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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist für den Ortsteil Metternich, Drei-Eichen-Straße (Ostseite) Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.12.16, 18:01
Aktualisiert
10.01.17, 18:01
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist für den Ortsteil Metternich, Drei-Eichen-Straße (Ostseite)
Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist für den Ortsteil Metternich, Drei-Eichen-Straße (Ostseite)
Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_77/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 61 26 08: 32 1. Änderung Betreff 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist für den Ortsteil Metternich, Drei-Eichen-Straße (Ostseite) Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 15.12.2016 Rat der Gemeinde Weilerswist 09.02.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist und beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Er beschließt, die Beteiligung durch die   öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Für die Einrichtung einer neuen 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Drei-Eichen-Straße reichen die im Bebauungsplan dargestellten überbaubaren Flächen einzeln nicht aus. Aus diesem Grund soll aus den einzelnen Flächen eine große überbaubare Fläche für den Kindertagesstättenbau entwickelt werden. Die Grundzüge der Planung bleiben in Summe mit einer Grundflächenzahl von 0,6 erhalten. Weiter entfällt die Festsetzung „Sportanlage“, da die gesamte Fläche für die Kindertagesstätte benötigt wird. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 der Gemeinde Weilerswist für den Ortsteil Metternich, Drei-Eichen-Straße (Ostseite) Aufstellungsbeschluss sowie Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch zur Änderung der Gemeinbedarfsfläche Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 8.000 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr 0€ 8.000 € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ja nein Einplanung erfolgt im HHJahr 2017 nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.12.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)