Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
38 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:01
Aktualisiert
07.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_51/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 1
Betreff
Niederschriften für Rat und Ausschüsse
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
17.11.2016
() Anlage(n)
Der Rat nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Protokollierung der Fragen und Antworten in den Einwohnerfragestunden:
Nach § 48 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind
die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit leitet sich aus
dem Demokratiegebot des Grundgesetzes ab. Aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich allerdings kein Recht der Einwohner zu aktiver Teilnahme an den Beratungen des Rates ableiten. Dem
steht der auch auf kommunaler Ebene geltende Grundsatz der repräsentativen Demokratie entgegen. Fragen der Einwohner sind demzufolge unzulässig, es sei denn, es wird von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, in der Geschäftsordnung eine abweichende nähere Regelung zu treffen. Nach
§ 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Die Einwohnerfragestunden dürfen jedoch nicht zu einer Diskussion im Rat führen. Dies kann der Rat auch
nicht durch Beschluss oder Geschäftsordnungsregelung zulassen. Ebenso unzulässig sind im
Rahmen von Fragestunden allgemeine Erklärungen von Einwohnern ohne anschließende Fragestellung (vgl. Kommentar Kleerbaum/Palmen, GO NRW, 2. Auflage 2013).
Die Regelungen des § 48 GO NRW finden gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW entsprechende
Anwendung für die Ausschüsse.
In § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist und seine Ausschüsse (GeschO) vom 02.06.1995 findet sich die Regelung zum Fragerecht von Einwohnern gemäß § 48 Abs.
1 Satz 3 GO NRW. Aufgrund dieser Regelung wurde durch Beschluss des Rates bzw. der Ausschüsse eine Einwohnerfragestunde in die Tagesordnung der Ratssitzungen sowie der Ausschusssitzungen aufgenommen. Unter anderem enthält § 18 GeschO die Anforderung, dass die
Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden müssen.
Die im Rahmen der Einwohnerfragestunde schriftlich eingereichten Fragen sowie die zugehörigen
Antworten werden bereits jetzt protokolliert oder der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anders stellt sich die Sachlage bei Anfragen dar, die während einer Sitzungsunterbrechung gestellt
werden. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Zulässigkeit derartiger Anfragen oder
Niederschriften für Rat und Ausschüsse
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Diskussionen der Zuhörer fraglich. Ungeachtet dessen sind jegliche Äußerungen, die während
einer Sitzungsunterbrechung getätigt werden, nicht Bestandteil der Sitzung und somit nicht im Protokoll zu vermerken.
Frist für die Zuleitung der Niederschriften an die Rats- und Ausschussmitglieder:
Das Verfahren für die Zuleitung der Niederschriften an die Rats- und Ausschussmitglieder ist in der
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weilerswist und seine Ausschüsse (GeschO) vom
02.06.1995 geregelt. Nach § 24 Abs. 3 Satz 3 GeschO ist die Niederschrift der Ratssitzungen allen
Ratsmitgliedern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Sitzung zuzuleiten. Für die Zuleitung der Niederschriften der Ausschusssitzungen enthält § 27 Abs. 7 GeschO
keine Frist.
Aufgrund der hohen Sitzungsdichte in den letzten Monaten ist die Bearbeitungsdauer zur Fertigstellung und Ausgabe der Niederschriften derzeit länger als gewöhnlich. Die beantragte Zuleitung
der Niederschriften von Rats- und Ausschusssitzungen innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen
ist mit den vorhandenen Kapazitäten angesichts des erhöhten Arbeitsaufkommens nicht umsetzbar. Sollte die Geschäftsordnung diesbezüglich geändert werden, ist eine Verstärkung des Teams
ZD durch zusätzliches Personal erforderlich.
Anzahl Sitzungen 2016 (Stand 04.11.2016)
Soll
Ist
Januar FebruarMärz April Mai
2
1
3
1
2
2
1
3
2
3
Juni
0
1
Juli
1
1
August September
OktoberNovember
Dezember
Summe
0
3
1
3
1
18
4
6
3
6
3
35
53919 Weilerswist, den 04.11.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)