Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
589 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_13/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
61 40 00:004
Betreff
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch
Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf
des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
30.03.2017
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur spricht sich für die Ausweitung des
kreisweiten Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten 1, 2b und 3 aus.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Kreistag Euskirchen hat am 14.12.2016 den Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen beschlossen und damit das formale Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die Gemeinde Weilerswist ist aufgefordert, bis 10. Februar 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund des späten Sitzungstermins wurde die Frist bis zum 31.03.2017 verlängert.
Dieser umfangreiche Entwurf wird den Fraktionen per Mail sowie in Papierform zur Verfügung gestellt.
Herr Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - wird den Entwurf des
Nahverkehrsplans in der Sitzung vorstellen und erläutern.
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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Der Kreis Euskirchen hat nachstehend die für Weilerswist wesentlichen Punkte in komprimierter
Fassung dargestellt:
Hintergrund und Aufstellungsanlass NVP Kreis Euskirchen
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Nordrhein-Westfahlen die Kreise und kreisfreien
Städte zuständig. Diese sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der u.a. die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes definiert.
Die ersten beiden Nahverkehrspläne hat der Kreis Euskirchen in den Jahren 1997 und 2005 beschlossen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Fortschreibung des Bedienungsstandards. Eine weitere
Fortschreibung ist nicht an Fristen gebunden, sondern hat bei Bedarf zu erfolgen.
Dieser Bedarf ergab sich aufgrund der nachfolgend aufgeführten Entwicklungen:
- Veränderungen im Bereich Schülerverkehr (SchülerTicket Einführung, Veränderung Schullandschaft)
- Ergebnisse der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung
- Folgen des demographischen Wandels
- Höhere Bedeutung des Tourismus im Kreis Euskirchen
- Vorgaben für eine Vergabe der Verkehrsleistungen
- Vorgaben im PBefG zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV
Bearbeitung der Fortschreibung NVP Kreis Euskirchen
Gemäß ÖPNVG NRW soll der NVP den Rahmen der vom Aufgabenträger angestrebten Entwicklung aufzeigen. Die Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen geht darüber hinaus: Ein Großteil
der dargelegten Maßnahmenkonzepte ist detailliert und nahezu umsetzungsreif.
Im Verlauf der nächsten Jahre sollen die im NVP dargestellten noch offenen Prüfaufträge bearbeitet und zur Beschlussfassung/Umsetzung vorgelegt werden. Für diese Projekte wird sowohl auf
kommunaler als auch auf Kreisebene ein erneutes Beteiligungsverfahren und eine projektbezogene Beschlussfassung erfolgen. Die beschlossenen Maßnahmen werden dann Bestandteil des
NVP. Dieser wird mit der Umsetzung der zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Maßnahmen fortgeschrieben werden.
Während der Erarbeitung des NVP wurden folgende wesentliche Maßnahmen bereits bearbeitet
bzw. umgesetzt:
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
Maßnahmen
Anbindung Gewerbegebiete
Korridor 802/842
Optimierung Höhengebiet BAM
Verbindung Kommern-Mechernich
Standard Linien 826/827
Touristisches Mobilitätskonzept
Wanderbus
Korridorfahrpläne Nationalpark
Fahrradbus/-beförderung
Fahrradverleihsystem
Erarbeitung Halstellenkataster
Gutachten Schülerbeförderung PGV
TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte
Einsatz Linienbusse Berufsverkehr
Linie 807
Neustrukturierung 821, 835
Vereinbarung Linie 869
Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber
Anbindung Freizeiteinrichtungen
Gespräche Schülerverkehrsleitlinie
Bürgerbus - Bürgertaxi
Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel
Anbindung Frühzug Linie 829
Anbindung Frühzug Linie 985
Vereinheitlichung Spätverkehre
Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt
Weilerswist Linien 805, 806, 986
Dialogmarketing
Anbindung Kommern-Süd/Katzvey
Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich
Ringlinie Blankenheim
Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim
grenzüberschreitende Linien
Konzept Verdichtung Linie 829
Verbindung Thürne - Rheinbach
Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett
kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration
Zülpich-Konzept
Neukonzept Bedienungsstandard
Konzept Blankenheim/Nettersheim
ÖPNV Nordeifelwerkstätten
HH-Befragung
2012
2014
2015
2016
2017
♦
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♦
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♦ ♦
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♦
♦
♦
♦
2012
♦ Umsetzung
Bearbeitung
2013
2013
2014
2015
2016
2017
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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Inhalte des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte des NVP anhand der Kapitel beschrieben. Dabei ist zu
beachten, dass die Kapitel 1 bis 8 die Rahmenvorgaben und das jetzige Angebot beinhalten. Die
für die zukünftige ÖPNV-Entwicklung relevanten und wichtigen Kapitel sind die Kapitel 9 bis 11.
