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Beschlussvorlage (Teilnutzung der Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße als Unterrichtsraum für die Gesamtschule)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_27/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 3 Betreff Teilnutzung der Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße als Unterrichtsraum für die Gesamtschule Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, dass das Erdgeschoss der Flüchtlingsunterkunft in der Martin-Luther-Straße der Gesamtschule als Unterrichtsraum zur Verfügung gestellt wird. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Schülerzahlen in der Gesamtschule Weilerswist befinden sich seit mehreren Jahren gleichbleibend auf einem hohen Niveau. Die Raumsituation stellt sich durch die Flüchtlingssituation und die damit verbundene Einrichtung internationaler Klassen sowie die gelebte Inklusion als angespannt dar. Weiterhin ist künftig angedacht, das Angebot für die einzelnen Jahrgangsstufen zu erweitern. Um der Gesamtschule weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wurde mit der Schulleitung eine Teilnutzung der geplanten Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße erörtert. Dabei würde sich durch eine Nutzung des Erdgeschosses für Unterrichtszwecke eine deutlich bessere Raumsituation ergeben. Eine beispielhafte Aufteilung in große und kleinere Klassen sowie Besprechungsräume ist der Vorlage beigefügt. Für die Nutzung des Flüchtlingsheims im Erdgeschoss muss bei der Bauaufsicht ein entsprechender Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Dieser würde aber den Bauablauf des Flüchtlingsheims nicht zeitlich beeinflussen, da durch die gewählte Bauweise erst die Außenhülle errichtet wird und dann erst die Innengestaltung. Da weiterhin zwei Vollgeschosse zur Verfügung stehen, können ca. 140 Flüchtlinge neben der Schulnutzung untergebracht werden; das Dachgeschoss steht als Reserve für jegliche Zwecke zur Verfügung. Teilnutzung der Flüchtlungsunterkunft Martin-Luther-Straße als Unterrichtsraum für die Gesamtschule Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 24.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)