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Beschlussvorlage (Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG))

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Beschlussvorlage (Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)) Beschlussvorlage (Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG))

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_25/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 Betreff Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Herr Brandoberinspektor Jürgen Schmitz wird für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist ernannt. 2. Herr Hauptbrandmeister Martin Halfkann wird für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist ernannt Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die beiden bisherigen stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist, Herr Gemeindebrandinspektor Karl Schäfer und Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Bramer sind von ihren Funktionen zurückgetreten. Daher ist es erforderlich, die komplette Wehrführung neu zu besetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 BHKG hat am 24.06.2016 ein Anhörungstermin mit den Mitgliedern der Feuerwehr sowie Herrn Kreisbrandmeister Crespin, Frau Bürgermeisterin Horst und Herrn Ersten Beigeordneten Strotkötter in der Aula der Gesamtschule stattgefunden. In diesem Anhörungstermin wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig zugestimmt, Herrn Brandoberinspektor Jürgen Schmitz und Herrn Hauptbrandmeister Martin Halfkann als stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist zu ernennen. Der Vorschlag ist ebenfalls durch Herrn Kreisbrandmeister Crespin erfolgt. Ernennung von zwei stellvertretenden Wehrführern gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Seite 2 von 2 Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Brandoberinspektor Jürgen Schmitz und Herrn Hauptbrandmeister Martin Halfkann als stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 27.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)