Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
205 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
07.03.17, 18:01
Aktualisiert
14.04.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSSVORLAGE
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
Drucksachen Nr.
V_5/2017 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 2
20 20 10
Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
Hier: Beschlussfassung
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
16.03.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschlusses vom 16.03.2017 fasst der
Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Den in der Veränderungsliste (Anlage zur Beschlussvorlage V_5/2017 2. Ergänzung) aufgeführten und den darüber hinausgehenden vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen des Haushaltsentwurfs 2017,
der Investitions-Dringlichkeitsliste (Anlage zur Beschlussvorlage V_5/2017 1. Ergänzung) und
den darüber hinausgehenden vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen und
Ergänzungen
und der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023
wird zugestimmt.
2. Die Haushaltssatzung 2017 wird wie folgt verabschiedet:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
__________ €
__________ €
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Beschlussfassung
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__________ €
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
__________ €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
__________ €
__________ €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
__________ €
__________ €
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
__________ €
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
__________ €
festgesetzt.
Die §§ 5 bis 8 bleiben gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2017 unverändert.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 wurde dem Gemeinderat gem. §
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Beschlussfassung
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80 Abs. 2 GO NRW am 09.02.2017 vorgelegt und zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Anträge, die die Änderung einzelner Haushaltspositionen zum Inhalt haben oder sich auf die Höhe
einzelner Haushaltspositionen auswirken, wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2017 beraten.
Die Investitions-Dringlichkeitsliste wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2017 vorgelegt und von diesem beraten.
Das vom Rat am 16.05.2013 verabschiedete Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013 bis
2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen mit Verfügung vom 20.09.2013
genehmigt. Die Genehmigung enthält u.a. folgende Nebenbestimmungen:
Die Gemeinde Weilerswist hat konsequent alle Möglichkeiten zur Erzielung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen Abständen auf mögliche
Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistungen nicht aufgegeben werden
sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu untersuchen.
Die bereits begonnenen Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen. Die aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur Wiedererlangung eines
nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen.
Entsprechend der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung gem. § 77 Abs . 2 GO ist die
Erhebung spezieller Entgelte (Gebühren, Beiträge) in der Haushaltssicherung besonders
ernsthaft zu prüfen.
Ergänzend führt die Aufsichtsbehörde aus:
Vor diesem Hintergrund weise ich darauf hin, dass mit der Genehmigung des HSK das Ende des
Konsolidierungszeitraums verbindlich auf das Haushaltsjahr 2023 festgelegt wird. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z. B. bei nicht absehbaren und von der
Kommune nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK ist in den
Folgejahren bis zum Ausgleichsjahr fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des fortgeschriebenen HSK ist in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen zu entscheiden.
Mit der Genehmigung des HSK hat die Kommunalaufsicht das Ende des Konsolidierungszeitraums
somit verbindlich auf das Haushaltsjahr 2023 festgelegt. Ein Herausschieben dieses Endzeitpunktes ist grundsätzlich nicht möglich. Das von der Aufsichtsbehörde genehmigte HSK ist in den
Folgejahren bis zum Ausgleichsjahr jährlich fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des
fortgeschriebenen HSK wird von der Aufsichtsbehörde in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen neu entschieden. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre jährliche
Haushaltsplanung so zu gestalten hat, dass der Haushaltsausgleich (die „schwarze Null“) im Jahre
2023 gewährleistet ist. Ansonsten wird sie für das fortgeschriebene HSK keine Genehmigung erhalten und sich wieder den Restriktionen der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterwerfen müssen.
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 und die 3. Fortschreibung des HSK 2013 bis 2023 trägt
dieser Forderung Rechnung. Wie u.a. auf Seite 65 des Haushaltsentwurfs zu sehen ist, ist im Jahre 2023 wieder mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen.
Wie an verschiedenen Stellen des Vorberichts zum Haushaltsplan 2017 aufgezeigt wird, wirken
viele Faktoren auf die jährliche Haushaltsplanung der Gemeinde ein. Die meisten sind jedoch
durch die Gemeinde gar nicht beeinflussbar. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass je weiter
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Beschlussfassung
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die Planung in die Zukunft geht, sie immer unsicherer wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist
eine jährliche Fortschreibung des HSK notwendig.
Auch wenn die durch die Veränderungslisten vorgeschlagenen Anpassungen im Haushaltsplan
2017 und im HSK 2013 bis 2023 beschlossen werden, kann nach derzeitigen Berechnungen ein
Haushaltsausgleich in 2023 sichergestellt werden.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
X nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.03.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)