Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
193 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:00
Aktualisiert
05.12.16, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_66/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren,
Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung
Beratungsfolge
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und 01.12.2016
Entsorgung
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
15.12.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Weilerswist in der als Anlage 1 der der V_66/2016 beigefügten Fassung.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Grundlage für die Neukalkulation der Abwassergebühren ist neben den Kostenpositionen auch der
Abschluss des Haushaltsjahres 2015.
Für das Rechnungsjahr 2015 waren Gesamtkosten in Höhe von 3.992.468,78 € prognostiziert.
Tatsächlich entstanden hier Gesamtkosten in Höhe von 4.144.913,17 €, so dass sich eine
Unterdeckung in Höhe von 152.444,39 € errechnet.
Weiterhin errechnet sich aus den tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 4.540.815,19 €
insbesondere aufgrund des erhöhten Frischwasserverbrauches für das Rechnungsjahr 2015 eine
Überdeckung in Höhe von 211.215,19 €, da hier ursprünglich Einnahmen in Höhe von
4.329.000,00 € prognostiziert waren. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2015 insgesamt
eine Überdeckung in Höhe von 58.770,80 €, die in die Kalkulation der Abwassergebühr für das
Rechnungsjahr 2017 mit einfließt.
Ebenso wurden bei der vorliegenden Kalkulation im Anlagevermögen für das Jahr 2017 die zurzeit
im Bau befindlichen Projekte Jünkerather Straße mit 1.200.000,00 €, Kölner Straße mit anteilig
1.000.000,00 € sowie Lidl mit 200.000,00 € mit berücksichtigt, da diese auch im Jahr 2017 aktiviert
werden.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen
und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist
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Nach derzeitigem Stand der Abwassergebühren für das Jahr 2016 und der weiterhin zu erwartenden Zuzüge in „Weilerswist Süd“ werden 745.000 m³ anrechenbare Frischwassermenge für die
Schmutzwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt. Für die Niederschlagswassergebühr wird
eine voraussichtliche abflusswirksame Fläche von 2.215.000 m² zugrunde gelegt. Aus der Prognose für das Jahr 2017 hinsichtlich der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung errechnen sich somit folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr:
Niederschlagswassergebühr:
3,26 €
0,76 €
Im Übrigen empfiehlt sich eine Neufassung der Abwasserbeseitigungsatzung vom 4.02.2011, um
die zu dieser Satzung mittlerweile vorliegenden 8 Nachtragssatzungen in einer Satzung zusammenzufassen. Sämtliche Nachtragssatzungen sind im vorliegenden Satzungstext eingearbeitet.
Ebenso sind hier die notwendigen Änderungen eingearbeitet, die sich aus der Neufassung des
Landeswassergesetzes NRW ergeben. Diese Änderungen sind nur redaktioneller Natur und im
Satzungstext im Fettdruck abgebildet.
Die Bürgermeisterin empfiehlt, die vorgelegte Satzung zu beschließen.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen
und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 17.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)