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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr. -Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
27.03.17, 10:36
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr.
-Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr.
-Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr.
-Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_19/2015 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 6 FB 6 - H Betreff 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich MartinLuther-Str./ Ecke Uhlandstr. - 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - 2. Satzungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 30.03.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 27.04.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und Hinweise und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 19/2015 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmergebnis: 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 der Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung. Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 19/2015 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung, Textteil, Planzeichnung) bei. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr. - 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - 2. Satzungsbeschluss Seite 2 von 3 In seiner Sitzung am 11.06.2015 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur der Gemeinde Weilerswist den Beschluss für die Durchführung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 gefasst. Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 betrifft die Grundstücke Gemarkung Vernich, Flur 2, Nrn. 1014 und 1015, Ecke Martin-Luther-Straße / Uhlandstraße. Die überbaubare Fläche wird in Richtung Uhlandstraße erweitert um somit eine bessere bauliche Grundstücksnutzung zu erreichen. Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 09.02.2017 bis 15.03.2017 durchgeführt. Die gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 30.01.2017. Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen und Hinweisen entsprechend des Vorschlags des Städteplan ers Stellung zu nehmen und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlage 2) zu fassen. Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen und Hinweise werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich Martin-Luther-Str./ Ecke Uhlandstr. - 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - 2. Satzungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 17.03.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeister Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)