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Beschlussvorlage (Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
179 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:02
Aktualisiert
31.01.17, 18:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_15/2014 20. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 1 Betreff Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 09.02.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages, die Ausschussbesetzung entsprechend des von der SPD-Fraktion eingereichten und als Anlage beigefügten Antrages zu ändern und somit die Änderung der Ratsbeschlüsse vom 04.09.2014, 11.12.2014, 19.03.2015, 18.06.2015, 21.10.2015, 28.01.2016, 21.04.2016, 08.07.2016 und 29.09.2016. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die SPD-Fraktion hat eine Änderung bei den Ausschussbesetzungen beantragt (siehe Anlage zur V_15/2014 20. Ergänzung). Es wird empfohlen, gem. §§ 58 Abs. 5 und 50 Abs. 3 GO NRW einen einstimmigen Beschluss zu fassen. Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales, Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.01.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)