80.01 Weilerswist (BP 69: RKB 1 / RBF 1, 1. BA („DM“ – Sammler)) (2009) tatsächlicher Baubeginn 2010 26.80.02 Weilerswist (Gewerbegebietserweiterung - RKB 3 / RBF 2 mit Zulaufsammler) 2009 26.80.01 Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet (BP 71), RW-Sammler „Industriegebiet“) 2009 45.80.04 Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet (BP 71), SW-Kanal „Industriegebiet“) 2009 45.80.01 Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet (z.B. BP 66, 66a), SW-Kanal) 2009 26.80.03 Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet (z.B. BP 66, 66a), RW-Kanal) 2009 20.80.02 Weilerswist (BP 69: RKB 1 / RBF 1, 2.BA) (2009) tatsächlicher Baubeginn 2013 20.76.02 Weilerswist (BP 69 c: RKB 4 / RBF 3 (Endzustand)) 31.12.03 Lommersum (2. TV-Befahrung Ortsteil Lommersum und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2009 6 Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme (2009) tatsächlicher Baubeginn 2011 51.78.01 Metternich (FW-Konzept TPS Metternich, PW alte KA Metternich, Bergstraße) (2009) tatsächlicher Baubeginn 2010 51.78.02 Metternich (2. TV-Befahrung TPS Metternich) (2010) tatsächlicher Baubeginn 2009 51.74.01 Müggenhausen (2. TV-Befahrung TPS Müggenhausen) 2010 35.20.01 Hausweiler (2. TV-Befahrung TPS Hausweiler) (2011) tatsächlicher Baubeginn 2008 33.16.02 Ottenheim (2. TV-Befahrung Ortsteil Ottenheim und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) (2012) tatsächlicher Baubeginn 2011 51.75.02 Weilerswist (Weilerswist-Süd, 3.BA, SW-Kanal) (2012) tatsächlicher Baubeginn 2011 21.75.02 Weilerswist (Weilerswist-Süd, 3. BA, RW-Kanal) 33.14.02 Derkum (2. TV-Befahrung Ortsteil Derkum, Hausweiler und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) (2014) tatsächlicher Baubeginn 2008 47.71.03 Neukirchen (alter Teil) (2. TV-Befahrung Ortsteil Neukirchen (alter Teil) und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) (2015) tatsächlicher Baubeginn 2014 51.75.03 Weilerswist (Weilerswist-Süd, 4. BA, SW-Kanal) (2015) tatsächlicher Baubeginn 2014 21.75.03 Weilerswist (Weilerswist-Süd, 4. BA, RW-Kanal) (2015) tatsächlicher Baubeginn 2014 33.18.01 Ottenheim (Erschließung GE Ottenheim BP 128) 2015 47.72.02 Müggenhausen (Müggenhausen, 1. + 2. BA, BP 44 + 45) 2015 51.85.01 Weilerswist (SW-Anschluss Hovenerhof) 2012 7 Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme (2016) tatsächlicher Baubeginn 2015 39.07.01 Groß-Vernich (2. TV-Befahrung Groß-Vernich, Teilnetz 7 und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) (2016) tatsächlicher Baubeginn 2015 35.08.03 Groß-Vernich (2. TV-Befahrung Groß-Vernich, Teilnetz 8 und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 37.09.01 Klein-Vernich (2. TV-Befahrung Ortsteil Klein-Vernich und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2011 47.72.03 Müggenhausen (2. TV-Befahrung Ortsteil Müggenhausen und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2015 33.16.03 Ottenheim (Ottenheim, Kaller Straße, MW-Kanal) (2017) tatsächlicher Baubeginn 2016 2.2. Maßnahmen, die sich in der Umsetzung befinden Mit den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2008 bis 2016 begonnen. Diese Maßnahmen befinden sich zum Zeitpunkt zur Aufstellung der vorliegenden 5. Fortschreibung noch in der Umsetzung. Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme (2008) tatsächlicher Baubeginn 2009 41.01.01 Weilerswist (Sanierung Weilerswist Teilnetz 01 einschl. Hausanschlüsse) 2008 41.01.02 Weilerswist (2. TV-Befahrung Weilerswist Teilnetz 01 und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2009 43.02.02 Weilerswist (2. TV-Befahrung Weilerswist Teilnetz 02 und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) (2009) tatsächlicher Baubeginn 2011 43.02.01 Weilerswist (Sanierung Weilerswist Teilnetz 02 einschl. Hausanschlüsse) 2009 45.80.02 Weilerswist (2. TV-Befahrung Weilerswest Teilnetz 80 und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) (2009) tatsächlicher Baubeginn 2010 31.12.04 Lommersum (Sanierung Ortsteil Lommersum einschl. TPS und Hausanschlüsse) 8 Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme 2010 45.80.03 Weilerswist (Sanierung Weilerswist, Teilnetz 80, einschl. Hausanschlüsse) 2010 46.03.02 Weilerswist (2. TV-Befahrung Weilerswist Teilnetz 03 und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2011 46.03.01 Weilerswist (Sanierung Weilerswist Teilnetz 03 einschl. Hausanschlüsse) 2012 33.16.01 Ottenheim (Sanierung Ortsteil Ottenheim einschl. Hausanschlüsse) (2014) tatsächlicher Baubeginn 2016 33.17.01 Ottenheim (RRB Ottenheim) 2010 51.78.03 Metternich (Sanierung TPS Metternich) 47.72.01 Müggenhausen (Sanierung Ortsteil Müggenhausen einschl. Hausanschlüsse) 2012 2.3. Aufstellung der Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt In der vierten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurden für den Zeitraum von 2008 bis 2013 und darüber hinaus Baumaßnahmen, Maßnahmen zur Erschließung von Erweiterungsgebieten und Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation festgelegt, deren Durchführung sich zeitlich verschoben hat. 2.3.1. Baumaßnahmen Bei 12 Baumaßnahmen konnte der vorgesehene Baubeginn nicht eingehalten werden. Diese 12 Baumaßnahmen werden in der 5.Fortschreibung wie folgt berücksichtigt. 4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2008 5. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2014 alter Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme neuer Baubeginn 2010 47.73.01 Weilerswist (Kanalisierung Schwarzmaar) 2017 2010 46.83.01 Weilerswist 2017 9 4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2008 alter Baubeginn 5. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2014 Ordnungsnummer neuer Baubeginn Maßnahme (Kanalisierung Maarweg) 2010 35.10.01 Weilerswist (Kanalisierung Horchheim) 2017 2010 20.80.03 Gewerbegebiet (Ausbau Müggenhausener Fließ) 2020 2011 25.12.01 Lommersum (Mulde-Rigole mit RW-Kanal Walramstraße) 2020 2012 35.08.02 Groß-Vernich (Kanalisierung Groß-Vernich, 2. BA (Außengebiete)) 2020 2015 27.71.01 Neukirchen (Reaktivierung Trennsystem Neukirchen) 2019 2015 49.77.03 Metternich (Kanalisierung Metternich, Hemmericher Straße (Ponyhof), SW-Kanal) 2020 2015 49.77.04 Metternich (Am Ginsterberg, Kindergarten, SW-Kanal) 2020 2015 49.77.05 Metternich (Kanalisierung Metternich, Am Ginsterberg, SW-Anschluss) 2017 2015 16.77.01 Metternich (Am Ginsterberg, RW-Kanal 1. + 2. BA) 2020 2.3.2. In Maßnahmen zur Erschließung von Erweiterungsflächen der nachfolgenden Tabelle sind die Erweiterungsflächen aufgelistet, welche im vierten Fortschreibungszeitraum und darüber hinaus noch nicht umgesetzt wurden. Die vier Erweiterungsflächen werden in der 5. Fortschreibung wie folgt berücksichtigt: 4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2008 5. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2014 alter Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme neuer Baubeginn 2015 35.08.01 Groß-Vernich (Erschließung Groß-Vernich 1. BA) nach 2020 2015 31.12.01 Lommersum (Erschließung Lommersum, 1. BA, SW-Kanal) nach 2020 10 4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2008 5. