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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
07.03.17, 18:01
Aktualisiert
14.04.17, 18:00
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_5/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 2 20 20 10 Betreff Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 16.03.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Gemeinderat beschließt die der Beschlussvorlage V_5/2017 1. Ergänzung beigefügte Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2017. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 noch nicht bekanntgemacht ist, befindet sich die Gemeinde z.Zt. in der sog. vorläufigen Haushaltswirtschaft. § 82 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erlaubt der Gemeinde in dieser Zeit eine sachgerechte Weiterführung ihrer Haushaltswirtschaft. Diese ist dabei jedoch auf das notwendige Maß beschränkt. Das bedeutet, dass die Gemeinde die im Haushaltsplan veranschlagten Ermächtigungen nicht in vollem Umfang bewirtschaften kann. Die Gemeinde darf nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Gemeinde darf in der vorläufigen Haushaltswirtschaft Kredite nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde aufnehmen. Grundsätzlich darf sie dabei Kredite bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. Ausnahmsweise kann der in § 82 Abs. 2 GO NRW festgelegte Kreditrahmen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn es anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde kommen würde. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 Seite 2 von 3 Dem Antrag auf Genehmigung ist eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Zur Sicherung seines Budgetrechts ist die Dringlichkeitsliste vom Rat zu beschließen. Die Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen ist erforderlich, um die Unaufschiebbarkeit der für die Kreditaufnahme zugrunde liegenden Maßnahmen transparent zu machen. Bekanntermaßen hat der Rat in seiner Sitzung am 17.11.2016 im Vorgriff auf den Haushalt 2017 die Erweiterung der Kita Lommersum und die Aufnahme der Maßnahme in die InvestionsDringlichkeitsliste mit Priorität 1 beschlossen. Die Maßnahme wird mit einem Betrag von 550.000,00 € in die Liste aufgenommen. Weiterhin hat der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2016 im Vorgriff auf den Haushalt 2017 den Anbau Kita Vernich und die Aufnahme der Maßnahme in die Investions-Dringlichkeitsliste mit Priorität 2 beschlossen. Durch den Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 09.02.2017 (Neubau Kita Weilerswist Süd Bernhard-Thywissen-Straße) verbleibt aus diesem Vorgriff auf den Haushalt 2017 nur ein Personalraum für die Kita mit einem Betrag von 100.000,00 €. Bei einer Begehung der Kita Kirchtal am 16.02.2017 mit dem Landschaftsverband, der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen und dem DRK wurde vereinbart, dass hinsichtlich des Raumprogramms für die Gruppenform II ein Differenzierungsraum zur Verfügung gestellt werden soll. Da sich direkt neben dem Gruppenraum der derzeitige Personalraum befindet, ist vorgesehen, diesen künftig als Differenzierungsraum zu nutzen und das Gebäude um einen neuen Personalraum zu erweitern. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2017 im Vorgriff auf den Haushalt 2017 den Neubau einer Kita in Weilerswist Süd Bernhard-Thywissen-Straße und die Aufnahme der Maßnahme in die Investions-Dringlichkeitsliste mit Priorität 3 beschlossen. Die Maßnahme wird mit einem Betrag von 500.000,00 € (Anteil Gemeindhaushalt) in die Investitions-Dringlichkeitsliste aufgenommen. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja X nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.03.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)