Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
190 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
29.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_48/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
Betreff
Bewerbung der Gemeinde Weilerswist für das Landesprogramm "Gute Schule 2020"
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.12.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales fasst den Grundsatzbeschluss, die Fördermittel
des Investitionsprogramms "Gute Schule 2020" zu beantragen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Generierung der Fördermittel vorzubereiten und diesen
dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Verwaltungsrat der NRW.BANK hat auf Vorschlag der Landesregierung das Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die
Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm
hat verteilt über vier Jahre ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Für die Gemeinde Weilerswist bedeutet dies, dass in den Jahren 2017 bis 2020 pro Jahr 281.474
Euro beantragt und ausgezahlt werden können, insgesamt also 1.125.894 Euro.
In dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen noch zu beschließenden „Gesetz über die Leistung von
Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen
Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz NRW)“ wird geregelt, dass
das Land NRW den Schuldendienst übernimmt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre,
wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt.
Das Schuldendiensthilfegesetz NRW sieht vor, das die Kommunen, verpflichtend ein Konzept
erstellen müssen, wie sie die im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin sind die Möglichkeiten eines leis-
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tungsfähigen Breitbandanschlusses der Schulgebäude zu prüfen. In diesem Konzept sind die Vorhaben (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) nach Prioritäten zu gliedern und für die
jeweiligen Jahre 2017 bis 2020 darzustellen. Über das Konzept beschließt der Rat.
Die NRW.BANK schreibt hierzu in ihrem Förderrundbrief Nr. 39:
„Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs-und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen in
Nordrhein-Westfalen. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und
Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu
gehören
• die Sanierung und Modernisierung
• der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur
• Digitalisierungsmaßnahmen.
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben
sowie Liquiditätsbedarf.“
Unklarheit besteht noch in Bezug auf die genauen Verwendungsmöglichkeiten und den Ablauf des
Antragsverfahrens.
Das Antragsformular soll ab 2. Januar 2017 auf der Internetseite der NRW.BANK zur Verfügung
stehen, wobei das Ministeriums derzeit weitere Merkblätter zur Antragstellung ausarbeitet, die zu
beachten sind.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, heute den Grundsatzbeschluss zu fassen, die Fördermittel
zu beantragen und die Bürgermeisterin zu beauftragen, einen entsprechenden Antrag auf Generierung der Fördermittel vorzubereiten. In der Zwischenzeit soll eine Übersicht über in Frage kommende Maßnahmen erstellt werden.
Die Schulleitungen wurden bereits bezüglich möglicher Maßnahmen kontaktiert. Die von dort zugesandten Vorschläge werden mit einer Kostenkalkulation hinterlegt und die Förderfähigkeit wird
abgeklärt.
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 24.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)