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2014 2015 31.12.02 Lommersum (Erschließung Lommersum, 2. BA, SW-Kanal) nach 2020 2015 33.14.04 Hausweiler / Derkum (Erschließung Hausweiler / Derkum) nach 2020 Begründungen Im Zeitraum von 2008 bis 2016 bestand für keine der oben aufgelisteten Maßnahmen der Bedarf zur Erschließung. Nach heutigem Kenntnisstand ist mit einer Erschließung der Erweiterungsflächen frühestens im 6. Fortschreibungszeitraum auszugehen. Eine Festlegung des konkreten Baubeginns erfolgt mit der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. 2.3.3. Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation In der nachfolgenden Tabelle sind die Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgelistet, die in der vierten Fortschreibung vorgesehen waren, jedoch nicht durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen werden wie folgt in die 5. Fortschreibung übernommen. 4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2008 5. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2014 alter Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme neuer Baubeginn 2011 51.74.03 Müggenhausen (Sanierung TPS Müggenhausen) 2021 33.15.01 Derkum (Sanierung Ortsteil Derkum einschl. Hausanschlüsse) 2020 2015 47.71.01 Neukirchen (Sanierung Ortsteil Neukirchen einschl. Hausanschlüsse) 2020 2015 33.14.01 Hausweiler (Sanierung Ortsteil Hausweiler einschl. Hausanschlüsse) 2020 2016 35.20.02 Hausweiler (Sanierung TPS Hausweiler) 2020 2017 39.07.02 Groß-Vernich (Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 07 einschl. Hausanschlüsse) 2018 2013 11 4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2008 5. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2014 alter Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme neuer Baubeginn 2017 35.08.04 Groß-Vernich (Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 08 einschl. Hausanschlüsse) 2018 2018 49.77.02 Metternich (2. TV-Befahrung Ortsteil Metternich und Reinigung einschl. Hausanschlüsse) 2019 2019 49.77.01 Metternich (Sanierung Ortsteil Metternich einschl. Hausanschlüsse) 2021 Der aktuelle Untersuchungs- und Sanierungszustand, Begründungen für zeitliche Verschiebungen von Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen sind unter Punkt 3 „Konzept zur Befahrung und Sanierung der Kanalisation“ textlich begründet und tabellarisch dargestellt. 2.3.4.  Jährliche Maßnahmen und Maßnahmen die nach Erfordernis anfallen: 99.00.01: Erfüllung der SüwVO Abw (jährliche Maßnahme) Alle Aufgaben, die in der Gemeinde jährlich zur Erfüllung der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ (SüwVO Abw) anstehen, wurden im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Maßnahme „Erfüllung der SüwVO Abw“ (Ordn.-Nr. 99.00.01) zusammengefasst. In den Jahren 2009 bis 2016 wurden hierzu die nachfolgend ausgeführten Arbeiten durchgeführt. Reinigung der Kanalisation: In den Jahren 2009 bis 2016 wurde das gesamte Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist durch einen Vertragsunternehmer gereinigt. An Stellen mit besonders hohem Verschmutzungspotenzial erfolgte die Reinigung auch mehrfach im Jahr. Erstellung von Betriebsanweisungen für Bauwerke in der Kanalisation: Für die Versickerungsbecken in Weilerswist-Süd und die Retentionsbodenfilterbecken RBF 1 und RBF 2 wurden im Zeitraum von 2008 bis 2013 Betriebsanweisungen aufgestellt. Die Anlagen sind zwischenzeitlich in den Besitz des Erftverbandes übergegangen.  99.00.03: Änderung der Netzanzeige (Maßnahme nach Bedarf) Die Aktualisierung der Kanalnetzanzeige für das Gemeindegebiet Weilerswist war für das Jahr 2014 vorgesehen. Da bis zu diesem Zeitraum keine größeren Erweiterungsflächen erschlossen wurden sind, bestand keine Erfordernis zur Aktualisierung der Netzanzeige. Maßgebend für die Überrechnung der 12 Kanalnetzanzeige ist die Berücksichtigung möglicher zukünftiger Erweiterungsflächen im Gemeindegebiet Weilerswist. Die Ergebnisse der TV-Untersuchungen der einzelnen Teilnetze sollen für die Kanalnetzanzeige genutzt werden, um baulich und hydraulisch notwendige Sanierungen aufeinander abzustimmen, so dass die Aktualisierung der Kanalnetzanzeige erst nach Abschluss der TV-Untersuchung aller Kanalnetze für das Jahr 2021 vorgesehen ist.  99.00.04: Entwässerungskonzepte für Erweiterungsflächen (Maßnahme nach Bedarf) Um notwendige Mittel für die Aufstellung von Entwässerungskonzepte in den Haushalt der Gemeinde Weilerswist einstellen zu können, enthält das Abwasserbeseitigungskonzept die Maßnahme „Entwässerungskonzepte für Erweiterungsflächen“ (Ordn.-Nr. 99.00.04). Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die nur bei Bedarf anfällt.  99.00.05: Hydraulische Kanalnetzberechnung (Maßnahme nach Bedarf) Nach Abschluss der TV-Befahrung eines Teilnetzes beabsichtigt die Gemeinde Weilerswist, dieses Teilnetz hydraulisch überrechnen zu lassen. Hierdurch soll die Aufstellung von Sanierungskonzepten sichergestellt werden, die sowohl bauliche als auch hydraulische Sanierungen berücksichtigen. 2.4. Aufstellung der nicht mehr erforderlichen Maßnahmen Mit der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes entfallen drei Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind. Bei zwei der Maßnahmen handelt es sich um Fremdwasserkonzepte, die entfallen. Die dritte Maßnahme betrifft den Aufbau eines Datenfernübertragungssystems für Sonderbauwerke, das mittlerweile an den Erftverband abgegeben wurde. Folgende drei Maßnahmen werden in die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes nicht übernommen: Ordnungsnummer Maßnahme Baubeginn 99.00.02 Weilerswist (DFÜ-System Sonderbauwerke) 2013 35.20.03 Hausweiler (FW-Konzept TPS Hausweiler) 2011 51.74.02 Müggenhausen (FW-Konzept TPS Müggenhausen) 2011 13 Begründungen:  99.00.02: DFÜ-Systeme Sonderbauwerke Die Gemeinde Weilerswist hatte für einen sicheren Betrieb und kontinuierliche Überwachung der Sonderbauwerke ein Datenfernübertragungssystem (DFÜ-System) vorgesehen. Die Sonderbauwerke wurden in der Zwischenzeit vom Erftverband übernommen. Aus diesem Grund ist diese Maßnahme nicht länger erforderlich und entfällt.  35.20.03 und 51.74.02: Fremdwasserkonzept (Transportsammler Hausweiler und Müggenhausen) Im Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist sind insgesamt drei Transportsammler vorhanden. Anlass für die Aufstellung der Fremdwasserkonzepte für die Transportsammler waren Betriebserfahrungen mit dem Pumpwerk Metternich und punktuelle Beobachtungen. Die Erarbeitung des Fremdwasserkonzeptes für den Transportsammler Metternich (Ordn.-Nr. 51.78.01) ist abgeschlossen. Die Auswertungen liegen vor und es ergeben sich keine Auffälligkeiten. In den beiden anderen Transportsammlern Hausweiler und Müggenhausen wurden bei diversen Regenereignissen Kontrollen durchgeführt. Es wurden keine Auffälligkeiten beobachtet. Die vermutete Fremdwasserproblematik konnte in den Transportsammlern nicht bestätigt werden, so dass die Maßnahmen künftig entfallen können. 