Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_27/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
Betreff
Teilnutzung der Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße als Unterrichtsraum für die Gesamtschule
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.07.2016
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, dass das Erdgeschoss der Flüchtlingsunterkunft in
der Martin-Luther-Straße der Gesamtschule als Unterrichtsraum zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Schülerzahlen in der Gesamtschule Weilerswist befinden sich seit mehreren Jahren gleichbleibend auf einem hohen Niveau.
Die Raumsituation stellt sich durch die Flüchtlingssituation und die damit verbundene Einrichtung
internationaler Klassen sowie die gelebte Inklusion als angespannt dar. Weiterhin ist künftig angedacht, das Angebot für die einzelnen Jahrgangsstufen zu erweitern.
Um der Gesamtschule weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wurde mit der Schulleitung eine Teilnutzung der geplanten Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße erörtert. Dabei
würde sich durch eine Nutzung des Erdgeschosses für Unterrichtszwecke eine deutlich bessere
Raumsituation ergeben.
Eine beispielhafte Aufteilung in große und kleinere Klassen sowie Besprechungsräume ist der Vorlage beigefügt.
Für die Nutzung des Flüchtlingsheims im Erdgeschoss muss bei der Bauaufsicht ein entsprechender Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Dieser würde aber den Bauablauf des
Flüchtlingsheims nicht zeitlich beeinflussen, da durch die gewählte Bauweise erst die Außenhülle
errichtet wird und dann erst die Innengestaltung. Da weiterhin zwei Vollgeschosse zur Verfügung
stehen, können ca. 140 Flüchtlinge neben der Schulnutzung untergebracht werden; das Dachgeschoss steht als Reserve für jegliche Zwecke zur Verfügung.
Teilnutzung der Flüchtlungsunterkunft Martin-Luther-Straße als Unterrichtsraum für die Gesamtschule
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 24.06.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)