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Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00
Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_17/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 61 26 09:072 7. Änderung Betreff 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 30.03.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist und beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Er beschließt, die Beteiligung durch die   öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 beschlossen, zur Erweiterung des Platzangebots der Kindertagesstätten in Weilerswist Süd an der Bernhard-Thywissen-Straße eine viergruppige Kindertagesstätte in Modulbauweise analog zur Ausführung in der Bertha-Benz-Straße zu errichten. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch Seite 2 von 2 Der ausgewählte Standort liegt im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist eine Änderung der bisherigen Ausweisungen erforderlich. Bisher war in diesem Bereich Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Stattdessen ist aufgrund der geplanten Errichtung der Kindertagesstätte in Modulbauweise die Festsetzung der geschlossenen Bauweise erforderlich. Außerdem wird nur noch eine überbaubare Fläche festgesetzt, um eine größtmögliche Flexibilität der Bebauung zu ermöglichen. Durch den Bau der weiteren viergruppigen Kindertagesstätte gegenüber der bereits bestehenden achtgruppigen Kindertagesstätte entfallen bisher genutzte Parkflächen. Es entsteht ein enormer Parkplatzbedarf in diesem Quartier. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird auf der Ostseite der Bernhard-ThywissenStraße ein Parkstreifen zur Queraufstellung ausgewiesen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja ca. 3.000,00€ Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ja nein über Treuhandkonto nicht relevant 53919 Weilerswist, den 21.03.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)