2.5. Aufstellung der neu hinzugekommenen Maßnahmen In die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist werden insgesamt sieben Maßnahmen neu aufgenommen. Sie betreffen im Wesentlichen die Sanierung von Schäden der ZKL 5 (Sofortmaßnahmen) und tragen dazu bei, den bestehenden Sanierungsstau möglichst zügig abzuarbeiten. Außerdem sind zwei Maßnahmen zum Umbau / Erweiterung der Kanalisation in Ottenheim vorgesehen. Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme 2017 31.12.06 Lommersum (Sanierung Ortsteil Lommersum Schäden ZKL 5) 2017 33.15.02 Derkum (Sanierung Ortsteil Derkum Schäden ZKL 5) 2017 33.14.03 Hausweiler (Sanierung Ortsteil Hausweiler Schäden ZKL 5) 2017 39.07.03 Groß-Vernich (Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 07 Schäden ZKL 5) 14 Baubeginn Ordnungsnummer Maßnahme 2017 35.08.05 Groß-Vernich (Sanierung Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 08 Schäden ZKL 5) 2017 33.16.04 Ottenheim (Erneuerung Kanalisation Ortsdurchfahrt Ottenheim – Derkum 1.BA) 2017 33.16.05 Ottenheim (Kanalisierung Rüdesheimer Straße) 3. Konzept zur Untersuchung und Sanierung der Kanalisation 3.1. Vorgaben und Zielsetzung Das Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist wird kontinuierlich durch Befahrungen mit der Kanal-TV-Kamera inspiziert. Derzeit läuft die Zweitinspektion, die für den überwiegenden Teil des Gemeindegebiets bereits abgeschlossen ist. Im Jahr 2017 ist die Untersuchung des restlichen Teils der Ortslage Weilerswist eingeplant. Im Jahr 2018 sollen die notwendigen ergänzenden Voruntersuchungen für die gebietsweise Sanierung durchgeführt werden. Als letzte Ortslage soll im Jahr 2019 Metternich untersucht werden, so dass nach aktueller Planung die Zweitinspektion ein Jahr früher – als gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser erforderlich – abgeschlossen wird. Die Drittinspektion des Kanals ist dann turnusmäßig ab 2021 vorgesehen. Die Gemeinde Weilerswist hat mit entsprechender Änderung der Entwässerungssatzung die Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche Abwasseranlage übernommen. Aus diesem Grund werden im Zuge der Zweitinspektion auch die Grundstücksanschlussleitungen inspiziert. Mit Abschluss der Zweitinspektion liegt eine lückenlose Kenntnis von Bestand und Zustand der Abwasserleitungen im Straßenbereich als Grundlage für die weiteren Planungen vor. Da das Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und das Wiederholungsintervall der Abwasserleitungen ohnehin 30, statt wie bei den Kanälen 15 Jahren beträgt, sollen bei der Drittinspektion ab 2021 nur die Kanäle untersucht werden. Die Kanalsanierung im Gemeindegebiet Weilerswist konzentrierte sich bisher vor allem auf die Behebung der dringlichsten Schäden, der Zustandsklasse ZKL 5 sowie kostenintensive Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere in Außenortslagen, wo in verschiedenen Bereichen die Kanäle in baulich sehr schlechtem Zustand und stellenweise hydraulisch überlastet waren. Infolgedessen sind derzeit im Kanalnetz in größerem Umfang Kanalhaltungen vorhanden, welche ein oder mehrere Schäden der Zustandsklassen 3 oder 4 (ISYBAU) aus der Erst- und der Zweitbefahrung aufweisen. 15 Als Grundlage für die Festlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurde im Rahmen der Bearbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zunächst der aktuelle Schadens- und Sanierungsstand erhoben. Dabei wurden zunächst Zustand und Sanierung im Ergebnis der Erstinspektion betrachtet und anschließend die neuen Erkenntnisse aus der Zweitinspektion hinzugefügt, so dass sich daraus der aktuelle Zustand für die einzelnen Ortslagen ergibt. Im Ergebnis weisen zum aktuellen Zeitpunkt, verteilt über die einzelnen Ortslagen, Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km Schäden der Zustandsklasse 4 und zusätzlich ca. 8 km Schäden der Zustandsklasse 3 (ISYBAU) auf. Darüber hinaus wurden bei aktuellen Untersuchungen in einigen Kanalhaltungen (ca. 700 m) Schäden der Zustandsklasse ZKL 5 mit umgehendem Handlungsbedarf vorgefunden. Zur zügigen Behebung der noch vorhandenen Schäden und entsprechenden Anpassung des Kanalnetzes an den Stand der Technik ist ein Dreistufenprogramm für die Kanalsanierung vorgesehen. Dabei wird wie bei der Kanalinspektion ortslagenweise vorgegangen. In der ersten Stufe werden noch im Jahr 2017 die vorgefundenen Schäden mit dringendem Handlungsbedarf als Sofortmaßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig werden vorbereitende Arbeiten und erste Planungen für die gebietsweise Sanierung der Stufe 2 durchgeführt. In der zweiten Stufe sollen dann die vorhandenen Schäden der Zustandsklasse 3 und 4 in allen Ortslagen behoben werden. Die gebietsweise Sanierung der zweiten Stufe ist innerhalb von vier Jahren von 2018 bis 2022 eingeplant. Um einen schnellen Sanierungsfortschritt bei vertretbarem finanziellem Aufwand zu erreichen, werden in der zweiten Stufe ausschließlich Reparaturen und Renovierungen in geschlossener Bauweise ausgeführt. Die kostenaufwendigen Erneuerungen aus baulichen oder hydraulischen Gründen werden entsprechend ausgesetzt. Auf diese Weise soll die gebietsweise Schadensbehebung möglichst zügig und wirtschaftlich innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden, damit der bestehende Sanierungsstau abgebaut wird. Im Anschluss sind ab dem Jahr 2023 in der dritten Sanierungsstufe die kostenintensiveren Erneuerungsmaßnahmen aus baulichen oder hydraulischen Gründen eingeplant. Dabei wird vorab der Zeitraum der Umsetzung der 2. Sanierungsstufe genutzt, um diese Maßnahmen einer Prüfung auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu unterziehen. So ist zum Beispiel für die vorgesehenen, hydraulischen Sanierungen eine Verifizierung durch Kalibrierung des hydraulischen Modells durch Niederschlagsabflussmessungen sowie Vor-Ort-Prüfung der tatsächlichen Problemsituation geplant. Parallel zur 3. Sanierungsstufe werden die bei der Drittuntersuchung vorgefundenen Schäden systematisch ortslagenweise behoben. 16 3.2. Ortslagenweise Schadensverteilung Mit der nachfolgenden Ausführung wird die aktuelle Verteilung der Schäden aus Erst- und Zweitbefahrung für die einzelnen Ortslagen des Gemeindegebietes dargestellt. Außerdem sind die nach der Erstbefahrung sanierten Schäden aufgelistet.  Weilerswist Teilnetze (01, 02, 03) (25,8 km): Die Mischwasserkanalisation der Ortschaft Weilerswist ist in die Teilnetze 01, 02 und 03 eingeteilt. Das gesamte Netz der Ortschaft Weilerswist umfasst eine Länge von rd. 25,8 km. Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden im Kanalnetz Schäden in allen Zustandsklassen, der ZKL 5 bis ZKL 2 vorgefunden. Alle Schäden der Zustandsklasse 5 wurden als Sofortmaßnahme umgehend saniert. Zusätzlich wurden zudem ca. 27 % der Schäden der Zustandsklasse 4 saniert. Im Jahr 2008 wurde mit der Zweitbefahrung der Kanalisation begonnen. Diese soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Der bisherige Stand der Auswertung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammen mit der Auswertung der Erstbefahrung zusammengestellt. Tab. 3-1: Schadensverteilung in den Teilnetzen Weilerswist 01, 02 und 03 ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 2,74 8,37 0,93 2,45 11,56 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 2,74 2,24 0,27 0,29 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 6,13 1,02 2,15 16,50 Die Sanierung der Kanalisation des Ortskerns von Weilerswist (Teilnetze 01, 02 und 03) ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Dabei sollen die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 saniert werden. Die Sanierungskosten werden auf ca. 920.000 € geschätzt.  Ortsteil Bodenheim (3,2 km): Die südlich von Lommersum liegende Ortschaft Bodenheim wird im Trennverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 3,2 km. Die Kanalisation wurde Anfang der Jahrtausendwende neu verlegt. 17 Mit Auswertung der Erst- wie auch der Zweitbefahrung wurden im Kanalnetz des Ortsteils Bodenheim keinerlei Schäden vorgefunden. Tab. 3-2: Schadensverteilung im Teilnetz Bodenheim ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,00 0,00 0,00 0,00 3,19 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,00 0,00 0,00 3,19 Für das Kanalnetz des Ortsteils Bodenheim sind keine Sanierungsmaßnahmen notwendig. Eine erneute Zustandserfassung erfolgt mit der Drittbefahrung der Kanalisation ab dem Jahr 2023.  Ortsteil Neukirchen (2,0 km): Südöstlich im Gemeindegebiet von Weilerswist liegt die Ortschaft Neukirchen. Diese wird im Trennverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 2,0 km. Die Erstbefahrung wurde in den Jahren von 2003 bis 2006 vorgenommen. Dabei wurden in ca. 21 % des Kanalnetzes Schäden der Zustandsklassen 2, 3 und 4 festgestellt. Es wurden keine Sanierungen vorgenommen. Nach Auswertung der Zweitbefahrung haben sich keine Veränderungen im Schadensbild ergeben. Die Auswertung der Erst- und der Zweitbefahrung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Tab. 3-3: Schadensverteilung im Teilnetz Neukirchen ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,00 0,16 0,15 0,11 1,58 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,16 0,15 0,11 1,58 18 Die Sanierung der Kanalisation des Ortsteils Neukirchen ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Dabei sollen die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 saniert werden. Die Sanierungskosten werden auf ca. 32.000 € geschätzt.  Ortsteil Swisterberg (1,5 km): Der nördlich von Weilerswist liegende Ortsteil Swisterberg wird im Trennverfahren entwässert. Die Gesamtlänge der Schmutzwasserkanalisation beträgt ca. 1,5 km. Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden in ca. 2 % der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 2 vorgefunden. Mit Auswertung der Zweitbefahrung wurden keine neuen Schäden der Schadensklasse 3, 4 oder 5 festgestellt. Die Auswertung der Erst- und Zweitbefahrung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tab. 3-4: Schadensverteilung im Teilnetz Swisterberg ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,00 0,00 0,00 0,03 1,45 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,00 0,00 0,03 1,45 Für die Kanalisation des Ortsteils Swisterberg sind im Fortschreibungszeitraum der fünften Fortschreibung keine Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.  Weilerswist Gewerbegebiet Teilnetze (80, 76 und 81) (11,3 km): Das östlich von Weilerswist liegende Gewerbe- und Industriegebiet wird im Trennverfahren entwässert. Die Gesamtlänge der Kanalisation beträgt heute ca. 11,3 km. Das Teilnetz umfasst das Gewerbe- und Industriegebiet 80 Weilerswist sowie die erschlossenen Erweiterungsflächen am Rand des Gewerbe- und Industriegebietes. Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden in der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 5 festgestellt. Diese wurden umgehend saniert. Zusätzlich wurden ca. 40 % der vorgefundenen Schäden der Zustandsklasse 4 direkt mitsaniert. 19 Die Auswertung der Zweitbefahrung ergab bislang keine Verschlechterungen des Schadenbilds. Die Zweitbefahrung soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Der aktuelle Stand der Schadensverteilung nach der Zweitbefahrung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Tab. 3-5: Schadensverteilung im Teilnetz Gewerbegebiet 80 ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,22 1,34 0,37 0,67 3,39 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,22 0,53 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,81 0,37 0,49 9,61 Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2018 nach Abschluss der TVBefahrung umgesetzt werden. Hierfür werden bislang Sanierungskosten von ca. 135.000 € abgeschätzt.  Ortsteil Lommersum (14,3 km): Der Ortsteil Lommersum liegt im Südwesten des Gemeindegebietes von Weilerswist. Das Wohngebiet wird im Mischverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 14,3 km. In den Jahren 2003 bis 2007 wurde die Kanalisation erstbefahren. Die Auswertung ergab ein großes, breites Schadensbild. In ca. 7 % der Kanalisation wurden Schäden der Zustandsklassen 5 vorgefunden, welche umgehend saniert wurden. Ca. 39% des Netzes wiesen Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Von diesen Schäden wurden bis 2015 ca. 20 % saniert. In den Jahren von 2008 bis 2016 wurde die Mischwasserkanalisation zum zweiten Mal untersucht. Ca. 100 m der Mischwasserkanalisation weisen Schäden der Zustandsklasse 5 auf. Das Schadensbild hat sich im Vergleich zur Erstbefahrung aber nur geringfügig verschlechtert. In ca. 36 % der Kanalisation sind Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 vorhanden. Die aktuelle Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. 20 Tab. 3-6: Schadensverteilung im Teilnetz Lommersum ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 1,06 3,69 1,87 2,76 4,95 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 1,06 1,06 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,01 3,40 1,70 1,73 7,41 Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3, 4 und 5 soll in zwei Abschnitten abgearbeitet werden. Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 als Sofortmaßnahme zeitnah im Jahr 2017 umgesetzt werden. Hierfür sind Kosten von ca. 25.000 € vorgesehen. Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen ab dem Jahr 2021 saniert werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf ca. 551.000 € abgeschätzt.  TPS Metternich (2,8 km): Der Transportsammler Metternich verläuft vom Ortsteil Metternich entlang des Swistbaches in Richtung des Ortskerns von Weilerswist. Der Sammler hat eine Länge von ca. 2,8 km. Die Erstbefahrung fand in den Jahren 2004 und 2005 statt. Dabei wurden in ca. 5 % des Sammlers Schäden der Zustandsklasse 5 vorgefunden. Diese wurden umgehend saniert. In ca. 36 % des Sammlers wurden zudem Schäden der Schadensklasse 3 und 4 vorgefunden. Bis zum Jahr 2015 wurden alle Schäden der Zustandsklasse 4 saniert (ca. 19 %). Die Zweitbefahrung wurde in den Jahren von 2011 bis 2013 durchgeführt. Das Schadensbild des Transportsammlers hat sich nicht verschlechtert. Die aktuelle Schadensverteilung ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. 