Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
07.03.17, 18:01
Aktualisiert
14.04.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_5/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 2
20 20 10
Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
16.03.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gemeinderat beschließt die der Beschlussvorlage V_5/2017 1. Ergänzung beigefügte Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2017.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 noch nicht bekanntgemacht ist, befindet sich
die Gemeinde z.Zt. in der sog. vorläufigen Haushaltswirtschaft. § 82 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erlaubt der Gemeinde in dieser Zeit eine sachgerechte Weiterführung ihrer Haushaltswirtschaft. Diese ist dabei jedoch auf das notwendige Maß beschränkt.
Das bedeutet, dass die Gemeinde die im Haushaltsplan veranschlagten Ermächtigungen nicht in
vollem Umfang bewirtschaften kann. Die Gemeinde darf nur Aufwendungen entstehen lassen und
Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Gemeinde darf in der vorläufigen Haushaltswirtschaft Kredite nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde aufnehmen. Grundsätzlich darf sie dabei Kredite bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. Ausnahmsweise kann der in § 82 Abs. 2 GO NRW festgelegte Kreditrahmen mit Genehmigung der
Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn es anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt
zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde kommen würde.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017
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Dem Antrag auf Genehmigung ist eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen
unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Zur Sicherung seines Budgetrechts ist die Dringlichkeitsliste vom Rat zu beschließen. Die Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen ist erforderlich, um die Unaufschiebbarkeit der für die Kreditaufnahme zugrunde liegenden
Maßnahmen transparent zu machen.
Bekanntermaßen hat der Rat in seiner Sitzung am 17.11.2016 im Vorgriff auf den Haushalt 2017
die Erweiterung der Kita Lommersum und die Aufnahme der Maßnahme in die InvestionsDringlichkeitsliste mit Priorität 1 beschlossen. Die Maßnahme wird mit einem Betrag von
550.000,00 € in die Liste aufgenommen.
Weiterhin hat der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2016 im Vorgriff auf den Haushalt 2017 den Anbau Kita Vernich und die Aufnahme der Maßnahme in die Investions-Dringlichkeitsliste mit Priorität
2 beschlossen. Durch den Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 09.02.2017 (Neubau Kita
Weilerswist Süd Bernhard-Thywissen-Straße) verbleibt aus diesem Vorgriff auf den Haushalt 2017
nur ein Personalraum für die Kita mit einem Betrag von 100.000,00 €.
Bei einer Begehung der Kita Kirchtal am 16.02.2017 mit dem Landschaftsverband, der Abteilung
Jugend und Familie des Kreises Euskirchen und dem DRK wurde vereinbart, dass hinsichtlich des
Raumprogramms für die Gruppenform II ein Differenzierungsraum zur Verfügung gestellt werden
soll. Da sich direkt neben dem Gruppenraum der derzeitige Personalraum befindet, ist vorgesehen, diesen künftig als Differenzierungsraum zu nutzen und das Gebäude um einen neuen Personalraum zu erweitern.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2017 im Vorgriff auf den Haushalt 2017 den
Neubau einer Kita in Weilerswist Süd Bernhard-Thywissen-Straße und die Aufnahme der Maßnahme in die Investions-Dringlichkeitsliste mit Priorität 3 beschlossen. Die Maßnahme wird mit
einem Betrag von 500.000,00 € (Anteil Gemeindhaushalt) in die Investitions-Dringlichkeitsliste aufgenommen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Investitions-Dringlichkeitsliste gem § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
X nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.03.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)