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Mitteilungsvorlage (Aufstellung eines Abfallbehälters für elektrische Kleingeräte auf öffentlichen Plätzen in Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
29 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
22.11.16, 18:00
Aktualisiert
22.11.16, 18:00
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN MITTEILUNGSVORLAGE Drucksachen Nr. A_59/2016 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 6 70 20 01 schm Betreff Aufstellung eines Abfallbehälters für elektrische Kleingeräte auf öffentlichen Plätzen in Weilerswist Adressat Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung Beratungsfolge Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 01.12.2016 () Anlage(n) Der Ausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis. SACHVERHALT: Gemäß § 13 Absatz 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) richten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sammelstellen ein. Dies wird bei der Gemeinde Weilerswist einmal wöchentlich über die Entgegennahme beim Bauhof gewährleistet bzw. werktäglich bei der Kreisdeponie in Mechernich. Darüber hinaus erfolgt viermal im Jahr eine Sammlung gemäß § 13 Abs. 3 ElektroG über das Schadstoffmobil. Eine Containersammlung ist von der öffentlichen Hand nicht vorgesehen wird vom Kreis Euskirchen auch derzeit nicht beabsichtigt. Aufstellung eines Abfallbehälters für elektrische Kleingeräte auf öffentlichen Plätzen in Weilerswist Seite 2 von 2 53919 Weilerswist, den 21.11.2016 Aufgestellt gez. Schäfer Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)