21 Tab. 3-7: Schadensverteilung des Transportsammlers Metternich ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,13 0,53 0,47 0,65 1,02 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,13 0,53 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,00 0,47 0,65 1,68 Die Schäden der Zustandsklasse 3 sollen im Jahr 2021 saniert werden. Hierfür werden die Kosten auf ca. 37.000 € abgeschätzt.  TPS Müggenhausen (3,7 km): Der südlich des Gemeindegebiets Weilerswist verlegte Transportsammler Müggenhausen verläuft vom Ortsteil Müggenhausen in nördliche Richtung. Nach ca. 3,7 km schließt der Transportsammler am Pumpwerk Metternich an. Mit Auswertung der Erstbefahrung wurden im Transportsammler Müggenhausen geringe Schäden festgestellt. In ca. 7 % des Sammlers wurden Schäden der Zustandsklassen 4 und 2 vorgefunden. Sanierungen wurden keine vorgenommen. Die Zweitbefahrung des Transportsammlers Müggenhausen hat in den Jahren 2010 bis 2013 stattgefunden. Das Schadensbild hat sich im Gegensatz zur Erstbefahrung nur geringfügig verändert. Die Auswertungen der Befahrungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tab. 3-8: Schadensverteilung des Transportsammlers Müggenhausen ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,00 0,07 0,00 0,18 3,36 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,07 0,00 0,53 3,08 Die Schäden der Zustandsklasse 4 sollen im Jahr 2020 saniert werden. Hierfür wurden Kosten in Höhe von ca. 9.000 € abgeschätzt. 22  TPS Hausweiler (2,3 km): Der Transportsammler Hausweiler leitet das anfallende Mischwasser der Ortschaften Lommersum, Ottenheim, Derkum, Bodenheim und Hausweiler in nördliche Richtung. Der Transportsammler verläuft über eine Länge von ca. 2,3 km parallel zur Erft. Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 begonnen und abgeschlossen. Dabei wurden Schäden in den Zustandsklassen 3, 4 und 5 vorgefunden. Die Schäden der Zustandsklassen 5 wurden als Sofortmaßnahmen umgehend saniert. Des Weiteren wurden keine Sanierungen am Transportsammler vorgenommen. Der Transportsammler Hausweiler wurde im Jahr 2016 zweitbefahren. Das Schadensbild hat sich im Vergleich zur Erstbefahrung nicht verändert. Ca. 40 % des Sammlers weisen Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die aktuelle Schadensverteilung ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Tab. 3-9: Schadensverteilung des Transportsammlers Hausweiler ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,06 0,10 0,50 0,28 1,36 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,06 0,00 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,29 0,66 0,39 0,96 Die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2020 saniert werden. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 87.000 € an.  Ortsteil Ottenheim (4,9 km) Die Ortschaft Ottenheim liegt im südlichen Gemeindegebiet von Weilerswist, rechtsseitig der Erft. Der Ortsteil wird über eine ca. 4,9 km lange Mischwasserkanalisation entwässert. Die Mischwasserkanalisation wurde in den Jahren 2003 bis 2004 erstbefahren. Dabei wurden größere Schäden in der Kanalisation festgestellt. Ca. 6 % der Mischwasserkanalisation wiesen Schäden der Zustandsklasse 5 auf. Diese Schäden wurden umgehend saniert. Ansonsten wurden damals keine weiteren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. 23 Das Kanalnetz der Ortslage Ottenheim wurde in den Jahren 2010 bis 2016 zweitbefahren. Ca. 43 % des Kanalnetzes Ottenheim weisen Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die genaue Verteilung der Zustandsklassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tab. 3-10: Schadensverteilung im Teilnetz Ottenheim ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,27 1,93 0,17 0,29 2,20 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,27 0,03 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 1,91 0,17 0,29 2,50 Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sind für das Jahr 2020 vorgesehen. Hierfür werden die Kosten auf ca. 148.000 € abgeschätzt.  Ortsteil Müggenhausen (3,7 km): Der Ortsteil Müggenhausen liegt südöstlich im Gemeindegebiet von Weilerswist. Der Ortsteil wird im Mischverfahren über eine ca. 3,7 km lange Kanalisation entwässert. Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 begonnen und abgeschlossen. In ca. 6 % der Kanalisation wurden Schäden der Zustandsklasse 5 gefunden, die umgehend saniert wurden. Ansonsten wurden keine Sanierungen vorgenommen. Die Zweitbefahrung wurde in den Jahren 2012 bis 2015 durchgeführt. Das Schadensbild hat sich im Vergleich zur Erstbefahrung nur geringfügig verändert. Ca. 26 % der Kanalisation weisen Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die aktuelle Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. 24 Tab. 3-11: Schadensverteilung im Teilnetz Müggenhausen ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,24 0,90 0,05 0,11 2,43 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,24 0,00 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 0,90 0,18 0,17 2,48 Die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2020 saniert werden. Die Sanierungskosten werden auf ca. 125.000 € geschätzt.  Ortsteil Derkum (3,5 km): Der Ortsteil Derkum liegt im Süden des Gemeindegebietes von Weilerswist unterhalb der Ortsteils Hausweiler. Das von Wohnbebauung und vereinzelten Gewerbeflächen geprägte Gebiet entwässert im Mischverfahren. Die Kanalisation des Teilnetzes ist ca. 3,5 km lang. Die Erstbefahrung des Ortsteils Derkum wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Dabei wurde in ca. 7 % der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 5 vorgefunden. Diese wurden als Sofortmaßnahme umgehend saniert. Zusätzlich wurden in ca. 150 m Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 4 saniert. Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2012 begonnen und im Jahr 2015 abgeschlossen. Hierbei wurde eine Verschlechterung des Zustandes der Kanalisation festgestellt. Ca. 3 % der Kanalisation weisen Schäden der Zustandsklasse 5 auf. In ca. 48 % der Mischwasserkanalisation sind Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 vorhanden. Die genaue Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tab. 3-12: Schadensverteilung im Teilnetz Derkum ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,26 0,52 0,26 0,61 1,81 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,26 0,15 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,11 0,39 1,28 0,44 1,24 25 Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3, 4 und 5 soll in zwei Abschnitten abgearbeitet werden. Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 als Sofortmaßnahme zeitnah im Jahr 2017 umgesetzt werden. Hierfür wurden die Kosten auf ca. 27.000 € abgeschätzt. Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen im Jahr 2020 saniert werden. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 147.000 €.  Ortsteil Hausweiler (2,8 km): Der Ortsteil Hausweiler liegt im Süden des Gemeindegebietes von Weilerswist, oberhalb des Ortsteils von Derkum. Das von Wohnbebauung geprägte Gebiet entwässert im Mischverfahren. Die Kanalisation ist ca. 2,8 km lang. Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. In 2 % der Kanalisation wurden Schäden der Zustandsklasse 5 entdeckt. Zudem wurden in 16 % der Kanalisation Schäden der Zustandsklasse 4 vorgefunden. Die Schäden der Zustandsklasse 5 wurden als Sofortmaßnahme umgehend saniert. Zudem wurden ca.170 m Kanal der Zustandsklasse 4 mitsaniert. In den Jahren 2010 bis 2015 hat die Zweitbefahrung stattgefunden. Es wurde eine Verschlechterung des Schadensbildes festgestellt. In ca. 5 % des Teilnetzes wurden neue Schäden der Zustandsklasse 5 entdeckt. Ca. 33 % der Kanalisation weisen zudem Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 auf. Die aktuelle Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Tab. 3-13: Schadensverteilung im Teilnetz Hausweiler ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,06 0,45 0,06 0,47 1,83 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,06 0,17 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,14 0,78 0,18 0,31 1,47 Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3, 4 und 5 soll in zwei Abschnitten abgearbeitet werden. Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 zeitnah – das heißt noch im Jahr 2017 – umgesetzt werden. Hierfür werden Kosten von ca. 36.000 € angesetzt. Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen im Jahr 2020 saniert werden. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 110.000 €. 26  Ortsteil Groß-Vernich Teilnetz 07 und 08 (13,0 km): Groß-Vernich liegt südlich des Ortskerns von Weilerswist. Der Ortsteil ist durch Wohnbebauung geprägt und wird im Mischverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Gesamtlänge von ca. 13,0 km. Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2005 abgeschlossen. In ca. 7 % der Kanalisation wurden Schäden der Zustandsklasse 5 gefunden, welche als Sofortmaßnahme umgehend saniert wurden. Zudem wurden teilweise Bereiche mit Schäden der Zustandsklasse 4 mitsaniert. Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2015 begonnen und im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Zweitbefahrung weist in 3 % des Teilnetzes Schäden der Zustandsklasse 5 auf. Außerdem sind ca. 25 % der Kanalisation der Zustandsklasse 4 zuzuordnen. Die genaue Verteilung der Schäden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tab. 3-14: Schadensverteilung im Teilnetz Groß-Vernich 07 und 08 ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,87 2,22 0,98 2,19 6,58 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,87 0,32 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,38 3,17 1,49 1,22 6,70 Für den Ortsteil Groß-Vernich ist vorgesehen, die Schäden in der Mischwasserkanalisation in zwei Sanierungsabschnitten zu sanieren. Im ersten Sanierungsabschnitt sollen die Schäden der Zustandsklasse 5 saniert werden. Die Sanierung soll zeitnah im Jahr 2017 umgesetzt werden. Hierfür werden Kosten von ca. 96.000 € angenommen. Die zweite Sanierungsstufe umfasst die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4. Diese sollen im Jahr 2018 saniert werden. Die Kosten für die Sanierung werden auf ca. 506.000 € abgeschätzt.  Ortsteil Klein-Vernich (4,8 km): Die Ortschaft Klein-Vernich liegt westlich von Groß-Vernich. Die Ortschaft ist durch Wohnbebauung mit einzelnen, umliegenden Höfen geprägt. Das anfallende Abwasser wird im Mischverfahren entwässert. Die Kanalisation hat eine Länge von ungefähr 4,8 km Länge. 27 Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Die aus der Erstbefahrung ermittelten Schäden der Zustandsklasse 5 wurden umgehend saniert. Zudem wurden ca. 15 % der Schäden der Zustandsklasse 4 mitsaniert. Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2016 begonnen und auch abgeschlossen. In der Befahrung wurden keine Schäden der Zustandsklasse 5 vorgefunden. Ca. 33 % der Kanalisation weisen Schäden der Zustandsklasse 3 und 4 auf. Eine vollständige Übersicht über die Schadensverteilung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tab. 3-15: Schadensverteilung im Teilnetz Klein-Vernich ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,37 0,49 0,35 0,94 2,11 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,37 0,07 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung nach Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 1,51 0,10 0,37 2,84 Die Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen in einer gemeinsamen Maßnahme im Jahr 2018 saniert werden. Die Sanierungskosten werden auf ca. 194.000 € geschätzt.  Ortsteil Metternich (11,7 km): Die Ortschaft Metternich liegt südöstlich im Gemeindegebiet von Weilerswist. Die Ortschaft Metternich ist durch reine Wohnbebauung geprägt. Die Entwässerung des Gebietes findet im Misch- und im Trennverfahren statt. Die Kanalisation hat eine Länge von ca. 11,7 km. Die Erstbefahrung wurde im Jahr 2005 abgeschlossen. Die aus der Erstbefahrung ermittelten Schäden der Zustandsklasse 5 wurden umgehend saniert. Zusätzlich wurde ein kleiner Teil von Schäden der Zustandsklasse 4 mitsaniert. Die Zweitbefahrung der Kanalisation des Ortsteils Metternich soll im Jahr 2019 beginnen und im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Um einen Ansatz für die anstehenden Sanierungskosten zu bekommen, wurde ein ungefährer Mittelwert, der Schäden aus den anderen Netzen gewählt. Da bislang keine Zweitbefahrung vorgenommen wurde, bildet die nachstehende Tabelle die Schadensverteilung nach der Erstbefahrung ab. 28 Tab. 3-16: Schadensverteilung im Teilnetz Metternich ZKL 5 [ km ] ZKL 4 [ km ] ZKL3 [ km ] ZKL2 [ km ] ZKL1 [ km ] Schadensverteilung nach Auswertung der 1. Befahrung 0,62 1,98 0,31 1,82 6,20 Sanierte Schäden aus der 1. Befahrung 0,62 0,08 0,00 0,00 0,00 Schadensverteilung vor Auswertung der 2. Befahrung (Stand 2016) 0,00 1,90 0,31 1,82 7,67 Die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 3 und 4 sollen im Jahr 2021 umgesetzt werden. Hierfür werden die Sanierungskosten auf ca. 270.000 € abgeschätzt. 3.3. Fazit und Kostenübersicht Das Sanierungskonzept sieht vor, im Jahr 2017 die dringlichsten Schäden der Sanierung der Zustandsklasse 5 vorzunehmen. Diese wurden in den Ortslagen Groß-Vernich, Hausweiler, Derkum und Lommersum angetroffen. Tab. 3-17: Sanierungen der Stufe 1 - Sofortmaßnahmen Ortslage Länge ZKL 5 [ km ] Kosten [€] Groß-Vernich 0,38 96.000 Hausweiler 0,14 36.000 Derkum 0,11 27.000 Lommersum 0,10 25.000 Summe 0,73 184.000 Hierfür sind im Jahr 2017 Sanierungskosten in Höhe von 184.000 € vorgesehen. Die zweite Stufe des Sanierungskonzeptes erstreckt sich über den Zeitraum von 2018 bis 20122. In dieser Zeit sollen alle Schäden der Zustandsklasse 4 und der Zustandsklasse 3 ortslagenweise beseitigt werden. Dabei sind ausschließlich Reparaturen und Renovierungen in geschlossener Bauweise vorgesehen, um einen zügigen Sanierungsfortschritt zu gewährleisten. 