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Beschlussvorlage (Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens))

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
06.12.16, 18:01
Beschlussvorlage (Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens)) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_69/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 Betreff Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens) Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 08.12.2016 Rat der Gemeinde Weilerswist 15.12.2016 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, dem beiliegenden Vertrag über den Kindertagesstättenkonsens (Kita Konsens) zuzustimmen und die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Vertrag abzuschließen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der vorliegende Entwurf des Kindertagesstättenkonsens (Kita Konsens) wurde im Grundsatz bereits 2014 in der Bürgermeisterkonferenz beraten, jedoch bislang nicht verschriftlicht. Tatsächlich haben alle Städte und Gemeinden aber gemeinsam mit dem Kreis den nun niedergeschriebenen Kita Konsens gelebt, bis die Stadt Bad Münstereifel im März 2014 ihren Austritt aus dem Konsens erklärte. Nun hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 10.05.2016 beschlossen, wieder dem Kindertagessstättenkonsens beizutreten. Um aus diesem in der Praxis stets gelebten Konsens eine gegenseitige Verbindlichkeit herleiten zu können, soll der Kindertagesstättenkonsens nun schriftlich fixiert und in Form des beigefügten Entwurfes von allen Beteiligten unterschrieben werden. Der Entwurf eines Kindertagesstättenkonsens wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 24.05.2016 im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und danach zwischen den Verwaltungen abgestimmt. Am 22.06.2016 gelangte der Kindertagesstättenkonsens im Rahmen der Sozialkonferenz verwaltungsseitig zur Endabstimmung. Die nun vorliegende Fassung wurde mit den im Jugendhilfeausschuss des Kreises vertretenen Fraktionen abgestimmt. Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger Stadt/ Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung zu tragen. Darüber hinaus schafft die Vereinbarung diesbezüglich auch Verlässlichkeit für die Kindertagesstättenkonsens (Kita-Konsens) Seite 2 von 2 kreisangehörigen Städte und Gemeinden untereinander; es wird nun klargestellt, was die Städte und Gemeinden vom Kreis „zu erwarten“ haben und andererseits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung verpflichtet sind, beizusteuern. Eine besondere Forderung der Städte und Gemeinden wurde in § 3 Abs. 3 Kita Konsens Rechnung getragen: Hier wird die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, für „neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen Mietverträgen oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung zu übernehmen.“ Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, dem Kita-Konsens ebenfalls die Zustimmung zu erteilen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 24.11.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)