Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.12.16, 18:01
Aktualisiert
10.01.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_77/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
61 26 08: 32 1. Änderung
Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist
für den Ortsteil Metternich, Drei-Eichen-Straße (Ostseite)
Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens
gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
15.12.2016
Rat der Gemeinde Weilerswist
09.02.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist und beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Er beschließt, die Beteiligung durch die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Für die Einrichtung einer neuen 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Drei-Eichen-Straße reichen
die im Bebauungsplan dargestellten überbaubaren Flächen einzeln nicht aus. Aus diesem Grund
soll aus den einzelnen Flächen eine große überbaubare Fläche für den Kindertagesstättenbau
entwickelt werden. Die Grundzüge der Planung bleiben in Summe mit einer Grundflächenzahl von
0,6 erhalten. Weiter entfällt die Festsetzung „Sportanlage“, da die gesamte Fläche für die Kindertagesstätte benötigt wird.
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist für den Ortsteil Metternich,
Drei-Eichen-Straße (Ostseite)
Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
8.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
0€
8.000 €
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
Einplanung erfolgt im HHJahr 2017
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.12.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)