Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_17/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
61 26 09:072 7. Änderung
Betreff
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im
Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße;
Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens
gemäß § 13 Baugesetzbuch
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
30.03.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur 7.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist und beschließt die Einleitung
des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne die Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Er beschließt, die Beteiligung durch die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 beschlossen, zur Erweiterung des Platzangebots der
Kindertagesstätten in Weilerswist Süd an der Bernhard-Thywissen-Straße eine viergruppige Kindertagesstätte in Modulbauweise analog zur Ausführung in der Bertha-Benz-Straße zu errichten.
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd,
Bernhard-Thywissen-Straße;
Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch
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Der ausgewählte Standort liegt im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist eine Änderung der bisherigen Ausweisungen erforderlich. Bisher war in diesem Bereich Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Stattdessen ist
aufgrund der geplanten Errichtung der Kindertagesstätte in Modulbauweise die Festsetzung der
geschlossenen Bauweise erforderlich. Außerdem wird nur noch eine überbaubare Fläche festgesetzt, um eine größtmögliche Flexibilität der Bebauung zu ermöglichen. Durch den Bau der weiteren viergruppigen Kindertagesstätte gegenüber der bereits bestehenden achtgruppigen Kindertagesstätte entfallen bisher genutzte Parkflächen. Es entsteht ein enormer Parkplatzbedarf in diesem
Quartier. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird auf der Ostseite der Bernhard-ThywissenStraße ein Parkstreifen zur Queraufstellung ausgewiesen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
ca. 3.000,00€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
über Treuhandkonto
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 21.03.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)