Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:02
Aktualisiert
31.01.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_15/2014 19. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Betreff
FB 1
Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung,
Jugend und Soziales, Ausschuss für Gemeindeentwicklung und
Infrastruktur sowie Ausschuss für Abwasserbeseitigung und
Entsorgung
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
09.02.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages, die
Ausschussbesetzung entsprechend des von der FDP-Fraktion eingereichten und als Anlage beigefügten Antrages zu ändern und somit die Änderung der Ratsbeschlüsse vom 04.09.2014,
11.12.2014, 19.03.2015, 18.06.2015, 21.10.2015, 28.01.2016, 21.04.2016, 08.07.2016 und
29.09.2016.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die FDP-Fraktion hat eine Änderung bei den Ausschussbesetzungen beantragt
(siehe Anlage zur V_15/2014 19. Ergänzung).
Es wird empfohlen, gem. §§ 58 Abs. 5 und 50 Abs. 3 GO NRW einen einstimmigen Beschluss zu
fassen.
Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales, Ausschuss
für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.01.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)