Kapitel 1: Grundlagen zur Aufstellung des NVP Kreis Euskirchen
Dieses Kapitel enthält Angaben zum Aufstellungsanlass, zur Bedeutung sowie zu den Inhalten des
NVP. Zudem werden das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren und die zukünftige NVPFortschreibung erläutert.
Kapitel 2: Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel werden die gesetzlichen Grundlagen sowie thematisch relevante andere Planungen des Kreises Euskirchen dargelegt.
Kapitel 3: Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur
Bestandteile sind: Entwicklung und aktuelle Raum- und Siedlungsstruktur, Bevölkerung, Schulstandorte und Schülerzahlen, Arbeitsplätze und Pendlerströme, sowie Freizeit, Naherholung und
Tourismus
Kapitel 4: ÖPNV-Strukturen
In diesem Kapitel ist dargelegt, wie der ÖPNV und SPNV im Kreis Euskirchen organisiert sind.
Eine Auflistung aller Linien mit zugehörigen Aufgabenträgern ist enthalten. Es folgen Angaben zu
den im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen und Konzessionen je Linie.
Kapitel 5: Finanzierung des ÖPNV
Dieses Kapitel enthält Angaben zur Finanzierung des ÖPNV. Thematisiert werden das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen, die ÖPNV-Umlage sowie die Landesfördermittel.
Kapitel 6: Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot
Eine Bestandsaufnahme des SPNV und straßengebundenen ÖPNV sowie der Verkaufsstellen,
Tarifstruktur und Verknüpfung der Verkehrsträger sind in diesem Kapitel enthalten. Es werden
Aussagen zu den verschiedenen Bedienungsformen, insbesondere zum neuen TaxiBusPlus und
zum Schülerverkehr, getroffen. Die wesentlichen Änderungen im ÖPNV-Angebot der letzten Jahre
werden in einer Anlage aufgelistet.
Kapitel 7: Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot
In diesem Kapitel wird eine Zustandsbewertung des ÖPNV anhand der Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität vorgenommen. Anschließend werden die in der Haushaltsbefragung identifizierten Nachfragepotenziale mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgeglichen. Daraus ableitend werden Handlungsbedarfe formuliert.
Kapitel 8: Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung
Dieses Kapitel enthält eine Prognose für die in Kapitel 3 beschriebenen Daten.
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zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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Kapitel 9: Vorgaben zur Angebotsgestaltung
In diesem Kapitel finden sich die Vorgaben zur Vertaktung, Vernetzung, Erschließung der Haltestellen sowie zur Angebotsgestaltung im Haupt- und Erschließungsnetz. Die Bedienungszeiten und
der Bedienungsstandard sind darin bisher wie folgt definiert:
Mo – Fr
Einwohner
Ausrichtung
<50 EW
Kein ÖPNV-Angebot
50- 500 Ew
Hin
ab 500 Ew
Takt
Samstag
Takt
Sonn-, Feiertag
6 – 19
Uhr
120
Min
6 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
120
Min
7 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Hin
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Als Bedienungsstandard und Bedienungszeiten wird darüber hinaus der Fahrplanstand Dezember
2016 vorgegeben. Zusätzlich wird angestrebt, die in Kapitel 11 noch offenen Planungen umzusetzen.
Weiterhin werden Vorgaben zu den Spätverkehren formuliert, die das bisherige Angebot im Spätverkehr als Grundlage haben.
In diesem Kapitel sind zudem Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Schülerverkehrs getroffen
worden.
Kapitel 10: Vorgaben zur Betriebsqualität
In diesem Kapitel sind die Anforderungen an einzusetzende Fahrzeuge und Fahrpersonal, zur
Pünktlichkeit, zur Disposition flexibler Bedienungsformen, zum Vertrieb von Fahrkarten, zur Kundenkommunikation und zum Ausbau der Haltestellen definiert.
Kapitel 11: Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung
Zusätzlich zu den Vorgaben zur Angebotsgestaltung in Kapitel 9 soll das ÖPNV-Angebot in den
nächsten Jahren durch die Umsetzung definierter Maßnahmen weiterentwickelt werden. Die Maßnahmen sind dabei in Form von Steckbriefen erläutert.
