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Beschlussvorlage (Fällung der ortsbildprägenden Linde am Brunnen in Kleinvernich)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
21.03.17, 18:00
Aktualisiert
21.03.17, 18:00
Beschlussvorlage (Fällung der ortsbildprägenden Linde am Brunnen in Kleinvernich) Beschlussvorlage (Fällung der ortsbildprägenden Linde am Brunnen in Kleinvernich)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_15/2017 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 FB6 My Betreff Fällung der ortsbildprägenden Linde am Brunnen in Kleinvernich Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 30.03.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Ausschuss beschließt dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters zu folgen und den Baum im Herbst/Winter 2017 fällen zu lassen. 2. Der Ausschuss beauftragt die Bürgermeisterin mit der Pflanzung einer neuen Linde in Kleinvernich. Der Baum soll bei Pflanzung mindestens die Qualität Hst., 3 x v.DB, STU 20-25 aufweisen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Am Brunnen in Kleinvernich steht eine gut entwickelte Linde mit wenig Totholzanteil. Nach Aussage der Vereinsgemeinschaft heben die Wurzeln der ortsbildprägenden Linde (Herzwurzelsystem) langsam den Spielmannsbrunnen bzw. dessen Fundamente an. Dies wird an einem starken Wasserverlust im System des Brunnens festgemacht. Konkrete Daten hierzu liegen dem FB 06 nicht vor. Bei einer Ortsbesichtigung konnten durch Inaugenscheinnahme keine Beschädigungen des Brunnens durch Wurzeln festgestellt werden. Gegen das fallende Laub wurde im Brunnen ein Laubvorhang aufgehängt. Einzig eine nahe am Stamm stehende Bank ist im Laufe der Jahre deutlich angehoben worden, diese sollte bei Gelegenheit versetzt werden. Der Brunnen liegt jedoch im Krontraufbereich der Linde, die deutlichen Anteil am Charme des kleinen Dorfplatzes hat. Eine Entfernung des Baumes ist aus Verkehrssicherungsgründen nicht notwendig. Gerade vor dem Hintergrund, dass auf der anderen Seite im Bereich der Eichen zahlreiche Kabellagen zu finden sind und unlängst in deren Wurzelbereich massiv gearbeitet wurde, lässt davon ausgehen, dass der Baum zur Straßenecke zeitnah entfernt wird und die Eiche ggf. auch über die Jahre nicht zu halten sein könnte. Vor diesem Hintergrund kommt der gut gewachsenen Linde eine besonders prägende Bedeutung zu. Eine Neupflanzung im Bereich des Spielplatzes, wie von der Dorfvereinsgemeinschaft angeregt, steht unter dem Vorbehalt, dass die (leider zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig vorliegenden) Leitungstrassen sowie die einzuhaltenden Abstände zu den Spielgeräten (Unfallverhütungsvorschriften) dies zulassen. Fällung der ortsbildprägenden Linde am Brunnen in Kleinvernich Seite 2 von 2 Sollte sich der Ausschuss für die Entfernung der Linde entscheiden, schlägt die Bürgermeisterin vor, eine Ersatzpflanzung gleich mit zu definieren. Da dann ein gesunder vitaler großer Baum ohne verkehrssicherungstechnische Not gefällt wird, wird vorgeschlagen eine große Linde als Ersatz zu pflanzen. Als Qualität wird ein Hochstamm, der 3 x verpflanzt ist, mit Drahtballen und einem Stammumfang von 20-25 cm vorgeschlagen. Diese Qualität findet sich im Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin wieder. Der genaue Ort wird nach Vorliegen der Leitungstrassen und einzuhaltenden Abstandsflächen definiert, sollte aber in der Gemarkung Vernich liegen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 2.500 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt 2.500 € ja nein Nach Möglichkeit über Spenden nicht relevant 53919 Weilerswist, den 20.03.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)