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Beschlussvorlage (Tagebau Fischer Vernich GmbH; Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Quarzsand- und Quarzkiestagebau "Vernich, 2. Erweiterung" in der Gemeinde Weilerswist, Gemarkung Vernich, Flur 9; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
Beschlussvorlage (Tagebau Fischer Vernich GmbH; Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Quarzsand- und Quarzkiestagebau "Vernich, 2. Erweiterung" in der Gemeinde Weilerswist, Gemarkung Vernich, Flur 9; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist) Beschlussvorlage (Tagebau Fischer Vernich GmbH; Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Quarzsand- und Quarzkiestagebau "Vernich, 2. Erweiterung" in der Gemeinde Weilerswist, Gemarkung Vernich, Flur 9; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_25/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 61 28 02:011-004 Betreff Tagebau Fischer Vernich GmbH Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Quarzsandund Quarzkiestagebau "Vernich, 2. Erweiterung" in der Gemeinde Weilerswist, Gemarkung Vernich, Flur 9; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 04.05.2017 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die folgende Stellungnahme: Die Bezirksregierung Arnsberg wird aufgefordert, auf einen Ausgleich im Vorhabenbereich soweit wie möglich zu verzichten, da der Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilerswist dort keine Ausgleichsflächen vorsieht, sondern es sich um „Flächen für die Landwirtschaft“ handelt. Nach dem Abschluss der ordnungsgemäßen Verfüllung sind die Flächen wieder für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Weilerswist und der Kreis Euskirchen sind bei der Abwicklung von Ausgleich über ein „Waldökokonto“ gerne behilflich. Weiter sollte die „Schalltechnische Immissionsprognose“ noch einmal überprüft werden. Richtig dargestellt sind die Ausweisungen westlich der Bahnlinie, betreffend die Bebauungspläne Nr. 84 und 88. Hier gelten gemäß TA-Lärm die MI/MD-Werte. Östlich der Bahnlinie bzw. nördlich der geplanten Erweiterungsfläche gilt derzeit noch der Flächennutzungsplan mit der Ausweisung „W“. Die vorhandene (Wohn-)Bebauung lässt ein MD-Gebiet nicht erkennen, daher müssten hier die Werte für ein „Allgemeines Wohngebiet“ angesetzt werden. Eine solche nochmalige Überprüfung kann der Bezirksregierung Arnsberg auch im Hinblick auf die Forderungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner (Unterschriftsliste liegt der Bezirksregierung Arnsberg vor) nur empfohlen werden. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Gemeinde Weilerswist mit Schreiben vom 16.03.2017 gebeten, die Unterlagen zur 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans „Tagebau Fischer“ zu den die Gemeinde betreffenden Belange prüfen und eine Stellungnahme bis zum 12. Mai 2017 abzugeben (die Kurzbeschreibung des Vorhabens ist der beigefügten Bekanntmachungsanordnung zu entnehmen). Tagebau Fischer Vernich GmbH Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Quarzsand- und Quarzkiestagebau "Vernich, 2. Erweiterung" in der Gemeinde Weilerswist, Gemarkung Vernich, Flur 9; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist Seite 2 von 2 Wichtig bei dieser Prüfung ist die Beschränkung auf die gemeindlichen Belange. Das geplante Erweiterungsvorhaben wird nach Bergrecht beantragt, so dass nur sehr eingeschränkt gemeindliche Belange betroffen sind. Insbesondere kann die Gemeinde ein solches Vorhaben – auch wenn es für die Anwohnerinnen und Anwohner natürlich sehr von Vorteil wäre – nicht stoppen oder verhindern. Zur Information haben die Fraktionen das Schreiben der „Anwohnerinitiative“ mit Unterschriftenliste an die Bezirksregierung Arnsberg erhalten. Zur Klarstellung weise ich nochmals darauf hin, dass im Fall von Vorhaben nach Bergrecht die gemeindlichen Ausweisungen von Konzentrationszonen zum Abbau von Sanden und Kiesen im Flächennutzungsplan nicht entgegen gehalten werden können. Dies gilt ausschließlich für Vorhaben nach Abgrabungsrecht (Genehmigungsbehörde Kreis Euskirchen). HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 25.04.2017 Aufgestellt gez. Reichwaldt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)