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Beschlussvorlage (Bekanntmachung Bez.Reg. Arnsberg)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
34 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
Beschlussvorlage (Bekanntmachung Bez.Reg. Arnsberg) Beschlussvorlage (Bekanntmachung Bez.Reg. Arnsberg)

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Inhalt der Datei

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Geschäftszeichen 61.05.2- 2016-2 Dortmund, den 16. März 2017 BEKANNTMACHUNG Die Tagebau Fischer Vernich GmbH (Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees) hat für die Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Abbaufeld „Vernich, 2. Erweiterung“ bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung eingereicht. Der bereits zugelassene Tagebau Vernich soll damit um ca. 18 ha nach Westen erweitert werden. Dafür sollen in der Gemeinde Weilerswist, Gemarkung Vernich, Flur 9, die Flurstücke 14 tlw., 20, 21, 24, 31 bis 33, 34 tlw., 142, 143 tlw., 172 bis 174 und 199 tlw. in Anspruch genommen werden. Zugleich soll die Abbauplanung des bereits zugelassenen Tagebaus geändert werden. Die Gewinnung der Bodenschätze soll mittels Radlader im Trockenabbauverfahren erfolgen; die Aufbereitung soll am bisherigen Standort in den bereits vorhandenen Anlagen vorgenommen werden. Die Wiedernutzbarmachung der bergbaulich in Anspruch genommenen Oberfläche soll bis Ende 2076 abgeschlossen sein. Für die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gem. §§ 57a, 57b BBergG durchzuführen. Das Vorhaben wird hiermit gem. § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) bekannt gemacht. Der Rahmenbetriebsplan mit den zugehörigen Unterlagen liegt für einen Monat in der Zeit vom 03.04.2017 bis einschließlich 02.05.2017 während der Dienststunden Mo. bis Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Di. zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Gemeinde Weilerswist, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist, Zimmer 112 zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße. 25 in 44135 Dortmund oder bei der Auslegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist, die am 16.05.2017 endet, sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die das Verfahren verzögern. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gilt auch dessen Verlängerung als Verzögerung in diesem Sinne. 5 Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen der Einwender werden deren Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem später folgenden Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Im Auftrag gez. Beckmann 6