Die Maßnahmen bauen auf dem Fahrplanstand Dezember 2016 auf und sind nachfolgend mit
Zeitplanung aufgelistet. Gelb markiert (und am linken Blattrand markiert mit einem „x“) sind die
Kapitelnummern der Handlungskonzepte, die für die Gemeinde Weilerswist besonders relevant
sind: *)
*) Diese Handlungskonzepte aus dem Entwurf des NVP sind auszugsweise der Vorlage als Anlage
1 beigefügt.
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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Kurzfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.3
Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und AST
Dezember 2017
11.3.1.2
Wanderbus
April 2017
11.3.1.3
Touristisches Mobilitätskonzept
2017
11.1.5
Anbindung von Gewerbegebieten
2017
Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskir11.1.6
chen
2017
11.1.8.3
Korridorfahrpläne im Nationalpark Eifel
2017
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.3
Bedienungskonzept Zülpich
Dezember 2017
11.3 Kommunale Maßnahmen
Anpassung der Mechernicher Linien 826 und 897
11.3.1.1
an den gültigen Bedienungsstandard
Dezember 2017
11.3.1.2
Verbindungen Kommern - Mechernich Linie 811
Dezember 2017
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.2
Prüfung Fahrplansicherheit Linie 807
2017
11.4.2.2
Optimierung Anbindung Thürne
Mitte 2017
11.4.2.3
Optimierung des Korridors 842 und 802
Mitte 2017
Finanzierungsvereinbarung StädteRegion Aachen und
11.4.3
Linie SB63
Dezember 2017
11.4.4.1
Finanzierungsvereinbarung Kreis Düren
Dezember 2017
Mittelfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstan11.1.2
dards
11.1.7
Vereinheitlichung der Spätfahrten
11.2 Teilraumkonzepte
Optimierung des Verkehrsangebotes im
11.2.1
Teilraum Nettersheim-Blankenheim
11.3 Kommunale Maßnahmen
11.3.2
Verbindung Euskirchen – Weilerswist -Lommersum
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.3
Linie 979 Ergänzung durch TaxiBus
geplante Umsetzung
Dezember 2018
Dezember 2018
2018/2019
2019
Dezember 2018
Langfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von
11.1.1
Haltestellen
geplante Umsetzung
2017-2022
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
Offene Maßnahmenumsetzung
Kap.
Maßnahme
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.3.1.1 Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi
11.1.4.1
Fahrradbus und Fahrradbeförderung
11.1.4.2
Fahrradbeförderung in der Bahn
11.1.4.3
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
11.1.8.1
Dialogmarketing
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.2
Taktverdichtung Kall - Hellenthal
11.2.4
Korridor Schleiden - Blankenheim
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
Finanzierungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft11.4.1.1
Kreis
11.4.4.2
Linie 231
Linie 822: Ergänzende Anrufverkehre auf dem
11.4.5
Kreisgebiet Ahrweiler
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geplante Umsetzung
Darüber hinaus sind in Anlage 4 des NVP Maßnahmen dargestellt, die im Rahmen der NVPFortschreibung geprüft wurden, aber nicht weiterverfolgt werden sollen oder die für die AngebotsEntwicklung keine direkten Auswirkungen haben.
Nachfolgend sind die in der vorigen Tabelle gelb markierten Handlungskonzepte dargestellt.
11.1.1 Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen
Aufgrund einer Vorgabe im novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG), ist in den Nahverkehrsplänen das Ziel zu berücksichtigen, bis 01.01.2022 eine vollständige barrierefreie Nutzung
der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen. Diesbezüglich ist zunächst eine Erfassung
aller Haltestellen im Kreis Euskirchen erforderlich. Diese erfolgt durch die Kreisverwaltung zusammen mit der RVK. Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist eine Begleitung durch einen kommunalen
Vertreter wünschenswert, um Kenntnis über kommunale Besonderheiten zu erlangen. In einem
zweiten Schritt soll zusammen mit den Straßenbaulastträgern eine Priorisierung des barrierefreien
Haltestellenausbaus erfolgen; eine vollständige Zielerreichung bis 2022 ist aus finanziellen Gründen unrealistisch.
Da die Erfassung erst im Jahr 2017 abgeschlossen sein wird, wird die Thematik in einer weiteren
Fortschreibung des NVP behandelt.
11.1.2 Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards
Die Kommunen sind aufgefordert, im Zuge Ihrer Stellungnahme zum Entwurf des NVP eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Bedienungsstandards abzugeben. Dabei sollen die bevorzugten Varianten benannt werden.
Die Fortschreibung des kreisweiten ÖPNV-Bedienungsstandards soll voraussichtlich in den Kreisgremien im März/April 2017 beschlossen werden. Damit würde der Bedienungsstandard im zu
beschließenden NVP gegenüber dem vorliegenden Entwurf NVP aktualisiert werden (Kapitel 9).
