Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebühensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2017)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
22.11.16, 18:00
Aktualisiert
22.11.16, 18:00
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebühensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2017) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebühensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 181 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_61/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 70 20 01 schm Betreff Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2017 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Abwasserbeseitigung und 01.12.2016 Entsorgung Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 15.12.2016 (2) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V_61/2016 beigefügte Kalkulation der Abfallgebühren (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt den Erlass der der Vorlage V_61/2016 beigefügten Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Weilerswist (Anlage 1) Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Kreis Euskirchen hat zum 01.08.2016 die Deponiegebühren für den Restmüll von 123,00 €/t auf 113,00 €/t gesenkt. Weiterhin sind Sondermüllabfälle aus Privathaushalten ab 01.08.2016 gebührenfrei. Eine Erhöhung der Entsorgungsleistungen durch die Firma Schönmackers findet nicht statt, da die 3 %-Hürde der Preisgleitklausel nicht erreicht wurde. Hierdurch und durch einen Gebührenüberschuss aus 2015 in Höhe von 37.107,50 € können die Gebühren für die Restmülltonnen ab 01.01.2017 um durchschnittlich 5,4 % gesenkt werden. Bei den Biotonnen ist eine leichte Erhöhung von 1,1 % erforderlich, da die Mengen an Bioabfällen um ca. 10 % gestiegen sind. Erlass einer neuen Abfallgebühensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2017 Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: X ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt X ja nein 53537100 - Abfallwirtschaft nicht relevant 53919 Weilerswist, den 16.11.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)