29 Sanierungen der Stufe 2 – Zustandsklassen 4 und 3 Tab. 3-18: Länge SK 4 [ km ] Ortslage Länge SK 3 [ km ] Kosten [€] Groß-Vernich 3,17 1.49 506.000 Klein-Vernich 1.51 0,10 194.000 Gewerbegebiet (80, 76,81) 0,81 0,37 135.000 Weilerswist (01, 02, 03) 6,13 1.02 885.000 Hausweiler 0,78 0,18 110.000 Derkum 0,39 1.28 147.000 Ottenheim 1,91 0,17 148.000 TPS Hausweiler 0,29 0,66 87.000 Neukirchen 0,16 0,15 32.000 Müggenhausen 0,90 0,18 125.000 TPS Müggenhausen 0,07 0,00 9.000 Lommersum 3,40 1,70 551.000 Metternich 1.90 0,31 270.000 TPS Metternich 0,00 0,47 37.000 Summe 21.42 8.08 3.236.000 Die Zweitbefahrung der Kanalisation ist in den Teilnetzen Weilerswist 01, 02 und 03, dem Gewerbegebiet (Teilnetz 80) und der Ortslage Metternich noch nicht abgeschlossen. In den Kostenansätzen der Tab.3-18 sind für diese Teilnetze deshalb Zulagen für derzeit noch nicht bekannte Schäden enthalten. Die Sanierungskosten sind teilweise dem investiven Bereich (Renovierung) und teilweise im konsumtiven Bereich (Reparatur) zuzuordnen. 4. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept ist ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vorzulegen, das zwei Schwerpunkte hat:  Die Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung.  Die Niederschlagsentwässerung der städtebaulichen Erweiterungsflächen. 30 Für die Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung ist darzulegen, ob die vorhandenen Einleitungen in Oberflächengewässer den a.a.R.d.T. entsprechen. Diese sind in zwei Verwaltungsvorschriften beschrieben. Für die Einleitungen von Mischwasser gilt der Runderlass des MURL vom 3. Januar 1995 „Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Mischverfahren“. Mit der Einführung des Runderlasses „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ („Trennerlass“) hat das MUNLV die Randbedingungen für die Einleitung von Niederschlagswasser aus Trennsystemen am 26.05.2004 neu formuliert. Wird Niederschlagswasser versickert, ist der Runderlass „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a des Landeswassergesetzes“ des MURL vom 18.05.1998 anzuwenden. Bei der Niederschlagsentwässerung für städtebauliche Erweiterungsflächen steht die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung im Sinne des § 44 LWG im Vordergrund. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept soll für die jeweiligen Plangebiete erste Aussagen zu einer Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung, Verrieselung, Einleitung) aufzeigen. Diese Aussagen sind zu einem späteren Zeitpunkt durch Entwässerungskonzepte zu konkretisieren, die parallel zu den städtebaulichen Verfahren der jeweiligen Erweiterungsflächen aufzustellen sind. Um die notwendigen Mittel für die Aufstellung von Entwässerungskonzepten in den Haushalt der Gemeinde Weilerswist einstellen zu können, wird in der 5. Fortschreibung die Maßnahme „Entwässerungskonzepte für Erweiterungsflächen“ (Ordn.-Nr. 99.00.04) aus der 4. Fortschreibung übernommen. 4.1. Niederschlagsentwässerung der vorhandenen Bebauung 4.1.1. Misch- und Schmutzwasserkanalisation Die vorhandene Kanalisation der Gemeinde Weilerswist verläuft in Richtung der Kläranlage Weilerswist – „Auf die Hochfahrt“. Für das Einzugsgebiet liegt eine Kanalnetzanzeige gem. § 57.1 LWG vor. Die Kanalnetzanzeige soll im Jahr 2021 (KA Weilerswist) überarbeitet werden (Ord.-Nr. 99.00.03). Dabei werden bis dahin aktuelle Erweiterungsflächen mit berücksichtigt. Im Gemeindegebiet von Weilerswist sind insgesamt zehn Regenüberlaufbecken und fünf Pumpwerke vorhanden. Alle Regenüberlaufbecken und Pumpwerke im Kanalnetz der Gemeinde Weilerswist werden vom Erftverband betrieben. In der nachfolgenden Tabelle sind die zehn Regenüberlaufbecken zusammengestellt. 31 Tab. 4-1: Regenüberlaufbecken im Gemeindegebiet Weilerswist Bauwerksbezeichnung mit Nr. des Erftverbandes Amtliche Bauwerks-Nr. Bauwerksbezeichnung mit Nr. des Erftverbandes Amtliche Bauwerks-Nr. RÜB 1 (283) - Lommersum 570 RÜB 6 (288) - Saarstraße 566 RÜB 2 (284) - Hausweiler 569 RÜB 7 (172) - Kläranlage 564 RÜB 3 (285) - Groß - Vernich 567 RÜB 8 (289) - Auf der Hochfahrt 565 RÜB 4 (286) - Klein – Vernich 568 RÜB 9 (291) - Müggenhausen 892 RÜB 5 (287) - Groß - Vernich 834 RÜB 10 (292) - Metternich 891 In der vorliegenden 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist sind keine Maßnahmen zur Sanierung der Niederschlagswasserbehandlung im Mischverfahren aufzunehmen. Sollten sich bei der Überarbeitung der Kanalnetzanzeige im Jahr 2021 Notwendigkeiten zur Veränderung an bestehenden Regenüberlaufbecken ergeben, werden ggf. Maßnahmen neu aufgenommen und im jährlichen Bericht zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes berichtet. 4.1.2. Regenwasserkanalisation Im Gemeindegebiet von Weilerswist sind derzeit fünf Einleitungsbauwerke vorhandenen, an denen Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation von Trennverfahren in Oberflächengewässer eingeleitet wird. Außerdem wird Niederschlagswasser über eine zentrale Anlage in den Untergrund versickert. Alle Einleitstellen sind im beiliegenden Übersichtsplan i.M. 1:10.000 (Blatt 1) dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle sind alle Einleitstellen der Gemeinde Weilerswist zusammengefasst. Tab. 4-2: Einleitstellen der Gemeinde Weilerswist im Trennverfahren Nr. der Einleitstelle Bezeichnung Art der Einleitung E 06.01 Groß - Vernich – Zum Sportzentrum Direkteinleitung E 77.02 Metternich – Karolingerstraße Direkteinleitung E 77.03 Metternich – Pfingstmühlenweg Direkteinleitung E 77.04 Metternich – Am Ginsterweg Direkteinleitung E 77.05 Metternich – Zum Blauen Stein Direkteinleitung E 13.06 Bodenheim Versickerung 32 Kenndaten und Erlaubnisbescheide gem. § 8 WHG: Mit der Aufstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die vorliegende 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurden alle vorhandenen Einleitungsstellen erfasst, deren Kenndaten zusammengetragen und die vorliegenden Erlaubnisbescheide nach § 8 WHG zusammengestellt. Für vier Einleitstellen (E 77.02, E 77.03, E 77.04, E 77.05) liegen zum Zeitpunkt der 5. Fortschreibung gültige Erlaubnisbescheide vor. Für die Einleitstelle E 06.01 Groß-Vernich – Zum Sportzentrum hängt die Erlaubnis noch von dem Ergebnis des ausstehenden BWK-Nachweises ab. Für die Einleitstelle Bodenheim (E13.01), die momentan über keine gültige Erlaubnis verfügt, wurde ein Einleitungsantrag erarbeitet und der zuständigen Wasserbehörde vorgelegt. Das wasserrechtliche Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine zusätzliche Einleitstelle soll in Lommersum an der Walramstraße geschaffen werden (Ordn.