Der neue Bedienungsstandard könnte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wirksam werden.
Folgende Varianten werden vorgeschlagen. Diese können individuell und unabhängig voneinander
umgesetzt werden:
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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Variante 1 Montag bis Freitag:
Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung.* x1
Variante 2a Samstag:
Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Takt wird ganztägig auf einen Zweistundentakt festgelegt.
Variante 2b Samstag:
Verlängerung bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Stundentakt von 6-14 Uhr, anschließend unabhängig
der Ortsteilgröße Zweistundentakt.
Variante 3 Sonn- und Feiertag:
Einrichtung eines Angebotes zwischen 9 Uhr und 20 Uhr im Zweistundentakt unabhängig der Ortsteilgröße.
* Fahrten um 20 Uhr: von den Ortsteilen in das Ortszentrum,
Fahrten um 21 Uhr: vom Ortszentrum in die Ortsteile
X1
In Weilerswist besteht dieses Angebot bereits über den Taxibus; es kommt hier nur zu einer Ausgabenverschiebung von „Taxibus“ zur „ÖPNV-Umlage“.
Das ÖPNV-Angebot in Weilerswist geht heute schon deutlich über den aktuellen Bedienungsstandard hinaus und erfüllt den vorgeschlagenen Bedienungsstandard, in allen drei Varianten, zu weiten Teilen. Insbesondere auf der Linie 985 aber auch auf der Linie 986 besteht jedoch noch Bedarf
zur Aufstockung des Angebotes. Zudem sind ggf. auch kleinere Anpassungen im TaxiBusPlus
erforderlich.
Die voraussichtlichen Mehrkosten werden auf ca. 3.550 Euro pro Jahr geschätzt. Die Berechnung
wurde auf Basis von allgemeinen Annahmen über alle Linien im Kreisgebiet erstellt. Hierbei wurden nicht die im Einzelfall anzuwendenden Fahrplanveränderungen berücksichtigt. Die Werte dienen lediglich der groben Abschätzung.
11.1.5 Anbindung von Gewerbegebieten
Eine Prüfung der ÖPNV-Anbindung größerer Arbeitgeber und der Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen soll 2017 und auf Anfragen hin erfolgen. Mit der Firma DM Weilerswist befindet sich der
Kreis Euskirchen bereits bezüglich einer Anbindung der Mitarbeiter an den Bahnhof Weilerswist im
Gespräch.
11.1.6 Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskirchen (Seite 105)
Die Untersuchung der Schülerverkehre wird aktuell durch das Planungsbüro PGV bearbeitet.
11.1.7 Vereinheitlichung der Spätfahrten
Eine Prüfung der Bedienzeiten im Abend-/Spätverkehr im Hauptnetz ist auf ausgewählten Linien
geplant, darunter auch auf der Linie 985. Die Umsetzung der Ergebnisse ist zum Fahrplanwechsel
Dezember 2018 geplant.
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zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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11.3.2 Verbindung Euskirchen – Weilerswist-Lommersum
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde Bedarf für ein verbessertes ÖPNV-Angebot auf der
Relation Lommersum – Euskirchen ermittelt. Eine Angebotsausweitung auf der Linie 869 ggf. im
TaxiBusPlus wird mit Umsetzungsziel Fahrplanwechsel Dezember 2018 geprüft. Zudem ist die
Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen in Planung.
Kapitel 12: Kommunikation und Marketing
In diesem Kapitel ist erläutert, wie die Kundenkommunikation und das Marketing organisiert sind.
Größere Maßnahmen der letzten Jahre und Maßnahmen in Planung sind beschrieben.
Kapitel 13: Barrierefreiheit
Dieses Kapitel befasst sich mit den Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgabe „Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022“ Schwerpunktmäßig betrifft dies das
Handlungsfeld „Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen“ (siehe Handlungskonzept 11.1.1.). Darüber hinaus wird dargelegt, welche Maßnahmen der Kreis Euskirchen im Bereich barrierefreie Mobilität bereits begonnen hat (Bsp.: Information „mobil in …“, TaxiBusPlus,
Mobilitätsmanagement für Senioren, Neu- und Ausbau von Haltestellen an Kreisstraßen).
Die Bürgermeisterin empfiehlt, die vom Kreis Euskirchen befürworteten Varianten 1, 2b und 3 für
die Gemeinde Weilerswist umzusetzen.
Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist
zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des
ÖPNV-Bedienungsstandards
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
+ 3.550 € / a
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
3.550 €
- zweites Folgejahr
3.550 €
- drittes Folgejahr
3.550 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
./. €
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 210.03.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)