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Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
08.07.2016
Erstellt
29.06.16, 18:02
Aktualisiert
29.06.16, 18:02
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_29/2016 Geschäftszeichen AZ.: FB 6 65 12 00:003 Betreff Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft Martin-Luther-Straße Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.07.2016 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beauftragt die Bürgermeisterin mit der Errichtung von Leichtbauhallen zur Unterbringung von 50 Flüchtlingen. Hierzu wird die Bürgermeisterin kurzfristig eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeportal des Landes NRW mit den im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen veröffentlichen. Der Rat beschließt, als Standort a) das Gelände gegenüber des Sportzentrums Weilerswist oder b) das Gelände an der Bertha-Benz-Straße zwischen der Kindertagesstätte und dem potentiellen zweiten Standort einer Flüchtlingsunterkunft vorzusehen. Abstimmergebnis: Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft Martin-LutherStraße Seite 2 von 2 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat beabsichtigt, die Tomberghalle so schnell wie möglich wieder für den Sportunterricht und Vereinssport freizugeben und freizuhalten. Als Ersatz für die Halle ist der Bau eines Flüchtlingsheims an der Martin-Luther-Straße vorgesehen. Bis zur Bezugsfertigkeit ist zur Deckung des Bedarfs an Flüchtlingsunterkunftsmöglichkeiten ein Ersatz zu schaffen. Die Bürgermeisterin empfiehlt aufgrund des Beschlusses des Flüchtlingsausschusses vom 15.06.2016 (TOP 3) die Anmietung von Leichtbauhallen, da diese innerhalb von 2 Monaten bezugsfertig sind. Nur durch diese Lösung ist gewährleistet, dass nicht erneut Turnhallen belegt werden müssen. Bei einer alternativen Beschaffung von Containern bzw. Modulbauten wäre hingegen aufgrund des hierfür erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens mit einer Bezugszeit von mindestens 6 Monaten zu rechnen. Nach ersten unverbindlichen Preisabfragen belaufen sich die Mietkosten für Leichtbauhallen bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten zwischen 32.000 € und 43.000 € je Monat. Hierbei handelt es sich um jeweils 2 Hallen von ca. 300 m², aufgeteilt als Schlafhalle und Halle für Sanitär/Küchen/Waschen/Trocknen und Essen für ca. 50 Personen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 28.06.2016 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)