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Beschlussvorlage (Altkleidersammlungen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
125 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
20.09.16, 18:01
Aktualisiert
20.09.16, 18:01
Beschlussvorlage (Altkleidersammlungen) Beschlussvorlage (Altkleidersammlungen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_22/2013 3. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 6 Betreff Altkleidersammlungen Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 29.09.2016 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Altkleidersammlung zum 31.12.2016 einzustellen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Am 22.05.2014 hat der Rat der Gemeinde Weilerswist beschlossen, ab dem II. Halbjahr 2014 eine Altkleidersammlung in der Gemeinde Weilerswist einzuführen. Im ersten Jahr sind bei drei Sammlungen insgesamt 15,71 t an Altkleider gesammelt worden. In 2015 waren es bei sechs Sammlungen noch 19,26 t und bei den vier Sammlungen in 2016 kamen insgesamt 8,04 t (hochgerechnet auf 6 Sammlungen = 12,06 t) Altkleider zusammen. Die Kosten für die Einsammlung der Altkleider stehen in keinem Verhältnis mehr zum Gewinn aus der Altkleidersammlung, da auch der Preis für die Altkleider gesunken ist. In 2014 hatte die Gemeinde einen Verlust von 3.098,31 € (hier waren die Einsammelkosten noch sehr hoch, die 2015 in Abstimmung mit der Entsorgungsfirma optimiert werden konnten). In 2015 betrug der Verlust 5.296,69 €. Hier reduzierte sich der Preis für die Altkleider von 400 € auf 300 €/t. Für 2016 konnte mit einem neuen Abnehmer der Preis für die Altkleider wieder auf 340 €/t angehoben werden. Durch die geringen Mengen ist jedoch bis jetzt für die vier Sammlungen ein Verlust von 4.122,39 € entstanden. Da der Verlust mit in die Gebührenkalkulation „Abfall“ einfließt, schlägt die Bürgermeisterin vor, die Altkleidersammlung ab 2017 einzustellen. Altkleidersammlungen Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: EINNAHMEN davon: und Ausgaben  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check Nein X ja durchgeführt ja nein 53537100 - Abfallwirtschaft nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.09.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeister Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)