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Beschlussvorlage (Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG))

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Beschlussvorlage (Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)) Beschlussvorlage (Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG))

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_24/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 Betreff Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist bestellt Herrn Gemeindebrandinspektor Bernd Bramer für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist im Sinne des § 11 Abs. 1 BHKG. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Herr Gemeindebrandinspektor Wolfgang Hecker ist als Leiter der Feuerwehr zurückgetreten. Gemäß § 11 Abs. 1 BHKG hat am 24.06.2016 ein Anhörungstermin mit den Mitgliedern der Feuerwehr sowie Herrn Kreisbrandmeister Crespin, Frau Bürgermeisterin Horst und Herrn Ersten Beigeordneten Strotkötter in der Aula der Gesamtschule stattgefunden. In diesem Anhörungstermin wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig zugestimmt, Herrn Gemeindebrandinspektor Bernd Bramer als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist zu ernennen. Der Vorschlag ist ebenfalls durch Herrn Kreisbrandmeister Crespin erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Gemeindebrandinspektor Bernd Bramer als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist zu ernennen. Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 27.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)