Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
27.03.17, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_19/2015 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
FB 6 - H
Betreff
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich MartinLuther-Str./ Ecke Uhlandstr.
- 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2
und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs
- 2. Satzungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
30.03.2017
Rat der Gemeinde Weilerswist
27.04.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und Hinweise und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 19/2015 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu.
Abstimmergebnis:
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 der
Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung.
Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 19/2015 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung,
Textteil, Planzeichnung) bei.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr.
- 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs
- 2. Satzungsbeschluss
Seite 2 von 3
In seiner Sitzung am 11.06.2015 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur der
Gemeinde Weilerswist den Beschluss für die Durchführung der 9. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 81 gefasst.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 betrifft die Grundstücke Gemarkung Vernich, Flur 2,
Nrn. 1014 und 1015, Ecke Martin-Luther-Straße / Uhlandstraße.
Die überbaubare Fläche wird in Richtung Uhlandstraße erweitert um somit eine bessere bauliche
Grundstücksnutzung zu erreichen.
Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 09.02.2017 bis 15.03.2017 durchgeführt. Die gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 30.01.2017.
Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen und Hinweisen entsprechend des Vorschlags des Städteplan
ers Stellung zu nehmen und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlage 2) zu fassen.
Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen und Hinweise werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt.
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr.
- 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs
- 2. Satzungsbeschluss
Seite 3 von 3
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 17.03.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeister
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)