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Beschlussvorlage (Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
29.11.16, 18:01
Beschlussvorlage (Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr) Beschlussvorlage (Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_71/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 Betreff Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 08.12.2016 Rat der Gemeinde Weilerswist 15.12.2016 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist, die zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der beiliegenden Fassung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Das bisherige Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) ist mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft getreten. Das neue Gesetz gilt ab 01.01.2016 und heißt „Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz“ und wird BHKG NRW abgekürzt. Aufgrund dieser veränderten Rechtsgrundlage wurde durch die kommunalen Spitzenverbände in NRW zusammen mit dem Verband der Feuerwehren in NRW in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine neue kommunale Mustersatzung nach dem BHKG NRW erarbeitet. Diese wurde durch den Städte- und Gemeindebund zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde die bestehende Satzung der Gemeinde Weilerswist ebenfalls überarbeitet. Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf die geänderte Rechtsgrundlage und einer Neukalkulation der Kostentarife, die der Satzung als Anlage beigefügt sind. Eine Übersicht über die Veränderungen durch die neue Gesetzesgrundlage können der als Anlage beigefügten Übersicht des Verbandes der Feuerwehren in NRW e. V. entnommen werden. Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 24.11.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)