Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
194 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:44
Aktualisiert
17.11.16, 15:44
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_6/2016 14. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 2
20 20 10/Ek.
Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und 2. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
Hier: Aktualisierung der Investitions-Dringlichkeitsliste gem. § 82 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2016
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
17.11.2016
(X) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt wie folgt:
1. Es werden außerplanmäßige Planungskosten in Höhe von 70.000,00 Euro für die Maßnahme
Erweiterung Kita Lommersum übernommen.
2. Die Finanzierung dieser Planungskosten erfolgt aus den Kreditersparnissen aus der Maßnahme
Neubau Asylunterkunft Weilerswist Martin-Luther-Straße.
3. Die der Beschlussvorlage V_6/2016 14. Ergänzung beigefügte Investitions-Dringlichkeitsliste für
das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.
4. Im Vorgriff auf den Haushalt 2017 wird die Maßnahme Erweiterung Kita Lommersum mit einem
Betrag von 630.000,00 Euro für 2017 beschlossen. Die Maßnahme wird später in die Investitions-Dringlichkeitsliste 2017 aufgenommen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Investitions-Dringlichkeitsliste gem. § 82 Abs. 2 GO NRW ist auf der Basis der Gesprächsergebnisse mit der Kommunalaufsicht wie folgt zu ändern:
Aufgrund der festgestellten dringenden Erweiterung der Kita Lommersum muss unverzüglich mit
der Planung der Erweiterung begonnen werden. Hierfür wird ein Betrag von 70.000,00 Euro veranschlagt, der in die Investitions-Dringlichkeitsliste 2016 aufzunehmen ist. Finanziert wird dieser Betrag aus den Kreditersparnissen der Maßnahme Neubau Asylunterkunft Weilerswist Martin-LutherStraße. Hierbei handelt es sich um die bereits für die Maßnahme genehmigten, aber in 2016 nicht
mehr verausgabten Kreditmittel. Der in der Investitions-Dringlichkeitsliste enthaltene Betrag von
4.000.000,00 Euro wird um die 70.000,00 Euro auf 3.930.000,00 Euro verringert und die neu auf-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Aktualisierung der Investitions-Dringlichkeitsliste gem. § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr
2016
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zunehmende Maßnahme Planung Erweiterung Kita Lommersum mit 70.000,00 Euro als neue Position 2 zugefügt. Der Kreditbedarf 2016 ändert sich durch diese Änderung somit nicht.
Die Dringlichkeit der Maßnahme begründet sich wie folgt:
Das Gebäude der Grundschule in Lommersum ist grundsätzlich auf eine Zweizügigkeit ausgerichtet. Aufgrund der vorhandenen Schülerzahlen war in den vergangenen Jahren jedoch nur der Bedarf für eine Einzügigkeit gegeben. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung von Kindern
unter drei Jahren wurde in Abstimmung mit der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen ein Teil des Nebengebäudes der Grundschule für die Unterbringung einer U3-Gruppe der
Kita Lommersum genutzt.
Im Schuljahr 2016/2017 wurde erstmalig wieder die Bildung von zwei Eingangsklassen aufgrund
der höheren Schülerzahlen notwendig. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen aktuell 39 Anmeldungen vor, so dass auch für dieses Schuljahr wieder zwei Eingangsklassen zu bilden sind. Aufgrund
der aktuell zur Verfügung stehenden Räume ist dies jedoch nicht möglich.
Daher wurde in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Träger der Kita (DRK) und dem Träger der
Jugendhilfe (Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen) die Lösung erarbeitet, an dem
vorhandenen Kita-Gebäude den Raumbedarf für eine U3-Gruppe anzubauen und am Schulgebäude eine Erweiterung und Umbauarbeiten vorzunehmen, um den gesetzlichen Anspruch auf U3Betreunng und die Schulpflicht für den Grundschulbereich abdecken zu können. Darüber hinaus ist
auch dort der Bedarf für die OGS-Betreuung bereits auf 48 Kinder angestiegen. Für das Schuljahr
2017/2018 wird ebenfalls mit einer weiteren Steigerung gerechnet, die über die geplanten Maßnahmen mit abgedeckt ist.
Mit der Maßnahme muss unverzüglich begonnen werden, damit die Räumlichkeiten mit Schuljahresbeginn 2017/2018 zur Verfügung stehen.
Damit im folgenden Jahr 2017 ohne Verzögerung die Maßnahme weiter durchgeführt werden
kann, ist es notwendig, diese Maßnahme im Vorgriff auf den Haushalt 2017 zu beschließen. Die
Maßnahme hat ein Gesamtvolumen von 700.000,00 Euro, wovon 70.000,00 Euro Planungskosten
auf 2016 entfallen. Der Restbetrag von 630.000,00 Euro ist somit für 2017 festzulegen.
Als weitere Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste liegen die Anträge A_54/2016 (SPD) und
A57/2016 (CDU/FDP) vor:
Für die Erweiterung der OGS Vernich sind zu den bereits genehmigten Mitteln (350.000,00 Euro)
weitere 500.000,00 Euro notwendig, die über das Treuhandkonto „Weilerswist-Süd“ finanziert werden sollen. Zur gänzlichen Absicherung der Maßnahme für den Fall, dass die Finanzierung über
das Treuhandkonto nicht möglich ist, soll die Maßnahme mit dem Betrag von 500.000,00 Euro
hinter der Maßnahme Planung Erweiterung Kita Lommersum zusätzlich in die InvestitionsDringlichkeitsliste auf Position 3 aufgenommen werden. Nach abschließender Prüfung und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist die Aufnahme in die Investitions-Dringlichkeitsliste nicht
notwendig, da die Finanzierung über das Treuhandkonto möglich ist.
Mit Antrag A_54/2016 (SPD) wird die Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste wie folgt beantragt:
Für die Erweiterung der Kita Weilerswist Bertha-Benz-Straße sind zu den bereits genehmigten
Mitteln (350.000,00 Euro) weitere 500.000,00 Euro notwendig, die über das Treuhandkonto „Weilerswist-Süd“ finanziert werden sollen. Zur gänzlichen Absicherung der Maßnahme für den Fall,
dass die Finanzierung über das Treuhandkonto nicht möglich ist, soll die Maßnahme mit dem Betrag von 500.000,00 Euro hinter der Maßnahme Erweiterung der OGS Vernich zusätzlich in die
Investitions-Dringlichkeitsliste auf Position 4 aufgenommen werden. Nach abschließender Prüfung
und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist die Aufnahme in die InvestitionsDringlichkeitsliste nicht notwendig, da die Finanzierung über das Treuhandkonto möglich ist.
Antrag A_54/2016 (SPD) folgend wird die Investitions-Dringlichkeitsliste wie folgt geändert:
Der Ansatz für die Maßnahme Anschaffung neuer Spielgeräte wird um 100.000,00 Euro auf jetzt
200.000,00 Euro erhöht und von der bisherigen Position 7 auf die Position 3 hinter die Maßnahme
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023
Hier: Aktualisierung der Investitions-Dringlichkeitsliste gem. § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr
2016
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Planung Erweiterung Kita Lommersum vorgezogen. Der Kreditbedarf erhöht sich durch diese Änderung um 100.000,00 Euro.
Da sich hiermit gegenüber der vom Rat beschlossenen Investitions-Dringlichkeitsliste Veränderungen ergeben haben, ist ein erneuter Beschluss notwendig.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
700.000,00 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
70.000,00 €
630.000,00 €
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
70.000,00 aus den Kreditersparnissen der Maßnahme Neubau Asylunterkunft Weilerswist Martin-Luther-Straße
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 16.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)