Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
07.02.17, 18:01
Aktualisiert
07.02.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_7/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 7
Betreff
Kauf eines Pick-Ups 3,5 t mit Pritschenaufbau und mindestens 3-Sitzer
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
09.02.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die Anschaffung eines Pick-Up 3,5 t für den Bauhof
mit Pritschenaufbau und mindestens 3-Sitzer.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Bauhof der Gemeinde plant zukünftig in der Grünflächenpflege einen Pick-Up 3,5 t einzusetzen. Dies ist in der Praxis sinnvoll, da eine Ladefläche für Grünschnitt oder andere Materialien zur
Verfügung steht und zeitgleich mehrere Bauhofmitarbeiter transportiert werden können. Der Bauhof kann durch die Anschaffung dieses Fahrzeugs effizienter arbeiten, da im Bedarfsfall eine Arbeitskolonne von bisher 2 Mitarbeitern auf 3 Mitarbeiter ( 1 x säubern, 1 x Mäharbeiten, 1 x Kanten
und Ecken freischneiden) aufgestockt werden kann. Das Fahrzeug eignet sich zusätzlich für die
Abwicklung anderer Aufträge, wie zum Beispiel Transporten und sonstigen Einzelaufträgen. Auch
im Winterdienst kann das Fahrzeug eingesetzt werden, da ein Streugerät mit relativ geringem
Aufwand angebracht werden kann. Bei Verwendung eines Anhängers bietet der Pick-Up enorm
viel Transportkapazität, dies erspart eine Menge Aufwand und Zeit bei der Erfüllung von Arbeitsaufträgen. So können beispielsweise viele Fahrtwege eingespart werden. Des Weiteren kann das
Fahrzeug bei Bedarf genauso flexibel im Straßenbau eingesetzt werden. Es können sämtliche motorisierte und nichtmotorisierte Kleingeräte schonend, sicher und ordnungsgemäß gelagert werden.
Des Weiteren ist das Fahrzeug für die Früherkennungsfahrten im Winterdienst notwendig. Ebenso
eignet sich das Fahrzeug für Einsatzleitungsaufgaben durch die Bauhofleitung.
Eine Fahrzeugbeschaffung ist dringend zeitnah notwendig. Zwei der bisher eingesetzten Piaggio
Quargo Kipper müssen im Jahr 2017 außer Dienst gestellt werden, da die Fahrzeuge irreparabel
beschädigt und verschlissen sind. Des Weiteren ist eine Ersatzbeschaffung für den VW Caddy
unumgänglich, da auch dieser nicht mehr einsatzfähig ist. Alle 3 Fahrzeuge sind bereits abgeschrieben.
Um den Ausfall der beiden Piaggio Quargo Kipper und dem VW Caddy zu kompensieren und eine
ordnungsgemäße Abarbeitung der Bauhofaufträge zu gewährleisten, ist die Anschaffung eines
Kauf eines Pick-Ups 3,5 t mit Pritschenaufbau und mindestens 3-Sitzer
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neuen Fahrzeuges unumgänglich, da sonst nicht alle Bauhofmitarbeiter auf motorisiertem Wege zu
den jeweiligen Arbeitsstätten gelangen können.
Aus wirtschaftlichen und aus arbeitstechnischen Gründen empfiehlt die Bürgermeisterin den Kauf
eines Pick-Ups 3,5 t mit Pritschenaufbau.
Die Ersatzbeschaffung ist im Haushaltsplan 2017 im Bereich Bauhof eingeplant. Da sich die Gemeinde derzeit jedoch noch in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befindet, handelt es sich bei der
geplanten Investition um einen Vorgriff auf den Haushalt 2017. Die Deckung der Investition erfolgt
über die allgemeine Investitionspauschale 2017.
Kauf eines Pick-Ups 3,5 t mit Pritschenaufbau und mindestens 3-Sitzer
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
ca. 35.000,00 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
35.000,00 €
€
- drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
ja(*)
(*) als Vorgriff auf den Haushalt 2017
wenn ja:
nein
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
11.111.680 – 0715003 – 17INV004
„Ersatz für EU-2711“
Finanzierungsvorschlag / Deckung:
61.611.100 – 3814003 – ASO000029 „allg. IVP“
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.02.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)