Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
29.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_71/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
Betreff
Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
08.12.2016
Rat der Gemeinde Weilerswist
15.12.2016
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist,
die zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der beiliegenden Fassung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Das bisherige Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) ist mit Ablauf des 31.12.2015 außer
Kraft getreten. Das neue Gesetz gilt ab 01.01.2016 und heißt „Brandschutz-, Hilfeleistungs- und
Katastrophenschutzgesetz“ und wird BHKG NRW abgekürzt.
Aufgrund dieser veränderten Rechtsgrundlage wurde durch die kommunalen Spitzenverbände in
NRW zusammen mit dem Verband der Feuerwehren in NRW in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
eine neue kommunale Mustersatzung nach dem BHKG NRW erarbeitet. Diese wurde durch den
Städte- und Gemeindebund zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Basis wurde die bestehende Satzung der Gemeinde Weilerswist ebenfalls überarbeitet.
Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf die geänderte Rechtsgrundlage und einer
Neukalkulation der Kostentarife, die der Satzung als Anlage beigefügt sind.
Eine Übersicht über die Veränderungen durch die neue Gesetzesgrundlage können der als Anlage
beigefügten Übersicht des Verbandes der Feuerwehren in NRW e. V. entnommen werden.
Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 24.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)