Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
29 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
22.11.16, 18:00
Aktualisiert
22.11.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_59/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
70 20 01 schm
Betreff
Aufstellung eines Abfallbehälters für elektrische Kleingeräte auf
öffentlichen Plätzen in Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung
Beratungsfolge
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
01.12.2016
() Anlage(n)
Der Ausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Gemäß § 13 Absatz 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) richten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sammelstellen ein. Dies wird bei der
Gemeinde Weilerswist einmal wöchentlich über die Entgegennahme beim Bauhof gewährleistet
bzw. werktäglich bei der Kreisdeponie in Mechernich. Darüber hinaus erfolgt viermal im Jahr eine
Sammlung gemäß § 13 Abs. 3 ElektroG über das Schadstoffmobil. Eine Containersammlung ist
von der öffentlichen Hand nicht vorgesehen wird vom Kreis Euskirchen auch derzeit nicht beabsichtigt.
Aufstellung eines Abfallbehälters für elektrische Kleingeräte auf öffentlichen Plätzen in Weilerswist
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53919 Weilerswist, den 21.11.2016
Aufgestellt
gez. Schäfer
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)