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Beschlussvorlage (Sicherheit in der Gemeinde Weilerswist - Fahrzeug Ordnungsamt -)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
20.09.16, 18:01
Aktualisiert
20.09.16, 18:01
Beschlussvorlage (Sicherheit in der Gemeinde Weilerswist
- Fahrzeug Ordnungsamt -) Beschlussvorlage (Sicherheit in der Gemeinde Weilerswist
- Fahrzeug Ordnungsamt -)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_32/2016 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 3 Betreff Sicherheit in der Gemeinde Weilerswist - Fahrzeug Ordnungsamt - Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 29.09.2016 (2) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, a) die aktuelle äußerliche Gestaltung des Fahrzeugs des Ordnungsaußendienstes wird als ausreichend eingeschätzt oder b) es erfolgt eine Gestaltung gemäß der beigefügten Anlage 2. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.05.20165 beantragt, die äußerliche Gestaltung des Fahrzeugs des Ordnungsaußendienstes zu verbessern. Hinsichtlich der aktuellen Gestaltung sind drei Fotos als Anlage 1 beigefügt. Der Rat hat die Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 08.07.2016 beauftragt, Angebote zur Gestaltung des Fahrzeugs am Beispiel der Städte Brühl und Mönchengladbach einzuholen. Der Entwurf der grafischen Darstellung ist als Anlage 2 beigefügt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hierbei drei Varianten möglich sind. Diese sind in den Angeboten, über die in der Vorlage für den nichtöffentlichen Teil entschieden wird, erläutert. Inhaltlich besteht die Möglichkeit, als Basis die Aufschrift „Ordnungsamt“ in weißer Schrift auf blauer Folie zu verwenden. Als Erweiterung ist zusätzlich die Anbringung von Reflexstreifen oben und unten möglich. Die dritte Variante beinhaltet zusätzlich, dass die Schriften in retroreflektierender Folie angebracht werden. Sicherheit in der Gemeinde Weilerswist - Fahrzeug Ordnungsamt - Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 1.600 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 15.09.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)