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Beschlussvorlage (Festlegung der Zügigkeiten)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
196 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
29.11.16, 18:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_72/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 40 20 00 Betreff Neuanmeldungen und Festlegung der Zügigkeiten für das Schuljahr 2017/2018 Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 08.12.2016 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt: 1. Die Eingangsklassen an den Weilerswister Grundschulen werden ab dem Schuljahr 2017/2018 wie folgt neu festgesetzt: Grundschulverbund Erft-Swist: fünf Züge (bei sechs Eingangsklassen) Grundschule Vernich: zwei Züge Grundschule Lommersum: zwei Züge 2. Die Höchstzahl für zu bildende Eingangsklassen wird für das Schuljahr 2017/2018 a) für den Grundschulverbund Erft-Swist auf 25 Schüler begrenzt; b) für die Grundschule Vernich auf 28 Schüler begrenzt; c) für den Grundschule Lommersum auf 28 Schüler begrenzt. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Nach aktuellem Stand stellen sich die Anmeldezahlen für das Schuljahr 20107/2018 für die Weilerswister Grundschulen wie folgt dar: Grundschule Anmeldungen Grundschulverbund Erft-Swist Standort Weilerswist 70 Grundschulverbund Erft-Swist Standort Metternich 35 Summe Grundschulverbund 105 Vernich 65 Lommersum 39 Insgesamt 209 In diesen Neuanmeldungen sind 11 Schüler aus dem vergangenen Schuljahr enthalten, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Neuanmeldungen und Festlegung der Zügigkeiten für das Schuljahr 2017/2018 Seite 2 von 3 Im Vergleich zu den Anmeldungen der vorangegangenen drei Schuljahre ist eine Steigerung der Anmeldezahlen zu verzeichnen. Gemäß § 6a Absatz 1 Nummer 3 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG NW beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule bei einer Schülerzahl von 126 bis 150 „sechs Klassen“. Für die Ermittlung dieser Schülerzahl sind neben den neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden, zu berücksichtigen, Nummer 6a.1.1 AVO-Richtlinien (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 01.06.2005). Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht. Jahrgangsübergreifenden Unterricht gibt es im Teilstandort Metternich des Grundschulverbunds Erft-Swist; somit sind für die Ermittlung der Schülerzahl des Grundschulverbunds auch diejenigen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die im Schuljahr 2017/2018 in Metternich die zweite Klasse besuchen. Nach aktuellem Stand sind es 20. Zuzüglich 105 Schulanfänger ergibt sich somit eine Schülerzahl für die zu bildenden Eingangsklassen des Grundschulverbunds für das Schuljahr 2017/2018 von aktuell insgesamt 125. Zur Zeit sind noch verschiedene Anmeldungen anhängig, die im abgelaufenen Anmeldezeitraum bis 04.11.2016 nicht durchgeführt wurden. Es ist somit damit zu rechnen, dass insbesondere am Grundschulverbund noch Neuanmeldungen erfolgen werden ( auch im Hinblick auf weiterhin zu erwartende Zuzüge) und die erforderliche Mindestschülerzahl für sechs Eingangsklassen von 126 Schülern erreicht wird. Für den Grundschulverbund Erft-Swist ist diese Voraussetzung ab dem Schuljahr 2017/2018 somit erfüllt. Für die übrigen Schulen ändern sich die Voraussetzungen nicht. Die kommunale Klassenrichtzahl wird durch die Errichtung einer sechsten Eingangsklasse am Grundschulverbund Erft-Swist nicht überschritten, § 6a Absatz 1 Satz 1 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG NW. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird gemäß § 6 Absatz Satz 2 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG NW die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind analog zur Ermittlung der Schülerzahl neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden (wie oben bereits zum Teilstandort Metternich mit 20 Schülern erläutert). Zuzüglich 209 Schulanfänger ergibt sich somit eine Schülerzahl für die zu bildenden Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018 von 229. Es ergeben sich somit im Schuljahr 2017/2018 zehn Züge für die Eingangsklassen der Grundschulen der Gemeinde Weilerswist (229/23 = 9,95 Züge). Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchtzahl gemäß § 6a Absatz 2 Satz 3 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG NW bei einem Rechenwert < 15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden, in diesem Fall 10. Auf Grund des jahrgangsübergreifenden Unterrichts am Teilstandort Metternich des Grundschulverbunds Erft-Swist gibt es dort zwei Eingangsklassen und somit im Grundschulverbund sechs Eingangsklassen bei einer Fünfzügigkeit. Aus diesem Grund ist die Festlegung von neun Zügen derzeit ausreichend. Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, die in der Sitzung des Ausschusses am 25.02.2016 beschlossenen Züge wie folgt zu ändern: Grundschulverbund Erft-Swist: fünf Züge (bei sechs Eingangsklassen) Grundschule Vernich: zwei Züge Grundschule Lommersum: zwei Züge Die räumlichen, sächlichen und personellen Kapazitäten zur Erweiterung auf sechs Eingangsklassen im Grundschulverbund Erft-Swist sind vorhanden. Neuanmeldungen und Festlegung der Zügigkeiten für das Schuljahr 2017/2018 Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 25.11.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)