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Beschlussvorlage (Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
589 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_13/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 61 40 00:004 Betreff Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 30.03.2017 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur spricht sich für die Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten 1, 2b und 3 aus. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Kreistag Euskirchen hat am 14.12.2016 den Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen beschlossen und damit das formale Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die Gemeinde Weilerswist ist aufgefordert, bis 10. Februar 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund des späten Sitzungstermins wurde die Frist bis zum 31.03.2017 verlängert. Dieser umfangreiche Entwurf wird den Fraktionen per Mail sowie in Papierform zur Verfügung gestellt. Herr Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - wird den Entwurf des Nahverkehrsplans in der Sitzung vorstellen und erläutern. Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 2 von 10 Der Kreis Euskirchen hat nachstehend die für Weilerswist wesentlichen Punkte in komprimierter Fassung dargestellt: Hintergrund und Aufstellungsanlass NVP Kreis Euskirchen Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Nordrhein-Westfahlen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der u.a. die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes definiert. Die ersten beiden Nahverkehrspläne hat der Kreis Euskirchen in den Jahren 1997 und 2005 beschlossen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Fortschreibung des Bedienungsstandards. Eine weitere Fortschreibung ist nicht an Fristen gebunden, sondern hat bei Bedarf zu erfolgen. Dieser Bedarf ergab sich aufgrund der nachfolgend aufgeführten Entwicklungen: - Veränderungen im Bereich Schülerverkehr (SchülerTicket Einführung, Veränderung Schullandschaft) - Ergebnisse der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung - Folgen des demographischen Wandels - Höhere Bedeutung des Tourismus im Kreis Euskirchen - Vorgaben für eine Vergabe der Verkehrsleistungen - Vorgaben im PBefG zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV Bearbeitung der Fortschreibung NVP Kreis Euskirchen Gemäß ÖPNVG NRW soll der NVP den Rahmen der vom Aufgabenträger angestrebten Entwicklung aufzeigen. Die Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen geht darüber hinaus: Ein Großteil der dargelegten Maßnahmenkonzepte ist detailliert und nahezu umsetzungsreif. Im Verlauf der nächsten Jahre sollen die im NVP dargestellten noch offenen Prüfaufträge bearbeitet und zur Beschlussfassung/Umsetzung vorgelegt werden. Für diese Projekte wird sowohl auf kommunaler als auch auf Kreisebene ein erneutes Beteiligungsverfahren und eine projektbezogene Beschlussfassung erfolgen. Die beschlossenen Maßnahmen werden dann Bestandteil des NVP. Dieser wird mit der Umsetzung der zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Maßnahmen fortgeschrieben werden. Während der Erarbeitung des NVP wurden folgende wesentliche Maßnahmen bereits bearbeitet bzw. umgesetzt: Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 3 von 10 Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Maßnahmen Anbindung Gewerbegebiete Korridor 802/842 Optimierung Höhengebiet BAM Verbindung Kommern-Mechernich Standard Linien 826/827 Touristisches Mobilitätskonzept Wanderbus Korridorfahrpläne Nationalpark Fahrradbus/-beförderung Fahrradverleihsystem Erarbeitung Halstellenkataster Gutachten Schülerbeförderung PGV TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte Einsatz Linienbusse Berufsverkehr Linie 807 Neustrukturierung 821, 835 Vereinbarung Linie 869 Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber Anbindung Freizeiteinrichtungen Gespräche Schülerverkehrsleitlinie Bürgerbus - Bürgertaxi Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel Anbindung Frühzug Linie 829 Anbindung Frühzug Linie 985 Vereinheitlichung Spätverkehre Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt Weilerswist Linien 805, 806, 986 Dialogmarketing Anbindung Kommern-Süd/Katzvey Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich Ringlinie Blankenheim Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim grenzüberschreitende Linien Konzept Verdichtung Linie 829 Verbindung Thürne - Rheinbach Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration Zülpich-Konzept Neukonzept Bedienungsstandard Konzept Blankenheim/Nettersheim ÖPNV