Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_28/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
65 12 00:008
Betreff
Erweiterung der Grundschule Metternich
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
04.05.2017
Rat der Gemeinde Weilerswist
18.05.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Rat die Einleitung eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sowie das Aufstellungsverfahren für einen entsprechenden Bebauungsplan einzuleiten
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Nachdem sich die „Schulkommission“ mit den örtlichen Gegebenheiten für eine mögliche Erweiterung der Grundschule Metternich vertraut gemacht hat, empfiehlt die Bürgermeisterin, die erforderlichen Planungsänderungsverfahren so schnell wie möglich einzuleiten. (Einleitungsbeschlüsse
und sowie die Beauftragung der Planungsverfahren könnten in der nächsten Ratssitzung erfolgen).
Vom diskutierten Anbau in Hanglage wird aus folgenden Gründen Abstand genommen. Die Kosten
sind nicht nur schwer einzuschätzen, sondern liegen hanglagenbedingt 2-3-fach so hoch wie bei
einem autarken ebenerdigen Neubau im Schulhofbereich. Im Fall des Anbaus würde der komplette
Untergeschossbereich für ca. drei oder mehr Monate gar nicht genutzt werden können. In dieser
Bauphasenzeit würde auch die Kita sehr in Mitleidenschaft gezogen werden, da der gesamte Bau
über den Außenbereich der Kita durchgeführt werden müsste. Daneben ist es ebenfalls zu berücksichtigen, dass eine solche Baumaßnahme nicht nur in den Ferien durchgeführt werden kann, so
dass auch im betroffenen Gebäude mit Unterrichtsstörungen gerechnet werden muss. Darüber
hinaus muss im Anbaufall auch noch geprüft werden, ob dieser nicht Auswirkungen auf das Restgebäude hat und dieses nach neuester Energieeinsparverordnung mit ertüchtigt werden muss.
Erweiterung der Grundschule Metternich
Seite 2 von 2
Demgegenüber steht bei Änderung des Planungsrechts natürlich die Verfahrensdauer an erster
nachteiliger Stelle (ca. ein Jahr) und der OGS-Betrieb kann dann nur über die bestehenden Räume
verfügen. Allerdings hätte die Schaffung von komplettem Planungsrecht auch den Vorteil, dass die
bestehende Schule rechtlich eindeutig gesichert wäre und letztendlich bei weiteren Erweiterungen
das derzeit bestehende „Nichtvorhandensein“ von „Schulplanungsrecht“ nicht mehr entgegen gehalten werden könnte.
Die möglichen Baukosten betragen nach derzeitigem Kostenstand „nur“ ca. 1.500,00 EUR je m²
Grundfläche, wohingegen die An- und Umbaukosten weit mehr als das Doppelte betragen werden.
Die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplankosten sollten hier nicht entgegengehalten werden und wenn nur anteilig -, da die gesamte Schule rechtlich abgesichert würde.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 25.04.2017
Aufgestellt
gez. Reichwaldt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)