Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
104 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
29.11.16, 18:01
Aktualisiert
29.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_45/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
40 10 01
Betreff
Umsetzung der Inklusion in den gemeindlichen Schulen
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.12.2016
() Anlage(n)
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur
Kenntnis.
SACHVERHALT:
Mit Schreiben vom 15.09.2016 beantragte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Weilerswist, dass der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der Inklusion an den gemeindlichen Schulen erläutert wird. Die Verwaltung hat daraufhin die gemeindlichen Schulen angeschrieben und anhand eines am Antrag orientierten Fragenkatalogs um entsprechende Stellungnahmen
gebeten, die nachfolgend dargestellt werden:
Gesamtschule Weilerswist:
Es gibt im Rahmen des „Gemeinsamen Lernens“ keine inklusiven Lerngruppen mehr, sondern die
SchülerInnen (SuS) mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf die fünf Parallelklassen
so aufgeteilt, dass sich gegebenenfalls Synergieeffekte ergeben. Wir haben zur Zeit drei feste
Sonderpädagoginnen(SoPä) an unserer Schule. Hinzu kommt eine feste halbe Stelle sowie eine
Abordnung für dieses Schuljahr von 17 Stunden. Die SuS mit Sinnensschädigungen (HM/HK/G)
erhalten von einer jeweiligen Förderschule noch drei Stunden pro Woche Förderung. Mit dem
Prinzip des „Gemeinsamen Lernens“ wird von einer Doppelbesetzung möglichst Abstand genommen. Deshalb haben wir uns mit unseren SoPä darauf geeinigt, dass Klassen mit mehreren Kindern mit dem Förderbedarf Lernen in Deutsch und in Mathe doppelt besetzt werden. Darüber hinaus haben unsere SoPä eine Anzahl an flexiblen Stunden, die dem Gesamtsystem zu Gute kommen sollen. Hier können z.B. Doppelbesetzungen auf Zeit gebildet, Einzelförderung angesetzt oder
Beratungsgespräche geführt werden. Aus den Darstellungen erkennen Sie, dass das Stellenbudget für die Aufgaben der Inklusion und Integration, die wir zu erfüllen haben, nicht wirklich auskömmlich ist, obwohl wir vom Stellenschlüssel her rechnerisch gut besetzt sind. Kleinere Klassen
sind wünschenswert, aber mit Blick gerade auch auf die Aufgaben der Integration nicht haltbar. Die
Obergrenze von 29 ist definitv zu hoch, doch gilt es zu beachten, dass die Anzahl aller Schüler
auch die Anzahl der Planstellen bedingt. Wir haben uns vor Ort mit mehreren kollegiumsinternen
Fortbildungen auf das „Gemeinsame Lernen“ vorbereitet. Fortbildungswünsche werden ernst genommen und möglichst zeitnah umgesetzt. Die Frage, ob das Kollegium „gut“ auf die Arbeit mit
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorbereitet ist, ist relativ und würde von jedem
LuL unterschiedlich beantwortet werden.
Umsetzung der Inklusion in den gemeindlichen Schulen
Seite 2 von 3
Grundschulverbund Erft-Swist:
Anbei sende ich Ihnen zur Weitergabe an die Fraktionen folgende Rückmeldung zur aktuellen Stellenbesetzung im Grundschulverbund Erft-Swist zu:
Fehlen Pädagogenstellen?
Beide Standorte sind sehr gut besetzt. In den kommenden Tagen wird sogar eine zusätzliche Sozialpädagogen-Stelle ausgeschrieben.
Sind die vorhandenen Lehrkräfte gut auf die Arbeit mit Menschen mit Behinderung vorbereitet?
Anfangs natürlich nicht. Durch 4 (!) Sonderschulpädagogen findet nunmehr jedoch ein umfassender Input statt. Zudem nahmen/nehmen die Kolleginnen betreffs Kindern mit besonderem Förderbedarf zielgerichtet an entsprechenden Fortbildungen statt.
Sind die Klassen zu groß?
Die 1 bis 3 Klassen bieten mit gut 20 Kindern je Klasse optimale Arbeitsbedingungen. Lediglich in
der 4. Klasse/Standort Josef-Schaeben-Schule sind mit je 28 Schülern die Klassen extrem voll.
Ist eine Lehrer-Doppelbesetzung in inklusiven Klassen gegeben?
Selbst bei 4 Sonderschulpädagogen ist dies nicht möglich und auch nicht erforderlich. Neben der
Doppelbesetzung arbeiten die Sonderschulpädagogen im Lernstudio mit Kleingruppen oder in einer 1 zu 1 Betreuung ganz individuell mit den Schülern. Darüber hinaus besteht die Aufgabe der
Sonderschulpädagogen insbesondere auch darin, die Vielzahl an Informationen über die Kinder
mit besonderem Förderbedarf zu bündeln, Eltern und Kolleginnen fachlich zu informieren und zu
beraten. (Die Erwartungshaltung, dass der Sonderschulpädagoge exakt für das Kind mit Förderbedarf auch 3 Stunden in der Klasse sein muss, ist schlichtweg falsch und entspricht nicht den
gesetzlichen Vorgaben.)
Reicht das Stellenbudget?
Nach derzeitigem Stand steht im Verbund kein weiterer Bedarf an.
Grundschule Lommersum:
Die Gemeinschaftsgrundschule Lommersum ist mit einer Personalausstattungsquote von 111,51%
zur Zeit noch gut besetzt. Selbstverständlich wären mehr Stunden für eine Doppelbesetzung in
den Klassen wünschenswert. Durch Fortbildungen ist das Kollegium bestrebt, sich bezüglich aktueller Themen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Klassengrößen entnehmen Sie bitte der
Ihnen zugesandten Statistik (für das aktuelle Schuljahr gemäß Mitteilung der Schule vom
25.08.2016: 34 im Jahrgang 1, 27 im Jahrgang 2, 25 im Jahrgang 3 und 26 im Jahrgang 4). Eine
Doppelbesetzung in den Klassen ist mit einer Sonderpädagogin (28 Stunden) und 6 abgeordneten
Stunden vom Grundschulverund Erft-Swist nicht möglich, wäre natürlich bei Klassenstärken von
bis zu 28 Kindern sinnvoll.
Grundschule Vernich:
Da unsere Schule keine GL-Schule ist, kann ich nur Frage 1 (Stellenbesetzung allgemein) und
Frage 3 (Klassenfrequenzen) beantworten.
Zu 1.:
Unsere Schule ist zur Zeit gut mit Lehrerstunden ausgestattet. Ohne Krankheitsfälle können wir in
einigen Stunden Doppelbesetzung anbieten. Daher fehlen uns also keine Pädagogenstellen.
Zu 3.:
Der Klassenfrequenzwert liegt bei 24,75. Unsere Klassen sind bis auf die beiden jetzigen ersten
Schuljahre jeweils 23 , ein viertes Schuljahr 24, alle anderen Klassen 26 Schüler/innen stark.
Umsetzung der Inklusion in den gemeindlichen Schulen
Seite 3 von 3
53919 Weilerswist, den 28.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)