Nordeifelwerkstätten HH-Befragung 2012 2014 2015 2016 2017 ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ 2012 ♦ Umsetzung Bearbeitung 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 4 von 10 Inhalte des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte des NVP anhand der Kapitel beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitel 1 bis 8 die Rahmenvorgaben und das jetzige Angebot beinhalten. Die für die zukünftige ÖPNV-Entwicklung relevanten und wichtigen Kapitel sind die Kapitel 9 bis 11. Kapitel 1: Grundlagen zur Aufstellung des NVP Kreis Euskirchen Dieses Kapitel enthält Angaben zum Aufstellungsanlass, zur Bedeutung sowie zu den Inhalten des NVP. Zudem werden das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren und die zukünftige NVPFortschreibung erläutert. Kapitel 2: Rahmenbedingungen In diesem Kapitel werden die gesetzlichen Grundlagen sowie thematisch relevante andere Planungen des Kreises Euskirchen dargelegt. Kapitel 3: Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Bestandteile sind: Entwicklung und aktuelle Raum- und Siedlungsstruktur, Bevölkerung, Schulstandorte und Schülerzahlen, Arbeitsplätze und Pendlerströme, sowie Freizeit, Naherholung und Tourismus Kapitel 4: ÖPNV-Strukturen In diesem Kapitel ist dargelegt, wie der ÖPNV und SPNV im Kreis Euskirchen organisiert sind. Eine Auflistung aller Linien mit zugehörigen Aufgabenträgern ist enthalten. Es folgen Angaben zu den im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen und Konzessionen je Linie. Kapitel 5: Finanzierung des ÖPNV Dieses Kapitel enthält Angaben zur Finanzierung des ÖPNV. Thematisiert werden das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen, die ÖPNV-Umlage sowie die Landesfördermittel. Kapitel 6: Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot Eine Bestandsaufnahme des SPNV und straßengebundenen ÖPNV sowie der Verkaufsstellen, Tarifstruktur und Verknüpfung der Verkehrsträger sind in diesem Kapitel enthalten. Es werden Aussagen zu den verschiedenen Bedienungsformen, insbesondere zum neuen TaxiBusPlus und zum Schülerverkehr, getroffen. Die wesentlichen Änderungen im ÖPNV-Angebot der letzten Jahre werden in einer Anlage aufgelistet. Kapitel 7: Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot In diesem Kapitel wird eine Zustandsbewertung des ÖPNV anhand der Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität vorgenommen. Anschließend werden die in der Haushaltsbefragung identifizierten Nachfragepotenziale mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgeglichen. Daraus ableitend werden Handlungsbedarfe formuliert. Kapitel 8: Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung Dieses Kapitel enthält eine Prognose für die in Kapitel 3 beschriebenen Daten. Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 5 von 10 Kapitel 9: Vorgaben zur Angebotsgestaltung In diesem Kapitel finden sich die Vorgaben zur Vertaktung, Vernetzung, Erschließung der Haltestellen sowie zur Angebotsgestaltung im Haupt- und Erschließungsnetz. Die Bedienungszeiten und der Bedienungsstandard sind darin bisher wie folgt definiert: Mo – Fr Einwohner Ausrichtung <50 EW Kein ÖPNV-Angebot 50- 500 Ew Hin ab 500 Ew Takt Samstag Takt Sonn-, Feiertag 6 – 19 Uhr 120 Min 6 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 120 Min 7 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Hin 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Als Bedienungsstandard und Bedienungszeiten wird darüber hinaus der Fahrplanstand Dezember 2016 vorgegeben. Zusätzlich wird angestrebt, die in Kapitel 11 noch offenen Planungen umzusetzen. Weiterhin werden Vorgaben zu den Spätverkehren formuliert, die das bisherige Angebot im Spätverkehr als Grundlage haben. In diesem Kapitel sind zudem Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Schülerverkehrs getroffen worden. Kapitel 10: Vorgaben zur Betriebsqualität In diesem Kapitel sind die Anforderungen an einzusetzende Fahrzeuge und Fahrpersonal, zur Pünktlichkeit, zur Disposition flexibler Bedienungsformen, zum Vertrieb von Fahrkarten, zur Kundenkommunikation und zum Ausbau der Haltestellen definiert. Kapitel 11: Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung Zusätzlich zu den Vorgaben zur Angebotsgestaltung in Kapitel 9 soll das ÖPNV-Angebot in den nächsten Jahren durch die Umsetzung definierter Maßnahmen weiterentwickelt werden. Die Maßnahmen sind dabei in Form von Steckbriefen erläutert. Die Maßnahmen bauen auf dem Fahrplanstand Dezember 2016 auf und sind nachfolgend mit Zeitplanung aufgelistet. Gelb markiert (und am linken Blattrand markiert mit einem „x“) sind