-Nr. 25.12.01). Mit Umsetzung dieser Baumaßnahme im sechsten Fortschreibungszeitraum im Jahr 2020 soll anfallendes Niederschlagwasser über ein Mulden-Rigolen-System in den Untergrund versickert werden. Im vierten Fortschreibungszeitraum wurden von 2008 bis 2013 zur Entwässerung der neu erschlossenen Gewerbegebiete drei Retentionsbodenfilter gebaut. Mit den Retentionsbodenfiltern wurden auch drei neue Einleitstellen geschaffen:  RKB 1 / RBF 1 (Ordn.-Nr.: 20.80.02)  RKB 3 / RBF 2 (Ordn.-Nr.: 26.80.02)  RKB 4 / RBF 3 (Ordn.-Nr.: 20.76.02) Mit der Erschließung des Neubaugebietes Weilerswist-Süd wurden zur Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers das Regenklärbecken RKB 2 und vier Versickerungsbecken (E 75.1 / 75.2) errichtet. Alle drei Retentionsbodenfilter sowie die Versickerungsbecken Weilerswist-Süd wurden dem Erftverband übertragen. 4.2. Niederschlagsentwässerung der Erweiterungsflächen Im Gemeindegebiet Weilerswist wurden im Zeitraum von 2008 bis 2016 neun Erweiterungsflächen erschlossen. Südlich von Weilerswist und östlich von Groß-Vernich wurden mit den Bauabschnitten 2 – 4 Wohngebiete erschlossen. Südlich des Gewerbe- und Industriegebietes 80 wurden weitere Gewerbe- und Industrieflächen geschaffen. In Ottenheim wurde eine Gewerbefläche erschlossen. In Müggenhausen wurden mit dem 1. und 2. BA Baulücken geschlossen. Die erschlossenen Erweiterungsflächen sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst: 33 Tab. 4-3: Erschlossene Erweiterungsflächen im Zeitraum von 2008 bis 2016 Ordn.-Nr.: Bezeichnung 51.75.01 ; 21.75.01 Weilerswist - Süd; 2.BA (2. Abschnitt des Wohngebietes Weilerswist - Süd 51.76.02 ; 20.80.01 ; 20.80.02 Weilerswist (Gewerbegebietserweiterung – Teil 1; BP 69) 51.76.01 ; 20.76.01 ; 20.76.02 Weilerswist (Gewerbegebietserweiterung – Teil 2; BP 69c) 45.80.04 ; 26.80.01 Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet – BP71) 26.80.03 ; 45.80.01 Weilerswist (Erweiterung Industriegebiet – BP 66 / 66a) 51.75.02 ; 21.75.02 Weilerswist – Süd; 3.BA (3. Bauabschnitt des Wohngebietes Weilerswist – Süd) 51.75.03 ; 21.75.03 Weilerswist – Süd; 4.BA (4. Bauabschnitt des Wohngebietes Weilerswist – Süd) 33.18.01 Ottenheim – Erschließung GE Ottenheim BP 128 47.72.02 Müggenhausen – 1. und 2. BA (BP 44 + 45) Für alle o.g. Erweiterungsflächen hat die Gemeinde Weilerswist Konzepte zur Niederschlagswasserbeseitigung erstellt, Planungen erarbeitet und diese auch umgesetzt. Dabei wurde der Forderung des § 44 LWG nach einer ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung oder Direkteinleitung in ein Oberflächengewässer bei allen Plangebieten entsprochen. Notwendige wasserrechtliche Verfahren wurden im Vorfeld oder mit Erarbeitung der Detailplanung beantragt. Im Gemeindegebiet Weilerswist sind fünf weitere Erweiterungsflächen ausgewiesen. Für diese Flächen besteht derzeit kein Bedarf, weshalb die Maßnahmen in den Zeitraum der sechsten Fortschreibung verschoben werden. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen sind in der Tabelle 4-4 zusammengefasst. Tab. 4-4: Vorgesehene Erweiterungsflächen ab 2020 Ordn.-Nr.: Bezeichnung 35.08.01 Erschließung Groß-Vernich 1. BA 31.12.01 ; 31.12.02 Erschließung Lommersum 1. + 2. BA, SW-Kanal 33.14.04 Erschließung Hausweiler / Derkum 49.77.04 Metternich, Am Ginsterberg, Kindergarten SW-Kanal 16.77.01 Metternich, Am Ginsterberg, RW-Kanal 1. + 2. BA Südlich der Gewerbegebietserweiterungsflächen BP 69 c und östlich des erschlossenen Wohngebietes von Weilerswist-Süd war bislang die Erweiterungsfläche 81 vorgesehen. Da für diese Fläche kein Bedarf mehr besteht, wird sie aus dem Übersichtsplan der 5. Fortschreibung entfernt. 34 5. Entwässerung von Außenbereichen Mit Aufstellung der vierten Fortschreibung waren im Gemeindegebiet Weilerswist nur noch wenige Außenbereiche nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Eine größere Anzahl von Einzelhäusern, Gehöften oder Grundstücken sind jedoch noch nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Hierbei handelte es sich um insgesamt 78 Einzelgrundstücke. Im vierten Fortschreibungszeitraum von 2008 bis 2013 wurden zwei Baumaßnahmen umgesetzt, wodurch drei private dezentrale Kleinkläranlagen / Gruben entfallen sind. Die Anzahl konnte auf 75 nicht angeschlossene Einzelgrundstücke reduziert werden. Bei den umgesetzten Maßnahmen handelt es sich um: Tab. 5-1: Anschluss von Außenbereichen an die Kanalisation Ordn.-Nr.: Bezeichnung 45.80.01 Erweiterung Industriegebiet (BP 66, BP 66a, BP 67), SW-Kanal 51.85.01 SW-Anschluss Hovenerhof Im fünften Fortschreibungszeitraum sollen insgesamt fünf Maßnahmen umgesetzt werden. Neben der Kanalisierung in Metternich – Am Ginsterberg und der Sanierung des Ortsteils Ottenheim (mit Umschluss von Einzelgrundstücken an die SW-Kanalisation) sollen vor allem die Außenbereiche Maarweg, Schwarzmaar und Horchheim im Jahr 2017 kanalisiert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen werden künftig ca. 35 Einzelgrundstücke an die Kanalisation angeschlossen. Tab. 5-2: Geplante Kanalisierungen von Außenbereichen Ordn.-Nr.: Bezeichnung Baubeginn 33.16.01 Sanierung Ortsteil Ottenheim einschl. Hausanschlüsse 2016 47.73.01 Kanalisierung Schwazmaar 2017 46.83.01 Kanalisierung Maarweg 2017 35.10.01 Kanalisierung Horchheim 2017 49.77.05 Kanalisierung Metternich, Am Ginsterberg, SW-Anschluss 2017 Die Kanalisierung des Außenbereiches von Groß- Vernich (Ordn-Nr. 35.08.02) soll zusammen mit der Erschließungsmaßnahme (Ordn.-Nr. 35.08.01) umgesetzt werden. Da für die Erschließung der Baulücken derzeit kein Bedarf besteht, wird die Maßnahme in den sechsten Fortschreibungszeitraum verschoben. Langfristig werden im Gemeindegebiet Weilerswist ca. 35 Einzelgrundstücke verbleiben, die ihr Schmutzwasser dezentral über private Kleinkläranlagen oder Gruben beseitigen. Zur Bestandserfassung 35 wurden im September 2009 auf den betreffenden Grundstücken Ortsbegehungen durchgeführt. Dabei wurde die Art der Kleinkläranlage unterschieden in:  Geschlossene Gruben     abflusslose Gruben  Jauchegrube Vorklärung  1-Kammergrube  3-Kammergrube  2-Kammergrube  4-Kammergrube Nachreinigungsart  Tropfkörperanlage  Membranbelebungsstufe  Tauchkörperanlage  Abwasserteich  belüftetes Festbett  Filterkörper  Belebungsstufe  Pflanzenkläranlage Einleitung  Untergrundverrieselung  Gewässer / Graben  Sickerschacht  Regenwasserkanal  Straßengraben Eine Beurteilung des baulichen Zustands der Anlagen erfolgte nicht. Bei der Bestandserfassung wurden auf den 35 Grundstücken folgende Anlagen vorgefunden: 6.  14 Stück Geschlossene Gruben  14 Stück Mehrkammergruben mit Untergrundverrieselung / Sickerschacht  1 Stück Mehrkammergrube mit Einleitung in private Weiher  1 Stück Mehrkammergrube mit Tropfkörperanlage und Untergrundverrieselung Vorlage Im Jahr 2017 erfolgt für das Gemeindegebiet Weilerswist die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Mit den beigefügten Unterlagen kommt die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Weilerswist zur Vorlage. 36 Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Maßnahmentabelle