Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.12.16, 18:01
Aktualisiert
06.12.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_73/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 2
Betreff
Finanzierung Erweiterung der Kita Vernich Kirchtal
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
15.12.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Im Vorgriff auf den Haushalt 2017 wird die Maßnahme Anbau Kita Vernich Kirchtal mit einem Betrag von 400.000,00 Euro für 2017 beschlossen.
Die Maßnahme wird später in die Investitions-Dringlichkeitsliste 2017 mit Priorität 2 aufgenommen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Aufgrund der festgestellten dringenden Erweiterung der Kita Vernich Kirchtal muss unverzüglich
mit der Planung und dem Anbau zur Erweiterung der Kita begonnen werden. Hierfür wird ein Betrag von 400.000,00 Euro veranschlagt.
Die Dringlichkeit der Maßnahme begründet sich wie folgt:
Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren besteht für das
Kinderjahr 2017/2018 ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen. Daher wurde in Abstimmung
mit der Schulleitung, dem Träger der Kita (DRK) und dem Träger der Jugendhilfe (Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen) u. a. die Lösung erarbeitet, an dem vorhandenen KitaGebäude den Raumbedarf für eine U3-Gruppe anzubauen.
Mit der Maßnahme muss unverzüglich begonnen werden, damit die Räumlichkeiten spätestens im
Frühjahr 2018 zur Verfügung stehen.
Damit im folgenden Jahr 2017 ohne Verzögerung mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist
es notwendig, diese Maßnahme im Vorgriff auf den Haushalt 2017 zu beschließen. Die Maßnahme
hat ein Gesamtvolumen von 400.000,00 Euro, das vollständig für das Haushaltsjahr 2017 festzulegen ist. Die Maßnahme wird später in die Investitions-Dringlichkeitsliste 2017 mit Priorität 2 aufgenommen.
Finanzierung Erweiterung der Kita Vernich Kirchtal
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
400.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
400.000 €
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
Aufnahme in die Investitions-Dringlichkeitsliste 2017
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 05.12.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)