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Beschlussvorlage (Erweiterung der Grundschule Metternich)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
Beschlussvorlage (Erweiterung der Grundschule Metternich) Beschlussvorlage (Erweiterung der Grundschule Metternich)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_28/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 65 12 00:008 Betreff Erweiterung der Grundschule Metternich Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 04.05.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 18.05.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Rat die Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sowie das Aufstellungsverfahren für einen entsprechenden Bebauungsplan einzuleiten Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Nachdem sich die „Schulkommission“ mit den örtlichen Gegebenheiten für eine mögliche Erweiterung der Grundschule Metternich vertraut gemacht hat, empfiehlt die Bürgermeisterin, die erforderlichen Planungsänderungsverfahren so schnell wie möglich einzuleiten. (Einleitungsbeschlüsse und sowie die Beauftragung der Planungsverfahren könnten in der nächsten Ratssitzung erfolgen). Vom diskutierten Anbau in Hanglage wird aus folgenden Gründen Abstand genommen. Die Kosten sind nicht nur schwer einzuschätzen, sondern liegen hanglagenbedingt 2-3-fach so hoch wie bei einem autarken ebenerdigen Neubau im Schulhofbereich. Im Fall des Anbaus würde der komplette Untergeschossbereich für ca. drei oder mehr Monate gar nicht genutzt werden können. In dieser Bauphasenzeit würde auch die Kita sehr in Mitleidenschaft gezogen werden, da der gesamte Bau über den Außenbereich der Kita durchgeführt werden müsste. Daneben ist es ebenfalls zu berücksichtigen, dass eine solche Baumaßnahme nicht nur in den Ferien durchgeführt werden kann, so dass auch im betroffenen Gebäude mit Unterrichtsstörungen gerechnet werden muss. Darüber hinaus muss im Anbaufall auch noch geprüft werden, ob dieser nicht Auswirkungen auf das Restgebäude hat und dieses nach neuester Energieeinsparverordnung mit ertüchtigt werden muss. Erweiterung der Grundschule Metternich Seite 2 von 2 Demgegenüber steht bei Änderung des Planungsrechts natürlich die Verfahrensdauer an erster nachteiliger Stelle (ca. ein Jahr) und der OGS-Betrieb kann dann nur über die bestehenden Räume verfügen. Allerdings hätte die Schaffung von komplettem Planungsrecht auch den Vorteil, dass die bestehende Schule rechtlich eindeutig gesichert wäre und letztendlich bei weiteren Erweiterungen das derzeit bestehende „Nichtvorhandensein“ von „Schulplanungsrecht“ nicht mehr entgegen gehalten werden könnte. Die möglichen Baukosten betragen nach derzeitigem Kostenstand „nur“ ca. 1.500,00 EUR je m² Grundfläche, wohingegen die An- und Umbaukosten weit mehr als das Doppelte betragen werden. Die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplankosten sollten hier nicht entgegengehalten werden und wenn nur anteilig -, da die gesamte Schule rechtlich abgesichert würde. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 25.04.2017 Aufgestellt gez. Reichwaldt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)