die Kapitelnummern der Handlungskonzepte, die für die Gemeinde Weilerswist besonders relevant sind: *) *) Diese Handlungskonzepte aus dem Entwurf des NVP sind auszugsweise der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 6 von 10 Kurzfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.3 Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und AST Dezember 2017 11.3.1.2 Wanderbus April 2017 11.3.1.3 Touristisches Mobilitätskonzept 2017 11.1.5 Anbindung von Gewerbegebieten 2017 Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskir11.1.6 chen 2017 11.1.8.3 Korridorfahrpläne im Nationalpark Eifel 2017 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.3 Bedienungskonzept Zülpich Dezember 2017 11.3 Kommunale Maßnahmen Anpassung der Mechernicher Linien 826 und 897 11.3.1.1 an den gültigen Bedienungsstandard Dezember 2017 11.3.1.2 Verbindungen Kommern - Mechernich Linie 811 Dezember 2017 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.2 Prüfung Fahrplansicherheit Linie 807 2017 11.4.2.2 Optimierung Anbindung Thürne Mitte 2017 11.4.2.3 Optimierung des Korridors 842 und 802 Mitte 2017 Finanzierungsvereinbarung StädteRegion Aachen und 11.4.3 Linie SB63 Dezember 2017 11.4.4.1 Finanzierungsvereinbarung Kreis Düren Dezember 2017 Mittelfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme 11.1 Räumlich übergeordnete Themen Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstan11.1.2 dards 11.1.7 Vereinheitlichung der Spätfahrten 11.2 Teilraumkonzepte Optimierung des Verkehrsangebotes im 11.2.1 Teilraum Nettersheim-Blankenheim 11.3 Kommunale Maßnahmen 11.3.2 Verbindung Euskirchen – Weilerswist -Lommersum 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.3 Linie 979 Ergänzung durch TaxiBus geplante Umsetzung Dezember 2018 Dezember 2018 2018/2019 2019 Dezember 2018 Langfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme 11.1 Räumlich übergeordnete Themen Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von 11.1.1 Haltestellen geplante Umsetzung 2017-2022 Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Offene Maßnahmenumsetzung Kap. Maßnahme 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.3.1.1 Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi 11.1.4.1 Fahrradbus und Fahrradbeförderung 11.1.4.2 Fahrradbeförderung in der Bahn 11.1.4.3 Einrichtung eines Fahrradverleihsystems 11.1.8.1 Dialogmarketing 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.2 Taktverdichtung Kall - Hellenthal 11.2.4 Korridor Schleiden - Blankenheim 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre Finanzierungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft11.4.1.1 Kreis 11.4.4.2 Linie 231 Linie 822: Ergänzende Anrufverkehre auf dem 11.4.5 Kreisgebiet Ahrweiler Seite 7 von 10 geplante Umsetzung Darüber hinaus sind in Anlage 4 des NVP Maßnahmen dargestellt, die im Rahmen der NVPFortschreibung geprüft wurden, aber nicht weiterverfolgt werden sollen oder die für die AngebotsEntwicklung keine direkten Auswirkungen haben. Nachfolgend sind die in der vorigen Tabelle gelb markierten Handlungskonzepte dargestellt. 11.1.1 Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen Aufgrund einer Vorgabe im novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG), ist in den Nahverkehrsplänen das Ziel zu berücksichtigen, bis 01.01.2022 eine vollständige barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen. Diesbezüglich ist zunächst eine Erfassung aller Haltestellen im Kreis Euskirchen erforderlich. Diese erfolgt durch die Kreisverwaltung zusammen mit der RVK. Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist eine Begleitung durch einen kommunalen Vertreter wünschenswert, um Kenntnis über kommunale Besonderheiten zu erlangen. In einem zweiten Schritt soll zusammen mit den Straßenbaulastträgern eine Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus erfolgen; eine vollständige Zielerreichung bis 2022 ist aus finanziellen Gründen unrealistisch. Da die Erfassung erst im Jahr 2017 abgeschlossen sein wird, wird die Thematik in einer weiteren Fortschreibung des NVP behandelt. 11.1.2 Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards Die Kommunen sind aufgefordert, im Zuge Ihrer Stellungnahme zum Entwurf des NVP eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Bedienungsstandards abzugeben. Dabei sollen die bevorzugten Varianten benannt werden. Die Fortschreibung des kreisweiten ÖPNV-Bedienungsstandards soll voraussichtlich in den Kreisgremien im März/April 2017 beschlossen werden. Damit würde der Bedienungsstandard im zu beschließenden NVP gegenüber dem vorliegenden Entwurf NVP aktualisiert werden (Kapitel 9). Der neue Bedienungsstandard könnte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wirksam werden. Folgende Varianten werden vorgeschlagen. Diese können individuell und unabhängig voneinander umgesetzt werden: Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 8 von 10 Variante 1 Montag bis Freitag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung.* x1 Variante 2a Samstag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Takt wird ganztägig auf einen Zweistundentakt festgelegt. Variante 2b Samstag: Verlängerung bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Stundentakt von 6-14 Uhr, anschließend unabhängig der Ortsteilgröße Zweistundentakt. Variante 3 Sonn- und Feiertag: Einrichtung eines Angebotes zwischen 9 Uhr und 20 Uhr im Zweistundentakt unabhängig der Ortsteilgröße. * Fahrten um 20 Uhr: von den Ortsteilen in das Ortszentrum, Fahrten um 21 Uhr: vom Ortszentrum in die Ortsteile X1 In Weilerswist besteht dieses Angebot bereits über den Taxibus; es kommt hier nur zu einer Ausgabenverschiebung von „Taxibus“ zur „ÖPNV-Umlage“. Das ÖPNV-Angebot in Weilerswist geht heute schon deutlich über den aktuellen Bedienungsstandard hinaus und erfüllt den vorgeschlagenen Bedienungsstandard, in allen drei Varianten, zu weiten Teilen. Insbesondere auf der Linie 985 aber auch auf der Linie 986 besteht jedoch noch Bedarf zur Aufstockung des Angebotes. Zudem sind ggf. auch kleinere Anpassungen im TaxiBusPlus erforderlich. Die voraussichtlichen Mehrkosten werden auf ca. 3.550 Euro pro Jahr geschätzt. Die Berechnung wurde auf Basis von allgemeinen Annahmen über alle Linien im Kreisgebiet erstellt. Hierbei wurden nicht die im Einzelfall anzuwendenden Fahrplanveränderungen berücksichtigt. Die Werte dienen lediglich der groben Abschätzung. 11.1.5 Anbindung von Gewerbegebieten Eine Prüfung der ÖPNV-Anbindung größerer Arbeitgeber und der Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen soll 2017 und auf Anfragen hin erfolgen. Mit der Firma DM Weilerswist befindet sich der Kreis Euskirchen bereits bezüglich einer Anbindung der Mitarbeiter an den Bahnhof Weilerswist im Gespräch. 11.1.6 Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskirchen (Seite 105) Die Untersuchung der Schülerverkehre wird aktuell durch das Planungsbüro PGV bearbeitet. 11.1.7 Vereinheitlichung der Spätfahrten Eine Prüfung der Bedienzeiten im Abend-/Spätverkehr im Hauptnetz ist auf ausgewählten Linien geplant, darunter auch auf der Linie 985. Die Umsetzung der Ergebnisse ist zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 geplant. Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 9 von 10 11.3.2 Verbindung Euskirchen – Weilerswist-Lommersum Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde Bedarf für ein verbessertes ÖPNV-Angebot auf der Relation Lommersum – Euskirchen ermittelt. Eine Angebotsausweitung auf der Linie 869 ggf. im TaxiBusPlus wird mit Umsetzungsziel Fahrplanwechsel Dezember 2018 geprüft. Zudem ist die Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen in Planung. Kapitel 12: Kommunikation und Marketing In diesem Kapitel ist erläutert, wie die Kundenkommunikation und das Marketing organisiert sind. Größere Maßnahmen der letzten Jahre und Maßnahmen in Planung sind beschrieben. Kapitel 13: Barrierefreiheit Dieses Kapitel befasst sich mit den Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgabe „Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022“ Schwerpunktmäßig betrifft dies das Handlungsfeld „Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen“ (siehe Handlungskonzept 11.1.1.). Darüber hinaus wird dargelegt, welche Maßnahmen der Kreis Euskirchen im Bereich barrierefreie Mobilität bereits begonnen hat (Bsp.: Information „mobil in …“, TaxiBusPlus, Mobilitätsmanagement für Senioren, Neu- und Ausbau von Haltestellen an Kreisstraßen). Die Bürgermeisterin empfiehlt, die vom Kreis Euskirchen befürworteten Varianten 1, 2b und 3 für die Gemeinde Weilerswist umzusetzen. Vorstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen durch Herrn Blindert, Kreis Euskirchen – Leiter des Geschäftsstellenbereichs V - und Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen sowie zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards Seite 10 von 10 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja + 3.550 € / a Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr 3.550 € - zweites Folgejahr 3.550 € - drittes Folgejahr 3.550 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ./. € ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 210.03.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)