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Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
184 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
31.01.17, 18:02
Aktualisiert
27.03.17, 10:36
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_6/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 1 Betreff Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 09.02.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 27.04.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist berät den beigefügten Entwurf der neuen Hauptsatzung der Gemeinde Weilerswist, welcher in der Ratssitzung vom 09.02.2017 unter TOP 11 vorabgestimmt wurde und beschließt, welche Ausschussvorsitzenden entschädigt werden. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Seit dem 01.01.2017 besteht durch die Änderung der Gemeindeordnung ein Anspruch aller Ausschussvorsitzenden nach § 46 Nr. 2 GO NRW i.V.m dem § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 211,90 €. Ausgenommen von dieser Regelung ist durch § 46 Nr. 2 GO NRW der Wahlprüfungsausschuss. Ebenso fallen laut Gesetzesbegründung der Hauptausschuss sowie der Wahlausschuss nicht unter diese Regelung, da diese Ausschüsse per Gesetz mit dem Hauptverwaltungsbeamten als Vorsitzenden besetzt werden müssen. Nach dem neuen § 46 Satz 2 GO NRW kann in der Hauptsatzung festgelegt werden, dass „weitere Ausschüsse“ von der Regelung der Zahlung von Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ausgenommen werden können. Demnach können die Kommunen unter Abwägung des Aufwands des einzelnen Ausschussvorsitzenden, etwa unter Zugrundelegung der Häufigkeit und Länge der Ausschusssitzungen, zu der Erkenntnis kommen, weitere Ausschüsse bzw. alle Ausschüsse von der Regelung der Zahlung von Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende auszunehmen. Demnach sollte der Rat eine Entscheidung treffen, ob a) an alle Ausschussvorsitzenden (Gemeindeentwicklung und Infrastruktur, Bildung, Jugend und Soziales, Abwasserbeseitigung und Entsorgung sowie Rechnungsprüfungsausschuss) oder an einzelne Ausschussvorsitzende ab dem 01.01.2017 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 211,90 € gezahlt werden soll oder ob Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende Seite 2 von 2 b) eine Änderung der Hauptsatzung herbeigeführt werden soll, wonach auf eine zusätzliche Entschädigung aller oder einzelner Ausschussvorsitzenden verzichtet werden soll. Die zusätzlich entstehenden Kosten belaufen sich bezogen auf die in Betracht kommenden vier Ausschussvorsitzenden auf insgesamt 10.171,20 € jährlich (211,90 € x 12 Monate x 4). Es wird empfohlen eine entsprechende Regelung in die Hauptsatzung der Gemeinde Weilerswist aufzunehmen. Der Entwurf für eine neue Hauptsatzung ist dieser Vorlage beigefügt und wird in der Ratssitzung am 09.02.2017 unter dem Tagesordnungspunkt 11 diskutiert und abgestimmt. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 10.171,20 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt 10.171,20 € ja nein 11.111.010 / 5421101 nicht relevant 53919 Weilerswist, den 31.01.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)