Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
06.12.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_69/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
Betreff
Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens)
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
08.12.2016
Rat der Gemeinde Weilerswist
15.12.2016
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, dem beiliegenden Vertrag über den
Kindertagesstättenkonsens (Kita Konsens) zuzustimmen und die Bürgermeisterin zu beauftragen,
den Vertrag abzuschließen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der vorliegende Entwurf des Kindertagesstättenkonsens (Kita Konsens) wurde im Grundsatz
bereits 2014 in der Bürgermeisterkonferenz beraten, jedoch bislang nicht verschriftlicht.
Tatsächlich haben alle Städte und Gemeinden aber gemeinsam mit dem Kreis den nun
niedergeschriebenen Kita Konsens gelebt, bis die Stadt Bad Münstereifel im März 2014 ihren
Austritt aus dem Konsens erklärte. Nun hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 10.05.2016
beschlossen, wieder dem Kindertagessstättenkonsens beizutreten.
Um aus diesem in der Praxis stets gelebten Konsens eine gegenseitige Verbindlichkeit herleiten zu
können, soll der Kindertagesstättenkonsens nun schriftlich fixiert und in Form des beigefügten
Entwurfes von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Der Entwurf eines Kindertagesstättenkonsens wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
am 24.05.2016 im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und danach zwischen den
Verwaltungen abgestimmt. Am 22.06.2016 gelangte der Kindertagesstättenkonsens im Rahmen
der Sozialkonferenz verwaltungsseitig zur Endabstimmung. Die nun vorliegende Fassung wurde
mit den im Jugendhilfeausschuss des Kreises vertretenen Fraktionen abgestimmt.
Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger Stadt/
Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung zu
tragen.
Darüber hinaus schafft die Vereinbarung diesbezüglich auch Verlässlichkeit für die
Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens)
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kreisangehörigen Städte und Gemeinden untereinander; es wird nun klargestellt, was die Städte
und Gemeinden vom Kreis „zu erwarten“ haben und andererseits im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung verpflichtet sind, beizusteuern.
Eine besondere Forderung der Städte und Gemeinden wurde in § 3 Abs. 3 Kita Konsens Rechnung getragen: Hier wird die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, für „neu zu
errichtende Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen
Mietverträgen oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung
zu übernehmen.“
Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, dem Kita-Konsens ebenfalls die Zustimmung zu
erteilen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 24.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)