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Beschlussvorlage (Anlage 2 -Textteil-)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
159 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00
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Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Textteil zum Bebauungsplan Nr. 81 - 9. Änderung Stand: 17.03.2017 1 Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Bebauungsplan Nr. 81 – 9. Änderung TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gemäß § 9 und § 9a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)) 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) - § 4 BauNVO Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind alle im § 4 (3) BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen  Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes  Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe  Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen  Nr. 4 Gartenbaubetriebe  Nr. 5 Tankstellen nach § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans und somit nicht zulässig. 2. Garagen, Carports und Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 (6) BauNVO) Alle notwendigen Garagen, Carports und Stellplätze sind, sofern nicht im Bebauungsplan besonders festgesetzt, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. im seitlichen Grenzabstand zulässig. Ausnahmsweise können einzelne Stellplätze in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche gestattet werden. 3. Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO) Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nur bis zu einer Größe von 30 cbm umbauter Raum zulässig. B KENNZEICHNUNG (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) 1. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T, gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006); Karte zur DIN 4149. Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Textteil zum Bebauungsplan Nr. 81 - 9. Änderung Stand: 17.03.2017 2 In der DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten, Ausgabe April 2005, zu erwerben beim Beuth-Verlag GmbH, Berlin) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Diese sind zu berücksichtigen. C HINWEISE 1. Bodendenkmale Es wird auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) und hier insbesondere auf die §§ 15 und 16 DSchG hingewiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. Kampfmittelfunde Bei Kampfmittelfunden im Plangebiet während der Erd-/Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. 3. Wasserschutzgebiet Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der Zone III B des geplanten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage ErftstadtDirmerzheim. Siehe hierzu in der Begründung unter Punkt 6.6.1. 4. DIN-Normen DIN-Normen, auf die in diesem Textteil zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden in der Gemeindeverwaltung Weilerswist, im Fachbereich Planen und Bauen, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 5. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Grundwasserabsenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau. In Folge der bergmännischen Sümpfung kommt es zu Grundwasserabsenkungen bzw. zu Druckentspannungen der Grundwasserleiter, so dass während der Betriebszeit der rheinischen Braunkohlentagebaue sümpfungsbedingte Bodenbewegungen auftreten, die u.a. zu Senkungen und zur Schiefstellung der Geländeoberfläche führen können. Bei den anstehenden Planungen sollte daher berücksichtigt werden, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist – Ortsteil Großvernich Textteil zum Bebauungsplan Nr. 81 - 9. Änderung Stand: 17.03.2017 3 Eine Zunahme der Beeinflussung durch steigende Grundwasserstände im Planungsgebiet ist nicht auszuschließen. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen wird sich ein Grundwasseranstieg einstellen, der erneut Bodenbewegungen zur Folge haben kann. 6. Aufhebung bisheriger Festsetzungen Mit der Rechtsverbindlichkeit dieser 9. Bebauungsplanänderung treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 81 und sonstige ihm entgegenstehende Festsetzungen, betreffend den Geltungsbereich der 9. Bebauungsplanänderung, außer Kraft.