Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
20.09.16, 18:01
Aktualisiert
20.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_47/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
BO
20 47 11/Ek.
Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
29.09.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2011 zur Kenntnis und verweist ihn zur
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bzw. § 37
der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
ein Jahresabschluss aufzustellen. Hierin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus
• der Ergebnisrechnung,
• der Finanzrechnung,
• den Teilrechnungen,
• der Bilanz,
• dem Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt
und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Gemeindrat zur Feststellung zu.
Der Jahresabschluss ist nach § 95 Abs. 3 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und daher formal vom Rat an diesen Ausschuss zu verweisen.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
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Nach erfolgter Prüfung und Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Jahresabschluss durch den Gemeinderat festgestellt und die Verwendung des Überschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages beschlossen. Ebenso ist über die Entlastung des Bürgermeisters
zu beschließen.
Wegen seines Umfangs wird der Entwurf des gesamten Jahresabschlusses 2011 den Fraktionen
separat zugeleitet. Dieser Vorlage sind als Anlagen daher nur die Bilanz sowie die Ergebnis- und
die Fi-nanzrechnung beigefügt.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 13.09.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)