Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_29/2016
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
65 12 00:003
Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.07.2016
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat beauftragt die Bürgermeisterin mit der Errichtung von Leichtbauhallen zur Unterbringung
von 50 Flüchtlingen. Hierzu wird die Bürgermeisterin kurzfristig eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeportal des Landes NRW mit den im beigefügten Leistungsverzeichnis
aufgeführten Anforderungen veröffentlichen.
Der Rat beschließt, als Standort
a)
das Gelände gegenüber des Sportzentrums Weilerswist
oder
b)
das Gelände an der Bertha-Benz-Straße zwischen der Kindertagesstätte und dem potentiellen
zweiten Standort einer Flüchtlingsunterkunft
vorzusehen.
Abstimmergebnis:
Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft Martin-LutherStraße
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat beabsichtigt, die Tomberghalle so schnell wie möglich wieder für den Sportunterricht und
Vereinssport freizugeben und freizuhalten. Als Ersatz für die Halle ist der Bau eines Flüchtlingsheims an der Martin-Luther-Straße vorgesehen. Bis zur Bezugsfertigkeit ist zur Deckung des Bedarfs an Flüchtlingsunterkunftsmöglichkeiten ein Ersatz zu schaffen.
Die Bürgermeisterin empfiehlt aufgrund des Beschlusses des Flüchtlingsausschusses vom
15.06.2016 (TOP 3) die Anmietung von Leichtbauhallen, da diese innerhalb von 2 Monaten bezugsfertig sind. Nur durch diese Lösung ist gewährleistet, dass nicht erneut Turnhallen belegt werden müssen. Bei einer alternativen Beschaffung von Containern bzw. Modulbauten wäre hingegen
aufgrund des hierfür erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens mit einer Bezugszeit von mindestens 6 Monaten zu rechnen.
Nach ersten unverbindlichen Preisabfragen belaufen sich die Mietkosten für Leichtbauhallen bei
einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten zwischen 32.000 € und 43.000 € je Monat. Hierbei handelt
es sich um jeweils 2 Hallen von ca. 300 m², aufgeteilt als Schlafhalle und Halle für Sanitär/Küchen/Waschen/Trocknen und Essen für ca. 50 Personen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 28.06.2016
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)